Harzt 4 Mietkosten

  • hallo ^^


    Im Jahr 2011 bekam ich eine Aufforderung zu Senkung der Kosten meiner Wohnung, wobei mir dafür nur 3 Monate zeit gewährt wurde. Mein Vermieter senkte diese auf meinen Wunsch auf eine angemessene Höhe von 316 €, beim Amt hieß es 321 € sind erlaubt.


    Im laufe der letzten Monate erhöhte sich die Miete durch Modernisierungen, wobei ich aber nie eine erneute Aufforderung zur Kostensenkung erhielt. Sie bevorzugen es einfach jede Erhöhung vom Regelsatz abzuziehen, ein hinweis meinerseits, das die Miete im weiter 100 € im kommenden Jahr steigen wird berücksichtigen Sie nicht.


    Mich würde interessieren, ob Sie mir Überhaupt eine erneute Aufforderung schicken müssen und wie ich es schaffe problemlos Umzuziehen.
    Der Umzug ist sehr wichtig da ich chronisch Krank bin und eine permanente Behandlung durch Spezialisten erforderlich ist.


    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

  • Lt. Bundessozialgericht reicht die einmalige Mitteilung, dass die Mietkosten unangemessen sind, aus. Wenn das Amt zur Kostensenkung aufgefordert hat, muss sie auch die damit verbundenen Kosten zahlen. Dazu gehören auch Umzugskosten. Jedoch nur, wenn die neue Wohnung dann angemessen ist.