Hallo!
Ich hoffe sehr, dass ich hier ein paar gute Infos bekommen kann, denn so langsam läuft mir die Zeit davon und der Behörden-Dschungel wird immer dichter und undurchschaubarer.
Daten und Fakten:
- Mein Mann und ich lassen und Scheiden, dass Trennungsajahr läuft bereits seit Jan. 2013. Wir haben 2 Kinder und leben noch zusammen unter einem Dach.
- Ich möchte zum 1.Oktober diesen Jahres endlich raus aus dieser Wohnung und eine eigene Wohnung beziehen. Allerdings ist der neue Wohnort / meine Heimat 650 km entfernt. Mein Noch-Ehemann hat mir eine Frist gesetzt zum 1. Oktober, also MUSS ich Umziehen.
- Mein jüngstes Kind wird mit mir gehen, das Älteste bleibt auf eigenen Wunsch beim Vater.
- Unterhaltsfragen wurden anwaltlich und beim Jugendamt bereits beurkundet und schriftlich festgehalten. Mein Jüngster und ich bekommen zusammen 890 Euro Unterhalt.
- Ich muss KEINEN Unterhalt an den ältesten Sohn zahlen, dafür wurde dem Vater vom Anwalt ein höherer Eigenbedarf angerechnet und ich bekomme weniger Unterhalt.
- Unseren Unterhalt sowie das Kindergeld für den Jüngsten bekomme ich NICHT vom Noch-Ehemann ausgezahlt, da ich hier ja die Hälfte aller Kosten tragen muss ( Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Schuldentilgung von Nebenkosten, Anwaltskosten)
- Zur Zeit arbeite ich noch auf 450 Euro Basis, bekomme 360 Netto raus. Diesen Job kündige ich zum 15.September wegen dem Umzug. Mein Gehalt werde ich noch 2 Monate lang erhalten, also für Oktober und November.
- Ich habe, mit kurzer Unterbrechung vor etwa 4 Jahren ( 6 Monate Teilzeit, Kündigung während der Probezeit) 12 Jahre nicht Gearbeitet und somit wohl keinen Anspruch auf ALG1.
- Einen neuen Job am neuen Wohnort habe ich nicht in Aussicht.
- Zur Zeit habe ich, fiktiv natürlich, etwa 1435 Euro zur Verfügung. 890 Euro Unterhalt, 185 Euro Kindergeld, 360 Euro Einkommen.
- Ich habe keinerlei finanziellen Rücklagen.
- Möbel kann ich so gut wie keine mitnehmen, ausser das Kinderzimmer des jüngsten Kindes und persönliche Sachen von mir.
- Mir fehlt also eine komplette Wohnungseinrichtung und ich habe kein Geld.
Tja, so sieht es bei mir zur Zeit aus. So wie es aussieht habe ich noch zuviel Geld zum Leben, als das ich Anspruch auf Hartz 4 habe.
Den Umzug und die ersten beiden Mieten kann ich noch Bezahlen, finanzielle Hilfen von meiner Familie sind keine zu Erwarten, weils einfach finanziell nicht möglich ist.
Jetzt habe ich gelesen, dass man beim Jobcenter, auch wenn man keinen Anspruch auf Leistungen hat, Kosten für die Wohnung erhalten kann. Meine Frage ist nun, wie kann ich das beantragen?
Und wie sieht es mit den Umzugskosten aus? Kann ich die auch beantragen und erhalten?
Den Antrag auf Hartz4 gebe ich trotzdem nächste Woche erstmal ab und werde dann auf die Ablehnung warten müssen.
Nach meinem Umzug und dem Auslaufen meinen Gehalts zum 1. Dezember werde ich, vorausgesetzt ich habe keinen neuen Job bis dahin, Hartz 4 beantragen müssen und dann wohl auch erhalten, da ich dann nur 1100 Euro haben werde.
Vielen Dank.
LG Jaheira