Gesundheitliche Gruende

  • Hallo, ich hatte heute einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler
    und wir haben uns ueber meinen gesundheitlichen Zustand unterhalten.
    Das Ende des Gespräches war, das er mich aus gesundheitlichen Gründen
    nicht mehr als arbeitssuchend führt. Weiterhin wird er mich regelmäßig
    zu Gesprächen einladen.
    Ich bin jetzt 55 Jahre alt und will auf keinen Fall irgendwelche Rente beziehen.
    Habe ich jetzt überhaupt noch Anspruch auf Hartz 4 ?
    Oder muss ich in naher Zukunft vielleicht Sozialhilfe beantragen ?
    Auf Details zu meinem gesundheitlichen Zustand möchte ich hier nicht
    weiter eingehen. Bitte um Verständnis !


    Für jede Anwort bedanke ich mich im vorraus !


    MfG Verona 2

  • nein, ich denke das ist falsch rüber gekommen. ich meinte nur das ich von ihm noch nicht mal mehr einen eurojob bekomme oder andere vermittlungsvorschläge.sicher werde ich mich weiterhin bewerben, ohne frage. es waere halt nur schön wenn er mir da ein bisschen zur seite
    steht,denn ich fühlte mich heute irgendwie abgeschoben und mir geht halt vieles dur den kopf.

  • Ehrlich, ich weiss es nicht. Falls es die Möglichkeit der Akteneinsicht gibt (vor ca. 1,5 Jahren Saarland heute Rheinland-Pfalz), dann ist da ein Eintrag in Sachen Tablettensucht war zu der Zeit beim Medizinischen Dienst der mich für arbeitsfähig erklärt hat. Bin clean!
    Ich war keine 10 Minuten dort und alles was ich sagte wurde mit "nein" beantwortet oder überhört.Ich bekomme keine Stellenangebote, keinen Eurojob und auch keine Weiterbildungmaßnahme nur alles 3 Monate ne Einladung für was auch immer. Ich werde mich weiter um eine Arbeit bemühen, aber ich würde gerne das ganze verstehen, dann könnte ich besser damit umgehen.
    Das einzige was ist, ist mein Bluthochdruck (nervlich bedingt) und Haarausfall (Medikamenten bedingt) Hab z.Zt. ne fast Glatze und trage eine Peruecke , sorry aber das kann es nicht sein. Die PAVK (Arterienverschlusskrankheit) ist behoben worden.
    Also ,was will er damit bezwecken ???

  • Für wie viele Std./Tag wurdest du beim med. Dienst für arbeitsfähig erklärt?
    Wurde in der letzten EGV die Beantragung für EU - Rente vereinbart ? Oder Antrag Schwerbehindertenausweis ?
    Ist bei der Vermittlung nur noch die Minijob - Abteilung zuständig ?

  • In der EGV steht : Vollzeitarbeit,3 Bewerbungen pro Monat, Eurojob sowie Weiterbildungsmaßnahmen und ist noch gültig bis Ende Februar 2014.
    Von Rente bzw. Schwerbehindertenausweis steht dort nichts drin. Eine neue EGV wurde nicht vereinbart. Eine Minijob Abteilung gibt es hier nicht oder es ist mir nicht bekannt. Die einzigen Fragen die mich beschäftigen sind:
    1. Was will er damit bezwecken ?
    2.Besteht weiterhin Anspruch auf Hartz 4 (werde ja nicht mehr als arbeitssuchend geführt) ?
    3. Wie lange kann er das machen ohne irgendwelche Folgen für mich ?
    4. Welche möglichen Schlüsse kann man daraus ziehen ?


    Vielen Dank für jede Antwort im Vorraus


    MfG Verona2

  • Der SB kann nicht einfach hingehen, und Dich als nicht mehr arbeitssuchend führen. Hier ist eine Begrüdnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
    Dir steht HartzIV auf jeden Fall zu!
    WAS der SB machen kann, Deine Arbeitsfähigkeit anzweifeln und fordern, das der medizinische Dienst das beurteilt. Solange aber Deine NICHT-Arbeitsfähigkeit festgestellt worden ist, MUSS HartzIV gezahlt werdenb UND es besteht solange IMMER Arbeitsfähigkeit.
    Es gibt keine Möglichkeit das der SB fordert, Sozialgeld zu beantragen. Hiefür fehlt JEDE rechtliche Möglichkeit und der SB überschreitet weit seine Rechte. Er ist kein Gott und kann nicht alles bestimmen ohne redchtlichen Hintergrund.
    Weder 1. noch 2. noch 3. kann und darf der SB durchführen, hierüber sollte sofort der Teamleiter wegen absoluter Amtsanmassung zu informieren.
    SB sind nicht gottgleich!!!
    WENN der medizinische Dienst seine bisherige Aussage: klare Arbeitsfähigkeit, nicht zurücknimmt, bleibt diese Aussage eindeutig. NUR der medizinische Dienst kann beurteilen, ob Du arbeitsfähig bist oder nicht, der SB ist rechtlich NICHT dazu in der Lage, er ist weder Gott noch Arzt!!


    Gruß
    Ernie

  • Hallo , erstmal vielen Dank.
    Ich denke er begründet das ganze mit den von mir angegebenen Krankheiten.
    Seine Worte waren "Wenn Sie so einen Job finden, herzlichen Glückwunsch !
    Ich fragte nach , er antwortete " Welcher Arbeitgeber stellt schon jemanden ein der laufend krank ist ?
    Ich habe bis heute noch eine 2.te Krankschreibung abzugeben.


    Auf jeden Fall erstmal vielen Dank für die Hilfe
    und ich wuesche allen hier alles erdenklich Gute


    MfG Verona 2

  • Auch wenn der Medizinische Dienst eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bleibt man bei der Arge. Hier wird man jedoch aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen unter androhung von Sperre fals man dies nicht macht. Es gibt bevor die Rente bewilligt wird definitiv keine andere Leistung als Hartz4. Erst danach besteht kein Anspruch auf Hartz4 mehr und die Zuständigkeit würde dann auf das Sozialamt fallen.
    Die Rentengutachter arbeiten jedoch für die Rente und schmettern daher alles was irgendmöglich ist ab. Ohne einen Rechtsstreit wirst du nach den von mir gemachten Erfahrungen in der Situation bleiben. Einzige Auswege sind aus eigener Kraft einen Arbeitgeber zu finden oder den Weg der Rente zu gehen. Beides kommt jedoch nicht von selbst, sondern will erkämpft werden.
    Sollte deine Rente die allgemeinen Leistungssätze nicht überschreiten, so ändert sich bei bein Bezügen lediglich der Leistungsträger nicht aber die Höhe.