Aufteilung von Kosten und m2 in Wohngemeinschaften

  • Hallo,


    ich hab folgende Frage:


    Wenn zwei ALG-II-Empfänger eine WG gründen, die keine Bedarfsgemeinschaft ist, bekommen ja beide einzeln Wohngeld (oder wie auch immer es genau heißt)


    Ist dieses nun abhängig von den Quadratmetern, die die WG hat?


    Und wenn ja, würde dies nicht automatisch bedeuten, dass zwei Personen, die eine 50m² zu zweit (aber einzeln) bewohnen, genauso viel Wohngeld bekommen, wie eine einzelne Person, die die gleiche Wohnung bewohnen würde?!


    Beste Grüße
    M.

  • Die Kosten der Unterkunft werden kopfteilig gezahlt. Bsp.: Wohnung 50 qm, 350 € Warmmiete. Wenn eine Person drin wohnt, bekommt sie die 350 € komplett (örtliche Angemessenheit vorausgesetzt). Wenn 2 Personen drin wohnen, bekommt jeder die Hälfte, also 175 €.

  • Kosten der Unterkunft sind nicht immer kopfteilig zu berücksichtigen:


    http://lexetius.com/2012,6413


    Vorliegend sind die Voraussetzungen für eine solche Abweichung vom Kopfteilprinzip erfüllt. Der Kläger lebt zusammen mit seiner Mutter in einer gemeinsamen Wohnung, weil das von ihnen bewohnte Haus über keine getrennten Wohnungen verfügt und abgesehen von einzelnen Räumen, die alleine vom Kläger (ca 11, 5 m²) bzw seiner Mutter (ca 20, 5 m²) genutzt werden, der größte Teil der Fläche (ca 78 m²) gemeinsam genutzt wird. An dem besonderen, vom Kopfteilprinzip abweichenden Bedarf des Klägers für Unterkunft und Heizung bestehen aufgrund des notariellen Vertrages vom 28. 8. 1995 keine Zweifel.