Mehrbedarf für Alleinerziehende getrichen

  • Hallo,


    Ich bin im März 2012 mit meinen beiden Kindern (heute 4 und 9 Jahre alt) in eine eigene Wohnung gezogen. Der Vater lebt in einer anderen Wohnung. Ich habe beim Hartz 4 einen Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen. Mein neuer Partner ist im Oktober 2012 zu uns gezogen. Der Mehrbedarf wurde weiterhin bewilligt. Im August 2013 habe ich einen neuen leistungsbescheid bekommen in dem der Mehrbedarf jetzt nicht mehr dabei ist! Das Geld geht jetzt auf das Konto meines Partners,da ich meins gerade kündige und ein neues bei einer anderen Bank eröffne.
    Auf einen schriftlichen Widerspruch wird seitens der Arge nicht reagiert.
    Mein Partner lebt zwar bei mir aber ich kümmere mich ausschließlich um die Kinder. Die Kinder besuchen jedes 2 Wochenende ihren Vater.


    Jetzt bin ich verwirrt ,steht mir der Mehrbedarf zu oder nicht? Es fehlen mir jetzt 122 Euro was für mich eine menge Geld ist.


    Mfg


    Jenny P

  • Nein, der steht dir natürlich nicht zu. Und du kannst doch auch keinem erzählen, dass dein neuer Freund die Kinder einfach links liegen lässt, sie nicht versorgen würde, wenn du mal krank bist oder einkaufen gehst, ihr keine gemeinsamen Ausflüge macht etc. So, wie das normale (Patchwork)Familien so machen!

  • Fakt ist,das mir von der Arge gesagt worden ist, das ich alleinerziehend bin! Mein Partner ist halt nicht erziehungsberechtigt! Das wurde gesagt als mir vor einem Jahr erklärt worden ist warum ich diesen Posten bekomme.Aber ohne Ankündigung einfach streichen...?

  • Fakt ist,das mir von der Arge gesagt worden ist, das ich alleinerziehend bin! Mein Partner ist halt nicht erziehungsberechtigt! Das wurde gesagt als mir vor einem Jahr erklärt worden ist warum ich diesen Posten bekomme.Aber ohne Ankündigung einfach streichen...?


    Hallo,


    evtl. hätte Dir der Mehrbedarf seit Einzug nicht mehr zugestanden?



    Hier kannst du den Text der BA zum Thema Mehrbedarf finden (KLICK HIER).
    Lies Dir das mal in Ruhe durch, bevor Du deinem Sachbearbeiter befragst.


    Ansonsten gilt das, was Turtle bereits geschrieben hat.


    dms