Mietnebenkostenrückzhlung voll angerechnet obwohl nur ein teil bezahlt wird ?

  • Ich weiss einfach nicht mehr weiter das Jobcenter macht plötzlich nur probleme das ging mit einer Mieterhöhung anfang des Jahres los !


    Aber erstmal von anfang bin seit fast 18 Jahren verheiratet meine Frau bezieht eine kleine Erwerbsminderungsrente von gut 570 Euro und hat eine kleine Nebenbeschäftigung wo sie noch etwa 120 Euro zusetzlich verdient (davon wird ihr dann auch noch was abgezogen vom Jabcenter),
    ich bin Arbeitssuchend und beziehe ALG II zusammen wohnen wir knapp 20 Jahre in einer preiswertern 55 qm Altbauwohnung.


    Habe immer versucht alles korekt einzureichen aber seit der kleinen Mieterhöhung gibt es immer wieder ärger,
    zum beispiel verlangte das Jobcenter die Mietnebenkostenabrechnung von 2012 bis spätestens anfang April 2013 aber mein Vermieter konnte die erst zum Juli 2013 liefern was ich den Jobcenter mehrmals mitgeteilt habe aber sie bestanden auf die sofortige Lieferung
    und hatten schon einen Teil des Geldes eingehalten es wurde erst nach einen wiederspruch wieder alles gezahlt.


    Nun haben wir für das Jahr 2011 und 2012 eine Mietnebenkostenrückzahlung erhalten die das Jobcenter voll einbehalten will,
    obwohl sie weniger als die der Miete überhaupt zahlen wegen meiner Frau ihrer Erwerbsminderungsrente + Nebenverdienst,
    dann können sie den zuviel gezahlten Anteil von meiner Frau nicht auch noch zurück verlangen den sie mit ihrer Rente gezahlt hat oder wie ist das ?



    Zusetzlich verlangen sie einen teil der Stadtwerke Kosten Gas Strom der letzten Jahre zurück wegen einer fehlerhaften Bewilligung und ich grob fahrlässig falsche Angaben gemacht habe verstehe nicht was das soll,
    ich habe die Stadtwerke Rechnungen korekt eingereicht dann habe ich einen Bewilligungsbescheid mit zich berechnungen bekommen mit der zuzahlenden Summe was ist daran grob fahrlässig ?


    Haben mir ein Anhörungsschreiben zum ausfüllen beigelegt und habe 1,5 Wochen zeit und ihnen mitzuteilen wie ich das ganze Geld zurückzahlen will sonst endscheiden sie nach Aktenlage verstehe das alles nicht muss ich im Oktober hungern ?

  • Wenn das JC im Bedarf die Miete voll berücksichtigt, dann ist auch das ganze Guthaben anzurechnen. Dass vorhandenes Einkommen die ALG 2 Zahlung mindert, spielt dabei keine Rolle.


    Ob du alle Angaben rechtzeitig getätigt hast und du dich hinsichtlich der Rückforderung für Gas auf Vertrauensschutz berufen kannst, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

  • Doch. Wenn die Miete VOLL im BEDARF berücksichtigt wurde!


    Im Bescheid steht es genau so:


    Antragsteller


    Bedarfe für Unterkunft und Heizung


    Miete


    Grundmiete ............................ 139,88


    Heizuung .................................28,00


    Nebenkosten ...........................64,50


    Summe der anerkannten Bedarfs für
    Unterkunft und Heizung
    ......... 232,38

    Gesammtbedarf der Bedarfsgemeinschaft
    577,38



    ---



    Partnerin


    Bedarfe für Unterkunft und Heizung


    Miete


    Grundmiete 0,00


    Heizuung 0,00


    Nebenkosten 0,00


    Summe der anerkannten Bedarfs für
    Unterkunft und Heizung
    0,00

    Gesammtbedarf der Bedarfsgemeinschaft
    0,00



    Wenn bei meiner Frau alles auf 0,00 steht wieso behaten sie ihre Rückzahlung ein ?