Betriebskosten

  • H I L F E H I L F E H I L F E H I L F E H I L F E H I L F E H I L F E H I L F E


    Hallo!
    Ich habe ein RIESEN problem!
    Ich bin seit dem 01.06 2013 hartz4 empfänger , jetzt hab ich die Betriebskosten Abrechnung für den zeitraum 01 . 2012 bis 12 . 2012 erhalten , zu diesem zeitpunkt war ich kein hartz4 empfänger , trotzdem habe ich einen Brief vom Jobcenter erhalten , in dem ich aufgefordert werde die Abrechnung vor zu legen!
    Muss ich den gutgeschriebenen Betrag ans Amt abtreten oder steht der mir zu , da ich ihn ja auch selber bezahlt habe?
    Bitte , bitte , bitte um antwort von jemandem der mir genaueres dazu sagen kann!
    Ich bin Vater von 3 kindern , deswegen ist die FRAGE , bzw. die ANTWORT sehr,sehr wichtig für mich!


    Danke im vorraus.

  • Das Guthaben mindert gem. § 22 Abs. 3 SGB II die Kosten der Unterkunft und Heizung ab dem Monat, der auf die Gutschrift des Guthabens folgt. Du musst nichts abtreten, du bekommt einfach weniger Geld vom Jobcenter. Oder eine Rückforderung, wenn du es nicht zeitnah gemeldet hast.

  • Hättest du eine Nachzahlungsaufforderung aus deinem nichthartzendem Zeitraum 2012 bekommen, wäre diese jetzt auch übernommen worden. Weil nur der jetzige Bedarf zählt. So ist es eben.