Probleme seitens der Nebenkostenabrechnung

  • Ich habe heute meine Weiterbewilligung bekommen und da musste ich lesen das die beim Jobcenter das Guthaben mit den Kosten für Unterkunft verrechnet haben, hier der genaue Wortlaut ( Das Guthaben in höhe von 64,05 € aus ihrer Nebenkostenabrechnung vom 24.06.2013 für das Jahr 2012 wurde mit ihren Kosten der Unterkunft verrechnet ) ist das rechtens oder nicht und machen die das dann jedes Jahr oder dürfen die das gar nicht. Könnt Ihr mir helfen mit einem Tip oder einem Rat gibt doch bestimmt ein Urteil vom BSG wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet, denn wenn ein Guthaben da ist dann können die das doch nicht von meinem Geld was ich für die Miete bekommen wieder abziehen, denn letztes Jahr wurde auch nichts abgezogen nur da war das Guthaben viel höher.




    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

  • ja, dass ist rechtens. und wenn sie letztes jahr nichts abgezogen haben, sei froh, das haben die sicher vergessen. die kosten der unterkunft werden in der höhe übernommen, in der sie anfallen, sofern diese angemessen sind. durch die rückzahlung vermindern sich die kosten und sind daher rückzahlungspflichtig.


    wobei ich mich wirklich frage was für ein Honk du sein musst! du hattes vor zwei Jahren schon mal eine derartige anfrage und diese wurde auch entsprechend so beantwortet:


    http://www.sozialleistungen.in…stenabrechnung-15360.html


    und vor drei jahren auch schon einmal:


    http://www.sozialleistungen.in…stenabrechnung-12973.html

  • Also wenn das rechtens ist das man die 64,05 mit den Kosten der Unterkunft verrechnet, weil mein Vermieter bisher immer vom Jobcenter Angeschrieben wurde wohin er das Geld vom Huthaben Überweisen musste, heisst das jetzt die Kassieren 2 mal die 64,05 einmal in dem sie es mir abziehen und sich den gleichen Betrag vom Vermieter Überweisen lassen, das versteh ich nicht und noch was ein Honk bin ich schon mal gar nicht


    Gruß Getdown