Unterhalt für 21 Jahre alte Tochter in der Ausbildung

  • Hallo zussammen
    Ich bin 45 Jahre alt und meine Tochter ist 21 Jahre alt. Sie lebt seit fast 4 Jahren bei ihren Pflegeeltern.
    Ich habe erst seit einem halben Jahr wieder kontakt zu ihr weil das vorher nicht möglich war aus verschiedenen Gründen.
    Den Unterhalt habe ich immer pünktlich bezahlt.
    Nun meine Frage
    Meine Tochter hat im August eine Lehre angefangen und bekommt eine Ausbildungsvergütung von 730 Euro.
    Von ihrer Mutter bekommt sie seit sie bei den Pflegeeltern lebt keinen Pfennig.
    Sie verdient viel mehr als der Unterhalt den sie nur von mir bekommt.
    Wieviel wenn überhaupt muss ich für sie bezahlen?

  • Hallo Tom,


    ich bin mir nicht sicher wonach sich der Bedarf Deiner Tochter errechnet. Entweder nach der Düsseldorfer Tabelle, oder nach den Leitlinien des zuständigen OLG. Im zweiten Fall wären es 670€ pauschal für ein Kind mit eigenem Hausstand oder wie in ersten Fall, nach dem addierten Einkommen beider Elternteile.


    Gehen wir mal von 670€ aus. Darauf wird das volle Kindergeld angerechnet, was zur Deckung des Bedarfs des Kindes einzusetzen ist. Dann würde ein Restbedarf von 486€ verbleiben. Darauf würde dann noch die bereinigte Ausbildungsvergütung angerechnet. Das Kind würde dann wohl seinen Bedarf mit Kindergeld und eigenem Einkommen selber decken. Du hättest dann keinen Unterhalt mehr zu leisten.


    Sind die 730€ brutto oder netto?


    LG chico


  • Hallo Chico
    Die 730 Euro sind Brutto. Meine Tochter hat keinen eigenen Hausstand sondern wohnt bei ihren Pflegeeltern und ist mit dem Sohn
    dieser zussammen. Ihre leibliche Mutter kann angeblich nicht zahlen da sie arbeitslos ist.
    Meine Tochter lebt im selben Haus wie ihre Pflegeeltern. Mit Kindergeld hat sie über 900 Euro, das ist mehr wie mir zum leben bleibt.
    Ich möchte nicht zum Anwalt gehen aber sie besteht auf den Unterhalt. Was soll ich machen?
    Danke nochmal für die antwort.

  • Hallo Tom,


    wenn wir davon ausgehen, dass kein eigener Hausstand angenommen wird, berechnet sich der Anspruch des Kindes allein nach Deinem Einkommen, da die Mutter nicht leistungsfähig ist


    Das Kind hat ein Netto-EK von ca. 580€, bei Brutto 730€. Die 580€ werden bereinigt um 90€ ausbildungsbedingte Aufwendungen. Verbleiben 490€. Dem hinzu wird das Kindergeld gerechnet. Dann hat das Kind 674€ zur Verfügung.


    Damit das Kind dann noch einen Restanspruch gegen Dich hat, müsste Dein bereinigtes Netto-EK mehr als 3.900€ betragen. Ist dem nicht so, deckt das Kind seinen Bedarf selber.


    Wenn die bisherigen Ansprüche nicht tituliert sind, würde ich den Unterhalt einstellen.


    Das volljährige Kind muss seinen Anspruch der Höhe und dem Grunde nach begründen. Darauf würde ich dann mal warten.


    Wenn die Ansprüche tituliert sind, musst Du das Kind zur Herausgabe des Titels mit Verzichtserklärung auffordern. Kommt es dem nicht nach, bleibt Dir nur die Abänderungsklage. Einen vorhandenen Titel musst Du bis zur Abänderung bedienen.


    Also prüf mal, ob es einen Titel/Jugendamtsurkunde zum Unterhalt gibt. Dann wieder melden.


    LG chico

  • 8

    hallo chico
    ein titel besteht nicht. Die patenschaft beim jugentamt wurde schon vor 16 jahren von ihrer mutter aufgehoben. Wir wollten das jugentamt aussen vor lassen und haben uns auf diese art geeinigt. Ich habe immer pünktlich bezahlt, den betrag den wir besprochen hatten und das bis heute.mein nettoeinkommen liegt weit unter 3900 euro. Meine tochter hat auch nie einen einwand gegen die höhe des betrages verlauten lassen.


    Vielen dank das du mir so ausführlich antwortest und das es so verständlich vormuliert ist.
    Ich bin keiner der den unterhalt drücken möchte aber ich finde wenn man so lange gezahlt hat dann sollte man nicht ausgenutzt werden und so fühle ich mich momentan. Ich werde den unterhalt erstmal einstellen und warten wie sie reagiert. Ich denke sie hat wirklich genug geld um auf eigenen beinen zu stehen.


    Vielen dank nochmal und hoffe auf antwort
    gruss thomas

  • Hallo Tom,


    wenn kein Titel besteht, bist Du in einer komfortablen Situation.


    Sollte Dich in Zukunft ein Schreiben eines Anwalts erreichen, lass Dir nicht einreden, dass Du die Kosten für den Anwalt zu zahlen hättest. Um Unterhalt zu fordern, müsste die Tochter Dich zunächst mal selber kontaktieren, Ihren Bedarf begründen und Auskunft fordern. Erst dann, wenn Du darauf nicht reagieren würdest, wäre das Einschalten eines RA gerechtfertigt.


    Auch so das Einstellen des Unterhalts würde ich 14 Tage vorher kurz ankündigen. Wenn Du magst, kannst Du es ja mit den Informationen aus diesem Thread noch begründen.


    LG chico