Azubi, Mietkostenzuschuss, Darlehen?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder.


    Ich kriege zusätzlich zu meinem Azubigehalt, noch BAB und einen Mietzuschuss. Nun habe ich allerdings eine recht hohe Nachzahlung der Wasserrechnung, die ich mal eben so nicht nachzahlen kann, gibt es für einen Azubi dann ein Darlehen zu beantragen? Bzw stehen die Chancen da gut, das es genehmigt wird? Ich war Donnerstag Nachmittag an der "Rezeption" und wurde direkt nach Hause geschickt weil es wohl angeblich nicht möglich wäre und ein Azubi Abends ja noch jobben könnte um solche Rechnungen zu tilgen. War zumindest seine Meinung, kann mir aber schwer vorstellen, das die Politik das genauso meinte, kam mir eher so rüber als wolle er mich abwimmeln.

  • Antrag stellen und abwarten!!
    Ich gehe davon aus, das ein Darlehen eine Kann-Leistung ist.
    Allerdings etwas anderes:
    War der Wasserverbrauch im angemessene Rahmen?? Dann ist es sogar sehr wahrscheinlich, das hier eine Nachzahlung (kein Darlehen) erfolgen muß. (Wäre über höheren Mietzuschuss für die Vergangenheit = bisher zuwenig Wassernebenkosten beim Zuschuss eingerechnet??


    Weiteerhin:
    Die Aussage: Das ein Azubi ja noch jobben könnte, um rechnungen zu tilgen ist unter Umständen völliger Quatsch, DENN
    Je nach Verdienst wird nämlich dann der Verdienst zu 80% auf den Mietzuschuss angerechnet = selbst bei eigenem Verdienst keine Wasserechnungszahlungsmöglichkeit, weil das Geld per Verrechnung praktisch enteignet wird!!!! Hier hat der SB wohl nicht bis zu Ende gedacht!!


    Gruß
    Ernie

  • Danke! :) genau das isses ja... Wenn ich jetzt jobben würde, würde es auf das BAB angerechnet werden.. Hatte mich da erkundigt... Wieviel genau wurde mir jetzt nicht gesagt, ob wirklich alles oder es ne Freigrenze gibt, wie z.B bei der HWR, die ich ebenfalls kriege aber die unter den Betrag liegt...


    Ich muss gestehen, das in der Jahresabrechnung noch 2 Abschläge drin waren, da da dummerweise etwas geschlafen, da die Lastschrift nicht mehr eingelöst wurden. Ich hab die Unterlagen dann auch einfach in den Briefkasten reingeworfen..

  • Es gibt eine 400 Euro Freigrenze beim BAB/Bafög die du dazuverdienen darfst. Allerdings wird es auf den Mietzuschuss angerechnet.


    Die Wassernachzahlung sind Kosten der Unterkunft und müssten dir als Beihilfe gezahlt werden im Rahmen des Mietzuschusses, soweit die Kosten angemessen sind. Beim Mietzuschuss gibt es keine Belehrungspflicht des Amtes, was angemessen ist und was nicht und dass das JC erstmal für einen gewissen Zeitraum alle Kosten übernehmen muss. Da gilt von Anfang an, dass nur die angemessenen Kosten berücksichtigt werden.

  • Okay... Ich hatte auch bei der Hotline angerufen, da hieß es ich soll nen Antrag stellen, das wars... Nie war die Rede von Vllt... Der Herr an der Rezeption wollte mich wohl einfach loswerden oder hat gedacht, ach nen "Ahnungsloser", der kennt sich nicht aus, sparen wir.. Versteh so eine Reaktion nicht... Er begründete es mir so, die Damen und Herren in der Hotline seien halt keine Sachbearbeiter.. Aber danke für die Info.. Was sollte ich tun, falls ne Ablehnung kommt? Zum Teamleiter?