Kapitallebensversicherung Anrechnung

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe eine Frage: Meine Frau hat eine Kapitallebensvers. und ist von Hartz 4 bedroht. Die Versicherung läuft über ihre Mutter (Versicherungsnehmer).
    Kann das Amt dann die Mutter zur Kündigung zwingen und meiner Frau die Vers. als Vermögen anrechnnen? Wie könnte man das Geld "retten"?


    LG Heiko

  • A) Wieso ist nur deine Frau von ALG 2 "bedroht"? Ihr seid doch sicherlich eine Bedarfsgemeinschaft. Dessen ungeachtet, dass ich mich frage, wie man in ALG 2 eine Bedrohung sehen kann, immerhin möchte man mit dem Geld seinen Lebensunterhalt sicherstellen. Wenn Geld eine so starke Bedrohung darstellt, sollte man darauf verzichten.


    B) Wenn ich dich richtig verstehe, hat deine Frau überhaupt keine Lebensversicherung, sondern nur deine Schwiegermutter. Deine Frau ist nur die Begünstigte, würde also im Ablebensfall das Geld ausgezahlt bekommen. Oder hast du das jetzt falsch beschrieben?

  • Ataxianer,


    Ist überhaupt der Vermögensfreibetrag nach § 12 SGBII berücksichtigt?
    Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn Du EU-Rentner Bist und vom ALGII ausgeschlossen bist. Dieser Vermögensfreibetrag beträgt:
    (allgemeines Schonvermögen) 150€ x Lebensalter für JEDES BG-Mitglied PLUS 750€ für Anschaffungen für JEDES BG-Mitglied. Da ein Mitglied der BG ALGII-berechtigt ist, gelten die Schonvermögensgrenzen für die gesamte BG nach § 12 SGBII und nicht die Grenzen nach SGB XII!
    Würdet ihr beide z.B. jeweils 50 Jahren alt sein, beträgt die Schonvermögensgrenze:
    150x50x2 PLUS 2 x 750 =16.500€.
    Es spielt auch keine Rolle, auf wen das Vermögen lautet, NUR die Gesamtsumme zählt = also einer kann die kompletten 16.500€ Vermögen haben, wenn die zweite Person Vermögenslos ist!
    Bevor jetzt weiter spekuliert wird, sollte erstmal die Freigrenze überprüft werden. Liegt der RÜCKKAUFSWERT unterhalb der Freigrenze, erübrigt sich alles weitere, weil nichts angerechnet werden kann.
    Gruß
    Ernie

  • Zitat

    Also ALG ist für dich besser als Arbeit? Jeden Pups offenlegen und für Alles rechtfertigen? Sehe ich schon als Bedrohung!
    Ich habe EU_Rente, sie verdient so wenig, daß sie ALG-aufstockend beantragen müßte.


    Dann nochmal der Hinweis: niemand wird gezwungen, es in Anspruch zu nehmen und sich "bedrohen" zu lassen!


    Na ja, und ehe man überhaupt Schonvermögen errechnet, sollte man erstmal klären, ob das Ding überhaupt zum Vermögen zählt. Wenn die Frau nämlich nur die Begünstigte ist, dann ist es überhaupt kein Vermögen.