Erstaustattung trotz Job

  • Hallo! Verdiene 790 euro Netto im Monat und habe nach langer Suche eine Wohnung gefunden: 40qm, 245,-€ KM + 50€ NK = 295,- € WM! Das ich einen Antrag auf Erstausttaung stellen kann ist mir klar, aber wie sind die Berechnungsgrundlagen! Ziehe von Zuhause aus, wiegesagt 1. Wohnung, mein Alter 28 Jahre! Ausser TV, PC und Kleidung nehme ich nichts mit in die neue Wohnung! Brauche Küchenzeile, Bett, Kleiderschrank, Sofa, Tisch, Badezimmerschrank, Gardinen, Fußbodenbelag, Tapete (Steht leider im Mietvertrag das ich für die Kosten des Bodenbelages selber aufkommen muss) Waschmaschine, Herd! Kann wenn es hochkommt vielleicht 3-4 Sachen nach Abzug von Mietsicherheit & 1. Miete von meinem ersparten kaufen, aber mehr nicht! Danke für jedweilige Infos schonmal im vorraus! Gruß Tim

  • Lacki,


    vor 3 1/2 Jahren war "timmywalker" unter 25 Jahren. Damals bildete er mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Er wurde praktisch entmünigt und ,mußte weiter bei seinen Eltern wohnen. JETZT ist er 28 Jahre, gehört NICHT mehr zur BG seiner Eltern und verdient eigenes Geld. Das das Geld für ein nacktes Überleben nicht reicht, liegt vielleicht an den deutschen Gesetzen, weil er zu Hungerlöhnen gezwungen wird zu arbeiten!!!
    Ein Mindestlohn, den es normalerweise schon ab 2005, mit Einführung HartzIV eingeführt werden mußte, soll erst endgültig 2017 erfolgen. Hier hat der Gesetzgeber verhindert, das Millionen Menschen überleben können. (HartzIV reicht nicht zum Leben, lediglich zum vegitieren)


    tommywalker:
    Stelle einen Antrag auf HartzIV, dein Lohn ist so niedrig, das Dir eine Aufstockung zusteht.
    Somit steht Dir auch eine Erstausstattung zu, jedoch ist die Höhe kommunal unterschiedlich. Hier ist alles zwischen einer Unterstützung von 150€ bis 1.500€ möglich, teilweise nur Sozialkaufhaus. Da es keine absolute gesetzliche Festlegung gibt, kann ich Dir über die Höhe keine endgültige Aussage machen.
    Allerdings Deinen ca.-Anspruch auf HartzIV kann ich Dir errechnen.
    Dein Bedarf:
    382€ plus 295€ Miete (sofern kommunal angemessen, wovon ich aber ausgehe) ergibt 677€.
    Dein Einkommen:
    ca. 1030€ brutto = 790€ netto minus Freibetrag nach § 11 SGBII von 283€*) ergibt ein anrechenbares Einkommen von ca. 500€
    677€ Bedarf minus 500€ anrechenbares Einkommen ergibt einen Anspruch von rund 175€ als HartzIV-Aufstockung.
    Dadurch, das Du einen Anspruch auf HartzIV hast, hast Du auch einen Anspruch auf Erstausstattung. Lediglich zu Höhe der Erstausstattung, siehe oben.
    Auch kann von Dir nicht verlangt werden, das Du weiter zu Hause wohnst. Deinen Eltern sind gesetzlich nicht verpflichtet, Dich zu beherbergen. Du hast einen Anspruch auf eine eigene Wohnung.
    Freibetrag nach § 11 SGBII:
    Dieser Betrag kann sich nocht erhöhen, sofern Du arbeitsabhängige Kosten hast (siehe in § 11, 11a, 11b SGBII)


    Gruß
    Ernie

  • Na ja, aber ein wenig komisch ist das doch wohl schon, wenn du 2010 27 Jahre alt sein wolltest und jetzt - 2013 - erst 28 Jahre. Das wünschen sich ja viele Menschen, nicht so schnell zu altern, aber m. W. n. hat bisher da noch niemand eine funktionierende Lösung gefunden. Solltest du das geschafft haben, kannst du damit sicherlich gutes Geld verdienen. Jedenfalls mehr als 790 Euro netto im Monat.

  • Sorry aber das ist auch mein letzter beitrag zu diesem Thema weil die Antwort schon gegeben wurde! Wieso wenn man die Antwort nicht geben kann oder will sich überhaupt zu Wort melden!?Aber 1. interessiert es mich einen feuchten Dreck was du Turtle oder Lakie über meinen Gehaltseinkünfte, 3 Jahre alte Postings oder meine persönliche Lebenssituation denkt! Und 2. angehen tut es euch auch dasselbe, nämlich einen feuchten!