Abfindung

  • Ich habe eine Abfindung in Höhe von 2000,00 Euro vor dem Arbeitsgericht erstritten.Ich bin im Alg 2 Bezug mit Ehefrau und einem Kind.Ich habe schon gelesen,das die Abfindung als Einkommen zählt,nun wollte ich wissen ob diese 2000 Euro in einem Monat als Einkommen gesehen werden oder ob die 2000 Euro als Einkommen auf 6 Monate verteilt werden müssen wie es in einem anderen Forum stand??? Wieviel bleiben mir von den 2000 Euro Abfindung über??? Danke für Ihre Antworten.

  • Siehe § 11 (3) SGB II: "Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen."