Zahlung von W.-Einrichtung, Umzugskostenübernahme ohne Leistungsanspruch möglich?

  • Hallo!


    Ich hoffe sehr, dass ich hier ein paar gute Infos bekommen kann, denn so langsam läuft mir die Zeit davon und der Behörden-Dschungel wird immer dichter und undurchschaubarer.


    Daten und Fakten:


    - Mein Mann und ich lassen und Scheiden, dass Trennungsajahr läuft bereits seit Jan. 2013. Wir haben 2 Kinder und leben noch zusammen unter einem Dach.
    - Ich möchte zum 1.Oktober diesen Jahres endlich raus aus dieser Wohnung und eine eigene Wohnung beziehen. Allerdings ist der neue Wohnort / meine Heimat 650 km entfernt. Mein Noch-Ehemann hat mir eine Frist gesetzt zum 1. Oktober, also MUSS ich Umziehen.
    - Mein jüngstes Kind wird mit mir gehen, das Älteste bleibt auf eigenen Wunsch beim Vater.
    - Unterhaltsfragen wurden anwaltlich und beim Jugendamt bereits beurkundet und schriftlich festgehalten. Mein Jüngster und ich bekommen zusammen 890 Euro Unterhalt.
    - Ich muss KEINEN Unterhalt an den ältesten Sohn zahlen, dafür wurde dem Vater vom Anwalt ein höherer Eigenbedarf angerechnet und ich bekomme weniger Unterhalt.
    - Unseren Unterhalt sowie das Kindergeld für den Jüngsten bekomme ich NICHT vom Noch-Ehemann ausgezahlt, da ich hier ja die Hälfte aller Kosten tragen muss ( Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Schuldentilgung von Nebenkosten, Anwaltskosten)
    - Zur Zeit arbeite ich noch auf 450 Euro Basis, bekomme 360 Netto raus. Diesen Job kündige ich zum 15.September wegen dem Umzug. Mein Gehalt werde ich noch 2 Monate lang erhalten, also für Oktober und November.
    - Ich habe, mit kurzer Unterbrechung vor etwa 4 Jahren ( 6 Monate Teilzeit, Kündigung während der Probezeit) 12 Jahre nicht Gearbeitet und somit wohl keinen Anspruch auf ALG1.
    - Einen neuen Job am neuen Wohnort habe ich nicht in Aussicht.
    - Zur Zeit habe ich, fiktiv natürlich, etwa 1435 Euro zur Verfügung. 890 Euro Unterhalt, 185 Euro Kindergeld, 360 Euro Einkommen.
    - Ich habe keinerlei finanziellen Rücklagen.
    - Möbel kann ich so gut wie keine mitnehmen, ausser das Kinderzimmer des jüngsten Kindes und persönliche Sachen von mir.
    - Mir fehlt also eine komplette Wohnungseinrichtung und ich habe kein Geld.


    Tja, so sieht es bei mir zur Zeit aus. So wie es aussieht habe ich noch zuviel Geld zum Leben, als das ich Anspruch auf Hartz 4 habe.
    Den Umzug und die ersten beiden Mieten kann ich noch Bezahlen, finanzielle Hilfen von meiner Familie sind keine zu Erwarten, weils einfach finanziell nicht möglich ist.


    Jetzt habe ich gelesen, dass man beim Jobcenter, auch wenn man keinen Anspruch auf Leistungen hat, Kosten für die Wohnung erhalten kann. Meine Frage ist nun, wie kann ich das beantragen?
    Und wie sieht es mit den Umzugskosten aus? Kann ich die auch beantragen und erhalten?


    Den Antrag auf Hartz4 gebe ich trotzdem nächste Woche erstmal ab und werde dann auf die Ablehnung warten müssen.
    Nach meinem Umzug und dem Auslaufen meinen Gehalts zum 1. Dezember werde ich, vorausgesetzt ich habe keinen neuen Job bis dahin, Hartz 4 beantragen müssen und dann wohl auch erhalten, da ich dann nur 1100 Euro haben werde.


    Vielen Dank.


    LG Jaheira

  • ALG 1 gibt es nicht. Du brauchst aber noch die Kaution für die neue Wohnung und nach der Scheidung eine eigene Krankenversicherung, da dann keine Familienversicherung über deinen Mann mehr besteht.
    Wenn es keine Änderung im Mietvertrag gibt ( ab 01.10.2013 nur noch dein Mann der Mieter ) warum MUSST du dann raus ???

  • Hallo bla!


    Erstmal vielen Dank für deine Antwort. :)


    Ich habe evtl eine Wohnung über eine Genossenschaft in Aussicht, eine sozial geförderte, die auch den Ansprüchen der Arge bzw. dem Jobcenter genügt.
    Die Genossenschaftsanteile von etwa 1000 Euro würde mein Bruder mir "vorstrecken". Die Abzahlung der Summe machen wir dann unter uns aus. Ist ja im Grunde wie eine Kaution und das Geld gibt es bei Kündigung der Mitgliedschaft nach Auszug aus der Wohnung ja wieder.


    Die Krankenversicherung von 154 Euro monatlich zahlt mein Noch-Ehemann. Ich und die Kinder sind freiwillig Krankenversichert. Mein Noch-Ehemann ist Berufsoldat und eine Familienversicherung war daher nicht möglich. Diese Summe muss ich dann ebenfalls selbst aufbringen. Die Summe würde aber gleich bleiben, da sie auch jetzt unterhalb der ersten Berechnungsgrenze liegt und der Mindestsatz ist.


    Wir stehen beide im Mietvertrag, ich will hier aber so schnell wie möglich raus. Ich will auch nicht mehr in diesem Kacknest in Bayern bleiben. Ich bin nicht freiwillig, sondern seit fast 7 Jahren Aufgrund der Versestzung meines Ehemannes hier. Das ganze soziale Umfeld hier ist eigentlich gar nicht vorhanden. Keine Familie, keine Freunde, einfach Niemand. Wenn ich in Zukunft für mich und meinen Jüngsten sorgen soll, bin ich auf die Unterstützung meiner Familie angewiesen. Meine Mutter ist in Rente und würde sich um meinen 5-jährigen Sohn im Notfall kümmern. Und die lebt nunmal 650 KM weit weg. Dort will ich wieder hin. Ich MUSS rein rechtlich nicht raus aus der Wohnung, aber ich WILL und das so schnell wie möglich. Mein Noch-Ehemann will mich auch einfach nicht mehr hier haben, das lässt er mich täglich spüren, daher wohl die Frist. Klar könnte ich auf mein Recht pochen, aber warum?


    LG Jaheira


    Korrektur: Der Krankenkassenbeitrag beträgt ab diesem Monat 175 Euro nicht wie bisher 154. Die Barmer hat Aufgeschlagen. Der neue Bescheid ist am 1.7. gekommen. Plus Nachzahlung von 280 Euro fürs letzte Jahr. :(
    Meine Frage: Wird der Krankenkassenbeitrag vom Einkommen abgezogen bei der Berechnung von Hartz 4? Wenn ja läge mein Einkommen ja unter 1300 Euro und das scheint wohl die Grenze zu sein um Leistungen zu bekommen. Dann hätte ich zumindest Chancen Gelder zu beantragen und meine Probleme hätten sich damit erledigt.

  • Wenn er will, dass du ausziehst, dann muss er sich auch einverstanden erklären, dass du aus dem Mietvertrag rauskommst. Und dann hat er dir auch den Unterhalt auszuzahlen und nicht mit sonstwas zu verrechnen.


    Soweit ein Umzug soweit weg überhaupt nicht nötig ist, wird es eh Probleme mit dem Jobcenter geben, weil du bei einem Umzug in die Nähe deiner Arbeit diese wenigstens hättest behalten können und damit mit Unterhalt, Lohn, Kindergeld usw. deinen Lebensunterhalt selbst bezahlen können.


    Mit dem Handeln, wie du es hier vorhast, machst du dich aber selbst hilfebedürftig. Und das geht gar nicht.

  • Hallo Turtle!


    Ich komme aus dem Mietvertrag raus, denn er will mich ja nicht mehr hier haben. Und er wird mir unseren Unterhalt ab dem 01.10. auf mein Konto überweisen. Das Kindergeld bekommt er zur Zeit ja auch, nämlich über den Bund. Dieser wird dann vom Jugendamt an mich bezahlt, ab Oktober.


    Der Umzug IST nötig, weil ich hier auch keine berufliche Zukunft und keinerlei Unterstützung habe. Mein Noch-Ehemann hat mir jegliche Unterstützung in Zukunft verwehrt. Ich arbeite hier zur Zeit als Reinigungskraft! und so eine Arbeit gibt es auch anderswo.
    Ich werde mir unverzüglich nach dem Umzug eine Stelle suchen. Da ich aber noch nicht einmal weiß, OB und WANN mein Sohn einen KiGa-Platz bekommt, kann ich mich jetzt schlecht bewerben. Die Stelle ist übrigens eh befristet gewesen, zum 31.12.2013.


    Es gibt einen Paragraphen in dem steht, dass eine Scheidung ein triftiger Grund zum Umzug ist und die Umzugskosten in dem Fall übernommen werden können. Ich brauche ja lediglich einen kleinen Transporter für 3 Tage. Die Kosten würden etwa 500-600 Euro betragen. Ausserdem will ich 650 km weit weg ziehen, könnte die Stelle also gar nicht weiter behalten. ( Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil) Ich mache mich also aus einem triftigen Grund "hilfebedürftig"!


    LG Jaheira

  • Zitat

    Ausserdem will ich 650 km weit weg ziehen, könnte die Stelle also gar nicht weiter behalten. ( Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil)


    Wer verstehen kann, ist klar im Vorteil


    Zitat

    Soweit ein Umzug soweit weg überhaupt nicht nötig ist,


    Du hast dort Arbeit und gibst sie auf. Klar ist Trennung ein wichtiger Grund für einen Umzug. Aber nicht für einen Wegzug 650 km weiter weg, so dass man seine Arbeit kündigen muss. Ich kann lesen. Du aber nicht verstehen.


    Dessen ungeachtet, dass eigentlich der Vater zustimmen muss, wenn das zweite Kind mitgenommen wird. Denn er muss ja die Kosten des Umgangsrechtes bezahlen und die sind bei 650 km Entfernung nicht grad wenig.


    Zitat

    Da ich aber noch nicht einmal weiß, OB und WANN mein Sohn einen KiGa-Platz bekommt,


    Ab August gibts einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr. Die Frage nach der Betreuung stellt sich also nicht, denn es ist ein RECHTSANSPRUCH.


    Wie alt ist denn das Kind?

  • Hallo!


    Ich werde hier nicht weiter Wohnen bleiben, weder in dieser Wohnung, noch an diesem Ort! Da ist es mir ehrlich gesagt wurscht was das Amt sagt. Sie können mich nicht zwingen hier zu bleiben. Meine Arbeitschancen sind in der Großstadt wesentlich besser als hier in dem Kacknest! Ich hatte ja oben schon geschrieben, dass ich den Umzug noch gerade eben selbst bezahlen könnte. Es geht mir vorrangig um die Wohnungseinrichtung und ob Krankenversicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden.


    Es ist alles per Anwalt und Jugendamt schriftlich festgehalten, dass die Kinder getrennt werden. Indiskutabel!
    Nicht ER muss die Kosten für das Umgangsrecht bezahlen, sondern WIR. Ich will ja schließlich meinen ältesten Sohn auch sehen. Dafür haben wir bereits eine Lösung gefunden, ist also nicht mehr diskutabel.


    Könntet ihr bitte auf meine Fragen eingehen? Ich habe hier konkret welche gestellt und bekomme hier nur Antworten auf Dinge die indiskutabel, weil schon längst geklärt sind! Das bringt mich nicht weiter!


    P.S. Achso, mein Sohn ist 5 und würde also noch 1 Jahr in den KiGa gehen. Rechtsanspruch ist gut! Wie sieht denn das in der Realität aus? Kann mir Jemand eine Garantie geben, dass er als "Zugezogener" einen Platz bekommt? Vor 7 Jahren hat mein Ältester auch 3 Monate Daheim bleiben müssen, weil es keinen KiGa-Platz für ihn gab, obwohl er schon vorher 1,5 Jahre im KiGa war.
    Ich verlasse mich da nicht drauf!
    Danke!

  • Deine Fragen...


    Die hier:


    Zitat

    Jetzt habe ich gelesen, dass man beim Jobcenter, auch wenn man keinen Anspruch auf Leistungen hat, Kosten für die Wohnung erhalten kann. Meine Frage ist nun, wie kann ich das beantragen?


    Entweder man hat Anspruch oder aber nicht. Bekommt man Kosten der Unterkunft, bekommt man Leistungen vom Jobcenter. Da gibt es keine Trennung. Beantragen kann man ALG 2, in dem man einen Antrag stellt.


    Vorher sollte man sich aber tunlichst erkundigen, ob die Wunschwohnung angemessen ist von den Mietkosten her.


    Zitat

    Und wie sieht es mit den Umzugskosten aus? Kann ich die auch beantragen und erhalten?


    Nur, wenn du bereits jetzt bedürftig bist. Was bei dem Einkommen derzeit wohl eher nicht der Fall ist.


    Zitat

    Wird der Krankenkassenbeitrag vom Einkommen abgezogen bei der Berechnung von Hartz 4? Wenn ja läge mein Einkommen ja unter 1300 Euro und das scheint wohl die Grenze zu sein um Leistungen zu bekommen.


    Es gibt keine 1300 Euro Grenze.

  • Zitat:


    Einmalige Leistungen werden jedoch bei Schwangerschaften bewilligt, ODER wenn man selbst kein Arbeitslosengeld II bewilligt bekommen hat, aber die finanzielle Situation es nicht zu lässt, eine Wohnung einzurichten.


    Einmalige Leistung nur in Sonderfällen


    Wenn Ihr Antrag auf Arbeitslosegeld II wegen fehlender Hilfebedürftigkeit abgelehnt wurde, können Sie in besonderen Fällen einmalige Leistungen erhalten. Wenn Sie aus eigener Kraft und Mitteln


    * die Erstausstattung für Wohnungen einschließlich Haushaltsgeräte,
    * die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaft und Geburt) und
    * mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen


    nicht finanzieren können, erhalten Sie die Kosten erstattet. Hierbei kann Einkommen berücksichtigt werden, das Sie bis zu sechs Monate danach erwerben.
    Zitat Ende


    Die Wohnung IST angemessen, habe mich da schon beim Amt am neuen Wohnort erkundigt und mir die Daten geben lassen, qm, Miete, Nebenkosten... Die Kosten würde das Amt also bei Bedürftigkeit übernehmen, oder ich würde Wohngeld zur Aufstockung bekommen.


    Und wo liegt bitte die Existenzminimumsgrenze, bzw. wieviel darf ich als Alleinerziehende Mutter mit einem Kind von 5 Jahren denn haben, um noch Hilfe zu bekommen?

  • Einmalige Kosten sind aber doch keine Kosten der Wohnung (Miete). Oder meinst du mit "Kosten der Wohnung" was anderes?!


    Es gibt keine konkrete Existenzminimumgrenze. ALG 2 wird immer individuell berechnet und zwar indem man die jeweiligen Regelbedarfe, ggf. Mehrbedarfe (bei dir dann MB für Alleinerziehung ab eigener Wohnung) und die angemessenen Mietkosten addiert. Davon zieht man dann das vorhandene Einkommen ab. Der Rest ist ALG 2. Wenn ALG 2 nicht sonderlich hoch ist, gibts ggf. vorrangige Leistungen, z. B. Wohngeld.

  • Zitat

    Oder meinst du mit "Kosten der Wohnung" was anderes?!


    Wenn ich Ende November kein Gehalt mehr bekomme und noch keinen neuen Job habe, muss ich spätestens dann Hartz4 beantragen. Dann würde ich wohl Wohngeld bekommen. Da die Wohnung für das Amt als angemessen gilt, muss ich dort nicht Ausziehen. Wie gesagt, die Daten und Zahlen habe ich beim Amt schon erfragt


    Es geht mir vorrangig um die Kosten der "Wohnungseinrichtung" Ich hatte im Eingangspost doch Folgendes geschrieben:
    - Möbel kann ich so gut wie keine mitnehmen, ausser das Kinderzimmer des jüngsten Kindes und persönliche Sachen von mir.
    - Mir fehlt also eine komplette Wohnungseinrichtung und ich habe kein Geld.


    Da mein Noch-Ehemann und mein ältester Sohn in der jetzigen Wohnung bleiben, kann ich weder Küche, Waschmaschine oder sonstige Möbel mitnehmen. Der Anwalt sagte, dass wäre nicht zumutbar! Da die Möbel schon zum Teil älter als 12 Jahre sind und einige davon noch VOR der Ehe angeschafft wurden, teils von IHM und von MIR ist auch kein "Wertausgleich" möglich. Eine Auszahlung von meinem Noch-Ehemann ist also nicht zu erwarten.


    Effektiv gehen mit: Das Kinderzimmer meines jüngsten Sohnes, Geschirr und Töpfe, Gläser, Besteck, ein Vitrinenschrank, Bettwäsche, Decken, Kopfkissen , Handtücher, ein paar Lampen and thats it! Mehr hab ich nicht! Ja, Dekokram und so, aber weder Bett noch Schrank, WaMa, Sofa, Fernseher oder geschweige denn Küche.
    Und einige dieser Möbel brauche ich ja auch sofort nach Umzug in die Wohnung. Ich kann ja schlecht 6 oder mehr Monate ohne leben, bis ich "vielleicht" mal etwas Geld habe.

  • Ihr werdet die Möbel schon teilen müssen. So geht das nunmal nicht in einer Ehe. Wenn der Anwalt (seiner? deiner?) das sagte, dann bist du schlecht beraten. Außerdem stimmt die Aussage, dass du kaum was mitnimmst nicht mit der Aussage überein, dass du für 3 Tage einen Umzugswagen brauchst:

    Zitat

    Ich brauche ja lediglich einen kleinen Transporter für 3 Tage.


    Wenn man nix großartiges zu transportieren hat, braucht man keine 3 Tage einen Umzugswagen.


    So, wie du dir das vorstellst, klappt das nicht. Du kannst am neuen Wohnort sicherlich einen Antrag auf Erstausstattung stellen, aber man wird dich hier auch auf die Möglichkeiten der Ausstattungstrennung bei Ehetrennung nach BGB verweisen.

  • Ähm, ich habe kein Auto und brauche einen Transporter. Oder soll ich mir meine paar Habseeligkeiten auf den Rücken schnallen und mit dem Zug fahren? Wie kriege ich denn dann das Kinderzimmer mit Schrank, Bett, Kommode, Tisch, Stühle, meine Vitrine, die Esstischstühle usw. und die paar Kartons 650KM transportiert?? Sorry! Aber Beamen kann ich noch nicht!! Ausserdem 1. Tag Sachen einladen, 2. Tag 650 Km fahren, Ausladen und Auto wegbringen, evtl das am 3. Tag. Auf der Strecke von 650 KM bin ich locker 7- 8 Stunden unterwegs und man bedenke bitte, mein 5-jähriger Sohn auch! Irgendwann ist dann auch mal Schluss.


    Gut, dann werde ich wohl zum Anwalt gehen und meinen Noch-Ehemann auf Auszahlung oder Herausgabe der Möbel verklagen. Das hilft mir zwar keineswegs jetzt weiter und schadet auch meinem ältesten Sohn, aber gut.

  • Nö. Anbieter nehmen, bei dem man das Auto auch in einer Filiale in der Nähe des Wunschwohnortes wieder abgeben kann. Dann am Umzugstag gaaaaaaanz früh aufstehen und die angeblich nur ein paar Habseligkeiten einpacken. Zum Wunschwohnort fahren und dort die angeblich paar Dinge auspacken. Klar ist sowas anstrengend, aber ein Tag hat 24 Stunden und man muss sowas nicht täglich vollziehen, sondern einmal.


    Ich glaube doch wohl, dass es wichtiger ist, die Wäsche für ein Kleinkind waschen zu können. Dass mit der Vereinbarung "alles bleibt bei ihm" dem bei dir verbleibenden Kind geschadet wird, das ist dir wohl egal? Weil man auf eine Rundumausstattung vom Steuerzahler spekuliert hat?! Pff....

  • Ähem, du vergisst wohl meinen älteren Sohn, 10 Jahre alt, der beim Vater bleibt. Soll ich ihm denn schaden?!? So, und jetzt kommst DU! Von wegen

    Zitat

    Weil man auf eine Rundumausstattung vom Steuerzahler spekuliert hat?! Pff....

    Absolute Frechheit!

  • Nochmal: Dann lieber dem 5jährigen Sohn schaden, oder wie?! Weil es für den ja Rundumglücklichversorgung vom Staat geben könnte?


    Genau deswegen - um niemanden über Gebühr zu schaden- sind ja die Haushaltsgegenstände GERECHT AUFZUTEILEN.


    Aber dein Gerechtigkeitssinn endet wohl dort, wo man denkt, man könnte sich an Dritten schadlos halten. Das nenne ICH FRECH!

  • Und Dein Einfühlungsvermögen ist gleich Null!
    Wie sollen wir denn bitte den Hausrat GERECHT aufteilen? Wir werden beide ein Kind betreuen, beide damit Alleinerziehend sein. Wir haben hier nichts, was ich mitnehmen könnte! Die Möbel sind alt, beschädigt und werden einen erneuten Umzug nicht überstehen. Und das kann ich dem Amt auch nachweisen, durch die Kaufquittungen etc. von mir aus auch per Besuch ihrerseits.


    Das Gesetz bei Scheidung sieht vor, dass demjenigen Ehepartner die wichtigsten Haushaltsgegenstände wie Herd, WaMa usw. herausgegeben werden, bei dem die Kinder leben. Die leben aber nunmal bei uns beiden!
    Dann sieht das Gesetz weiterhin vor, dass die wichtigsten Haushaltsgegenstände an denjenigen gehen, der das geringere Einkommen hat. Tja, unterm Strich stehen wir beide gleich da. Keiner von uns hat mehr als der Andere.


    Und nun?


    Meinst du ich finde das toll Hilfe vom Amt zu bekommen zu müssen? Mich kotzt das an, aber ich muss nunmal auch an meine Kinder denken. An Beide!
    Ich kann auf ein Bett verzichten und auf dem Boden schlafen wenn es sein muss. Aber ich möchte zumindest meinem Sohn was Warmes zu Essen kochen!
    Und das möchte mein Noch-Ehemann für unseren Ältesten auch!


    Ich habe in meinem Leben vor der Ehe IMMER Gearbeitet und nie finanzielle Hilfen vom Staat bekommen. Und jetzt unterstellst DU mir, ich würde nur Abkassieren wollen. Das ist echt das Allerletzte!

  • Zitat

    Dann sieht das Gesetz weiterhin vor, dass die wichtigsten Haushaltsgegenstände an denjenigen gehen, der das geringere Einkommen hat. Tja, unterm Strich stehen wir beide gleich da. Keiner von uns hat mehr als der Andere.


    Blödsinn. Dein Lohn ist geringfügig und der Unterhalt kein Erwerbseinkommen. Er hat ja wohl das überwiegende Einkommen.


    Einer bekommt den Herd, der andere die Wama. Einer das Wohnzimmer, der andere die Küche. Das wird ja wohl kaum so schwer sein. Aber es geht ja daraum, dass du darauf spekulierst, alles vom JC zu bekommen, während er dann die fehlenden Teile von niemandem bekommt, da er als Soldat ausreichend verdient.
    Nichts weiter. Glaub doch nicht, dass hier jemand die Hose mit der Kneifzange zumacht.


    Ist ja schön, dass ihr euch da noch so gut versteht, dass ihr zusehen wollt, wie ihr am meisten Geld spart. Wird nur halt so nix. Ob wir das jetzt noch 5 Seiten länger thematisieren oder nicht.


    Einfühlungsvermögen solltest du auch vom Jobcenter nicht erwarten. Willkommen in der Realität.

  • Ehrlich gesagt, bist es doch du die pöbelt. Der gesunde Menschenverstand sollte dir doch schon sagen "Hausstand halbe halbe", wenn bei jedem ein Kind bleibt. Wenn man das also dann weiterdenkt, bleibt doch nur übrig, dass ihr die Regelung so getroffen habt, weil die Chance, dass er von irgendwoher eine Erstausstattung geschenkt bekommt, geringer ist als bei dir.