Tochter vom Arge aus BG geschmissen, und mir alle Wohnungskosten halbiert.

  • Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen, meine Tochter (20 Jahre)und ich (Mutter)lebten bisher in einer BG in Mühlhausen. Nun hat sie eine schulische Ausbildung in Erfurt begonnen, hat eine Nebenwohnung bezogen und erhält 465,oo € Bafög.(Im Frühjahr hatte ich mich übrigens auf der Leistungsabteilung erkundigt, ob es da Probleme geben könnte und mir wurde gesagt: Sie haben eine preiswerte Wohnung, die Kosten für Unterkunft sollen sich im Sommer ändern, warten sie doch ab. Also kein klares "NEIN".) Nun habe ich die Änderungsmeldung persönlich abgegeben, wieder kein "NEIN", sondern nur: wenn es dem Bafög-Amt egal ist, ob Haupt- oder Nebenwohnung, ist es okay.
    Vor 2 Tagen bekomme ich den Änderungsbescheid, die Tochter wurde aus der BG gestrichen, somit rückwirkend für Aug. und September, die Hälfte der KfU. Wenn das ganze im Oktober auch noch verrechnet wird, bleiben mir ca. 100 € für den ganzen Monat. Leider habe ich erst am
    30. 9. einen Termin bei der Leistungsabteilung um näheres zu erfahren. Mir ist inzwischen klar, dass ich umziehen muß, aber ich hatte einmal gehört, dass dann noch 6 Monate die KfU übernommen werden. Was kann ich tun, um am 30. 9. wenigstens diese 6 Monats-Frist durchzusetzen.

    Danke schon mal Meerli

  • Wie groß und wie teuer ist denn deine Wohnung? Solange deine Tochter bei dir gemeldet ist, muss sie die Hälfte der Miete bezahlen. Wenn deine Tochter sich jetzt abmeldet, muss man erstmal die volle Miete berücksichtigen. Wenn die zu teuer ist, bekommst du eine Kostensenkungsaufforderung. In der müsste drin stehen, ab wann nur noch die geringeren Kosten berücksichtigt werden.

  • Ja, logisch. Weil man sie, da sie noch bei dir gemeldet ist, gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen hat, sie dir deshalb die halbe Miete geben müsste, was sie sicherlich nicht kann.


    Deshalb muss sie sich ja bei dir abmelden. DANN wird erstmal die volle Miete für einen angemessenen Zeitraum übernommen und DANN kommt die Kostensenkungsaufforderung, wenn die Miete nicht mehr den neuen KdU-Richtlinien des Unstrut-Hainich-Kreises entsprechen.


    Soweit bist du ja noch gar nicht. Erst muss sich deine Tochter mit Hauptwohnsitz nach Erfurt ummelden.