Hilfe zum Lebensunterhalt weiterhin für 1 Jahr wenn man mit Freund zusammenzieht?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe da eine Frage an euch, und zwar erhalte ich zur Zeit Hilfe zum Lebensunterhalt für mich und meinen 6 Jährigen Sohn da mein Einkommen nicht reicht um alle kosten abzudecken.
    Ich möchte eigentlich demnächst mit meinem Freund zusammenziehen und habe mal gehört das wenn man zusammenzieht, 1 Jahr auf Probe vom Amt gewilligt bekommen kann. Dafür gibt es nach meinen ersten Recherchen den § 7 Absatz 3 und 3 a SGB II.


    Gibt es dazu irgendwelche Einschränkungen oder hat man gar keine Chance weiter Hilfe zum Lebensunterhalt zu bekommen?


    Hier einmal unsere fakten zu diesem Thema.


    Mein Einkommen:
    Gehalt: 860,- EUR Brutto - 710,- EUR Netto
    Unterhaltsvorschusskasse Kind: 180,- EUR
    Hilfe zum Lebensunterhalt: 520,- EUR


    Mein Freund verdient:
    Gehalt Brutto: 2.500,00 €
    + geldwerter Vorteil Firmenwagen (1%): 200,00 €
    + geldwerter Vorteil Fahrkosten (5 km) 30,00 €
    = zu versteuerndes Brutto 2.730,00 €


    Gehalt Netto nach Steuern: 1.747,69 €
    - geldwerter Vorteil gesamt - 230,00 €
    - Pfändung (Insolvenz) - 155,00 €
    = Auszahlungsbetrag 1.362,69 €


    Hiervon gehen nochmal Unterhalt für sein Kind ab in Höhe von 272,- EUR, das bedeutet das er im Grunde ein bereinigtes Einkommen von 1090,- EUR hat wenn ich es richtig sehe.


    Besteht überhaupt eine Chance das ich weiterhin zumindest als Überbrückung für das eine Jahr auf Probe Hilfe zum Lebensunterhalt erreiche?

  • Es gibt aber noch den § 7 (3a) Nr. 3. Und da ein Kind mit im Haushalt lebt, wird in der Regel von Anfang an von einer BG ausgegangen.

  • Hmm die sind ja drollig, was hat denn ein Kind damit zu tun? Mein Freund hat doch "Versorglich" nichts mit dem Kind zu tun....und will auch gar nicht für das Kind aufkommen da er ja selber eines hat und meint sein Vater solle dieses tun

  • Also er lässt dein Kind vollkommen links liegen, wird sich niemals drum kümmern, gar nix?! Er kauft sich von seinen 1362 Euro Steaks und Schnitzel und du kochst für dich und das Kind Nudeln mit Tomatensoße?


    Naja komme so war es nicht gemeint, ich Rede von allem drum herum wie Klamotten Ausflüge etc. da muss er bei seinem Kind schon mitzahlen und soll doch nicht für meines auch noch komplett aufkommen... ich verstehe einfach nicht das man nicht auf Probe mit einem Kind Wohnen kann und ohne Kind schon.
    Denn er muss ja selbst 272,- EUR noch Unterhalt für sein Kind bezahlen, und wenn ich nun 900 EUR Miete Rechne dann haben wir zu dritt wenn man noch Versicherungen und Kita 250 EUR etc. abzieht vlt. gerade 400 EUR zum Leben im Monat...das kann doch nicht sein oder?

  • 900 Euro Miete? Für 3 Personen? Wo denn das? 180 Euro UVG ist das UVG für Kinder von 6 bis 12 Jahren. Da muss es dann noch in eine Kita? In dem Alter dürfte es doch schon in die Schule gehen, oder?


    710 Euro verdienst du
    1090 Euro er
    180 UVG
    184 Kindergeld
    -------------
    2164 Euro


    - 900 Euro Miete


    = 1264 Euro übrig


    Was habt ihr denn für Versicherungen, dass da nur noch 400 Euro übrig bleiben?


  • Geht ja noch weiter...334,- EUR Kita inkl. Mittag
    Er hat einen Kredit aus erster Ehe = 200 EUR und ein Wagen brauch er, da er sein Kind jedes We aus 60Km Entfernung holt und ich Ihm kaum sagen kann Verkaufe dein auto wenn du mit mir Zusammen Wohnen willst und sehe zu wie dein Kind zu uns kommt...so dann haben wir 400 EUR übrig


    900 EUR Miete sind hier für 3,5 Zimmer 85qm normal in Hamburgs Umgebung, und brauchen 3,5 Zimmer wegen des zweiten Kindes welches ein 1/2 Zimmer haben soll

  • Schulden interessieren aber nunmal nicht, bei dem Kindergartenbeitrag kann man ggf. übers Jugendamt eine Ermäßigung erhalten und lt. Hamburger Richtlinien sind für 3 Personen ca. 500 Euro Nettokaltmiete angemessen, da müssten also 400 Euro BK und HK angemessen sind, das kannst du vergessen. Ein Kind, dass immer mal nur am Wochenende zu Besuch ist, braucht keine 10 qm (75 qm wären für 3 Personen angemessen).


    Es bleibt dabei: über kurz oder lang wird das Jobcenter so rechnen und wenn ihr nicht mit dem Geld klarkommt, dann solltet ihr das sein lassen mit dem Zusammenziehen. Alternativ kannst du dir deine Wunschträume natürlich erfüllen, indem du dir einen besseren Job suchst.

  • Danke für deine Teilnahme! Wenn du meinen Beitrag gelesen hättest, dann würdest du wissen das es mir es mir nicht um Sozialleistungschmarotzer geht wie es viele tun! Ich möchte nicht auf Dauer von der Behörde Geld beziehen.
    Ich habe gefragt ob es möglich ist für 1 Jahr weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt zu bekommen, denn in einem Jahr kann sich viel ändern, wie z.b die Schulden bezahlt sind, ich wieder einen Vollzeitjob habe, das Kind zur Schule geht etc.


    Das hat alles nix mit Wunschträumen zu tun, denn das was du beschreibst findet man nunmal nicht so auf der Straße rumliegend, denn eine Whg die angemessen ist findest du in HH nur in Vierteln wo die Kriminalitätsrate hoch ist, und das möchte ich meinem Kind nicht antun!


    Und das Kind von meinem Partner ist JEDES Wochenende bei uns sowie auch die gesamten Ferien! das bedeutet er brauch seinen Rückzugsraum genauso wie wir auch!


    Aber danke für deine Hinweise die bereits bekannt sind....

  • Jetzt geht das wieder los. Diese Wohnviertel sind dann nur Kindern von was zumutbar bitte?! Du möchtest staatliche Almosen haben, bist aber deiner Meinung nach besser als andere Almosenempfänger?


    Welche Rückzugsräume man seinem Kind bieten kann, hängt nunmal vom Geldsäckel ab. Nochmal: es hindert dich niemand, dir einen ordentlich bezahlten Job (Vollzeit?!) zu suchen, anstelle eines Jobs mit gerade mal 860 Euro brutto (Teilzeit?).


    Wenn es dir nur um die reine Frage gegangen wäre, dann wäre ja wohl nach GG52` eindeutigem Verweis auf die Gesetzeslage Ruhe gewesen. Nein, da kommt komisches Geblubbere, dass dein Lover ja nix mit deinem Kind zu tun hätte... Also geht es dir letztendlich eben nur um die Kohle. Und damit stehst du eben auf der Stufe mit den sogenannten Sozialleistungsschmarotzern.