Tochter ausgezogen, wohnt aber 3 Monate zur Probe in einer Einrichtung

  • Hallo an alle!


    Meine Tochter (22) ist am 30.6. vollkommen durchgedreht und wohnt seit diesem Tag 3 Monate auf Probe in einer sozialen Einrichtung. Sie wird auch nicht mehr zu mir zurückkommen, da sie für mich eine Gefahr wäre. Habe ihr jetzt fristgemäß gekündigt. Hinzu kommt, dass ich noch zwei weitere minderjährige Kinder habe, die bei mir wohnen. Mit drei Personen ist diese Wohnung jedoch zu teuer. Ich werde also aufgefordert werden, die Mietkosten zu senken.


    Ab wann bekomme ich diese Aufforderung?
    Erst nach Ablauf der "Probewohnzeit" oder schon davor?


    Nun möchte ich gerne noch wissen, ob meine Tochter sofort aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen wird oder erst nach Ablauf ihrer Probewohnzeit? Denn es ist ja möglich, dass sie dort doch nicht wohnen bleiben kann.
    Müßte ich sie dann wieder bei mir aufnehmen?


    Freue mich über jeden hilfreichen Rat!
    Herzlichen Dank schon einmal vorab!
    lg

  • soo, hab heute meinen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt und angekreuzt, dass meine Tochter am 30.6.2013 ausgezogen ist. Ausserdem hab ich meinen Leistungssachbearbeiter angerufen, aber da bin ich nichts geworden, da dieser nicht da war. Zu guter Letzt hab ich auch noch eine Veränderungsmitteilung rausgeschickt, also, da kann ja nun eigentlich nichts mehr schiefgehen, hoff ich mal. ;-)

  • Es gibt Neues in meinem Fall.
    Mein Exmann wollte nicht, dass ich dem JC mitteile, dass meine Tochter zum 01.07. ausgezogen ist. Da meine Tochter zur Zeit bei Ihm wohnt, möchte er noch Regelleistungen für sie einstreichen. Er meinte, da meine Tochter noch bei mir gemeldet sei, hätte sie noch Anspruch darauf, was aber ja nicht richtig ist, da meine Tochter nicht mehr zu meiner BG gehört.



    Dann noch eine zweite Sache.
    Vom Gesetz her bin ich verpflichtet, meine Tochter jederzeit wieder bei mir aufzunehmen, weshalb ich Ihr fristgerecht und schriftlich mit einer Dreimonatsfrist gekündigt habe. Das Kündigungsschreiben habe ich meinem Exmann in doppelter Ausfertigung und von mir beide unterschrieben mitgegeben. Er wollte dafür sorgen, dass meine Tochter auch unterschreibt und mir das Schreiben dann umgehend zurückgeben. Das Ganze ist nun schon fünf Tage her und die Frist läuft... er rückt auch nach mehrmaliger Nachfrage bzw. Aufforderung nicht mit dem Kündigungschreiben heraus. Nun habe ich keinen Beweis in den Händen, dass ich meiner Tochter auch tatsächlich gekündigt habe.
    Bleibt mir wohl nur die Möglichkeit, einen Fahrradkurier zu beauftragen, der sich dann den Empfang des Schreibens von meiner Tochter persönlich quittieren lässt.
    Oder hat jemand einen besseren Rat für mich?

  • Das mit der Einrichtung muss ich, glaub ich, nochmal ein wenig erklären. Mein Exmann arbeitet bei dieser Einrichtung und hat dort eine Hausmeisterwohnung. Meine Tochter hat dort ebenfalls eine eigene Wohnung, allerdings im Haupthaus. Die beiden wohnen also auf dem gleichen Gelände, nur nochmal zum besseren Verständnis. ;-)

  • Du musst deine Tochter doch überhaupt nicht kündigen. Und sie auch nicht wieder aufnehmen. Wie kommst du darauf? Du hattest doch kein (Unter)mietverhältnis mit ihr!


    Das war völlig unnötig.


    Und das Verlangen deines Mannes, Regelbedarf einzustecken, obwohl der Bedarf der Tochter durchs Jugendamt gedeckt wird: das würde früher oder später auffliegen. Und dann sitzt du in der Scheiße. Nicht dein Mann.

  • Bist Du sicher, dass ich meiner Tochter nicht kündigen muss? Die Polizei meinte nämlich, dass ich verpflichtet sei, sie wieder aufzunehmen, wenn sie darauf bestehen würde. Ich hatte ja eine Strafanzeige wegen des Vorfalls in meiner Wohnung gegen sie gestellt. Ein Untermietvertrag existiert nicht.


    Ich weiß, dass ich dran wäre, wenn das auffliegen würde, deshalb habe ich ja auch wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Mit Ehrlichkeit lebt es sich einfach besser.

  • Warum ist der Bedarf vom Jugendamt gedeckt?
    Meine Tochter ist doch schon 22 Jahre alt. Sie beginnt am 01.08. eine Ausbildung und bekommt dann ja Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit. Ich muss deswegen gerade eine Erklärung zu meinem Einkommensverhältnis ausfüllen. Das Kindergeld für Juli habe ich schon an meine Tochter überwiesen. Weiteren Bedarf müsste sie doch dann bei ihrem zuständigen JC beantragen, oder?

  • Nein, meine Tochter wurde nicht eingewiesen, sie wohnt dort freiwillig, da mein Exmann sich für sie stark gemacht hat. Sie arbeitet ein paar Stunden in der Einrichtung und kann dafür kostenlos dort wohnen.


    Übrigens, mein Exmann hat mir heute abend den Mietvertrag vorbeigebracht, allerdings ist dort nicht die Unterschrift meiner Tochter drauf zu sehen, sondern die, wenn auch ziemlich verfälscht, von meinem Exmann. Ich habe meinen Exmann darauf hingewiesen, dass das nicht die Unterschrift meiner Tochter sei, sondern sehr viel Ähnlichkeit mit seiner Unterschrift hat. Daraufhin hat er drauf geschrieben: Zeuge, dann daneben seine Unterschrift gesetzt und das heutige Datum.
    Was für eine Verar......!!!!


    Aber du sagst ja, dass ich meiner Tochter gar nicht zu kündigen brauche, insofern ist das Kündigungschreiben eh hinfällig. :)
    Danke nochmal für Deine schnelle Hilfe, Turtle1972!


    LG
    Schoschona