Was passiert, wenn man bei einem Folgeantrag nicht alle Nachweise erbringt?

  • Guten Tag!


    Ich möchte fragen, was wohl passiert, wenn ich nicht alle geforderten Kostenbelege (zB. Abwasserrechnung) liefere, wenn ich einen Folgeantrag stelle.


    Eigentlich sind diese Belege ja nur in meinem Interesse, denn mit ihnen beweise ich ja meine Bedürftigkeit. Das heißt, wenn verschiedene Kosten nicht nachweise, dürfte ich für diese einfach nur keine Leistungen bekommen. Angenommen, ich gebe den Beleg für die Abwasserkosten nicht ab, dann bekomme ich vielleicht 5 EUR weniger pro Monat. Das Arbeitsamt dürfte sich ja kaum beschweren, wenn es weniger Geld verteilen muss. Habe ich mit meiner Einschätzung Recht?


    Ich frage deshalb, weil ich befürchte, dass der Sachbearbeitrer das gleich als Begründung nimmt, garkeine Leistungen zu Bewilligen. Würde es ausreichen, wenn ich eine Erklärung beifüge, dass dieser oder jener Nachweis nicht verfügbar ist und ich die dadurch geringeren Leistungen in Kauf nehme? Ich bin ohnehin nur Aufstocker. Die Einbußen dürften kaum ins Gewicht fallen.

  • im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht musst du alle geforderten Belege erbringen. Andernfalls kann es zum völligen Versagen von Hartz4-Leistungen kommen.
    Warum sollte denn dieser oder jener Nachweis nicht verfügbar sein? Die Vermieter/Hausverwaltungen sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, eine korrekte Betriebskostenabrechnung vorzulegen.

  • Ich denke, es handelt sich eher um einen Eigenheimbesitzer und da kommen manche Abrechnungen nicht unbedingt am 27.12. oder so. Was bei Antragstellung nicht da ist, wird schlichtweg nicht berücksichtigt. Man kann es später nachreichen, dann wird halt ein Änderungsbescheid erlassen.

  • Der Grund für meine Frage ist einfach der, dass ich zwar in einem Eigenheim wohne, dieses aber nicht mein Eigentum ist. Das Haus gehört anderen Personen, ebenso wie der Papierkram, der dazu gehört. Ich möchte den anderen nicht halbjährlich auf den Wecker gehen müssen, nur damit ich im Monat 5 oder 10 Euro mehr bekomme.


    Mir erscheint, was Turtle1972 sagt, am wahrscheinlichsten. Man stelle sich vor, bei all dem Papier, das man abgeben muss, fehlt eine einzelne Rechnung, die einfach spurlos verschwunden ist, oder es fehlt ein Einkommensnachweis, den ein genervter Arbeitgeber sich weigert auszustellen. Dann bekämen ja wer weiß wie viele Bedürftige ein ganzes Halbjahr keinen einzigen Cent, wenn das Arbeitsamt fanatisch auf jeden kleinen Nachweis besteht.

  • Wenn das Eigenheim wem anders gehört, mit welcher Grundlage lebst du dann darin? Nutzungsvertrag? Mietvertrag? Was anderes? Es muss ja eine Grundlage geben, auf der der Eigentümer überhaupt Kosten fürs Wohnen von dir abfordern kann. Ansonsten müsste man davon ausgehen, dass du mietfrei wohnst.