bekommt sie Leistungen vom Amt?

  • Hallo,


    ich hab da mal eine Frage.....
    Ich lebe mit meiner Partnerin seit Anfang des Jahres zusammen, vorher hatten wir zwei getrennte Haushalte. Seit Januar ist sie nun auch arbeitslos und bekommt ALG 1.... Jetzt ist sie auch noch ungeplant schwanger geworden.... Wenn sie nun irgendwann kein ALG 1 mehr bekommt (Beginn Mutterschutz) hat sie dann Anspruch auf ALG 2 ? Oder muss ich für sie mit aufkommen? Ich steige durch den ganzen Wust an Verordnungen nicht durch.... Ich habe aber wenig Ambitionen für sie aufzukommen,schliesslich sind wir ja nicht verheiratet....
    Wer kann uns da weiterhelfen/Tips geben?


    Gruß,
    Huckeduster

  • Na, du bist vielleicht lustig. Natürlich musst du für sie aufkommen, immerhin wird sie dein Kind bekommen und es auch versorgen. Ein Kindermädchen müsstest du ja auch bezahlen! Sie kann deshalb nicht arbeiten gehen! Sowohl nach bürgerlichem Recht (BGB) bist du ihr zu Unterhalt verpflichtet und im ALG 2 geltet ihr dann als Bedarfsgemeinschaft. Wenn du sie nur als Betthasen und Haushälterin wolltest, hättest du dir ein Kondom überstülpen müssen. Da kommt einem ja das Kotzen. Das Vergnügen möchte man haben, aber dafür blechen sollen bitte andere. Oder wie?

  • Guten Abend!


    Turtle1972 schrieb:

    Sowohl nach bürgerlichem Recht (BGB) bist du ihr zu Unterhalt verpflichtet


    Dazu mal bitte den § 1615i BGB lesen.


    Dann sollte klar sein, das der Vater des Kindes der Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist.


    Zitat

    Ich habe aber wenig Ambitionen für sie aufzukommen


    Du bist ja lustig. Wer hatte denn den Spaß? Du oder der Steuerzahler?


    ...und das gilt nicht nur für verheiratete Paare.


    LG chico

  • Wenn deine Freundin bedauerlicherweise keine Arbeit findet und der Mutterschutz anfängt, dann wird ALG 1 unterbrochen. Bitte Info an Krankenkasse und Agentur für Arbeit. Nach der Mutterschutzfrist läuft ALG 1 bis zur Erschöpfung weiter. Bedingung ist natürlich, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung zu stehen. Wenn deine Freundin dann ALG 2 beantragt, muss sie ihren Hilfebedarf verringern...mit deinem Unterhalt 3 Jahre für Freundin und bis Ausbildungsende fürs Kind. Aus dieser Verpflichtung kommst du nur raus, wenn du nicht der Vater bist oder nicht mehr bist ( Freigabe zur Adoption ). Aber wegen der Bedarfsgemeinschaft wird trotzdem dein Geld verrechnet.