Unterhalt für Eltern bei evtl. Pflegebedürftigkeit

  • Habe folgende Frage zum Thema Elternunterhalt.
    Es sind sieben Geschwister, davon sind nur drei berufstätig, der Rest der Geschwister sind Hausfrauen.
    Die noch lebenden Eltern haben einer dieser Hausfrauen, sprich also einer Schwester nun ein Grundstück ohne Wissen der anderen Geschwister übergeben mit ca. 1200 qm, also mit einem erheblichen Wert von ca. 200000,-€. Ob mein Vater dieses inzwischen wertvolle Bauland dieser Tochter verkauft hat oder geschenkt hat haben wir nie erfahren. Mein Vater hält sich in Schweigen bedeckt. Weitere Vermögenswerte besitzen meine Eltern nicht mehr, vielleicht etwas Bargeld, jedoch außer dieser einen begünstigten Tochter haben die Eltern sich nie über ihre finanzielle Situation geäußert.
    Nun meine Frage, ich bin verheiratet und wir sind Doppelverdiener. Wir haben uns erst ein gebrauchtes Haus gekauft und renoviert und sind daher nun mit ca. 100000,- € verschuldet.
    Nun meine Frage sollte ich irgendwann für Pflegekosten meiner Eltern belastet werden. Wie wird die Unterhaltsleistung berechnet, kann dieses Grundstück doch noch herangezogen werden für eventuelle Unterhaltskosten für meine Eltern, ob es nun verkauft, übergeben oder geschenkt wurde. Werden unsere Schulden angerechnet? Wird der Verdienst meiner Ehefrau mit berechnet? Oder werden nur die drei verdienenden Geschwister für die Pflegekosten bzw. für den Elternunterhalt zur Kasse gebeten.
    Besten Dank im Voraus für eure Infos.

  • Wenn euer Vater das Haus deiner Schwester geschenkt hat und bis zur Pflegebedüftigkeit keine 10 Jahre vergangen sind, dann muss sie den Wert zurückgeben bzw. das Haus veräußern, um euren Eltern das Geld zu geben. Ansonsten wird es ja sicherlich einen Kaufvertrag geben. Sollte dein Vater deiner Schwester das Land unter Wert verkauft haben, so muss dieser Verkauf rückgängig gemacht werden. Am besten wäre es, dass ihr euch, wenn es soweit sein sollte, einen Anwalt nehmt. Meine Eltern leben auch beide im Pflegeheim. Gott sei dank hatten sie nie so viel, dass sie etwas an uns 5 Kinder vererben konnten. Allerdings sind von den 5 Kindern auch nur 2 in der Lage (mein Bruder und ich) unsere Eltern zu unterstützen. Wir machen es aber gern. Früher haben uns unsere Eltern unterstützt und jetzt sind wir an der Reihe. Dass unsere anderen 3 Geschwister sich nicht beteiligen können, ist halt so. Zwei bekommen selbst nur eine kleine Rente und die dritte bekommt nur Erwerbsminderungsrente.