Umziehen in neue Wohnung mit Partner

  • Hallo


    und zwar würde ich gerne in eine neue wohnung umziehen. Der grund dafür ist, das ich mit meinem partner mit dem ich nun 6 jahre zusammen bin zusammen ziehen möchte. Zu unserer situation..


    ich bin 23 jahre und bekomme schon alg 2 (was sich hoffentlich dieses jahr ändert im sinne von einer ausbildung) und mein partner ist 21 und macht zurzeit eine ausbildung.


    zurzeit lebe ich in einer kleinen wohnung. mein partner hat sich vor kurzem bei mir angemeldet damit er bab bekommt und wohnt auch seit einem jahr bei mir. da meine wohnung aber viel zu klein für zwei personen ist ( 22qm) würden wir jetzt gerne zusammen ziehen.


    bei einer neuen wohnung müsste das amt auch nicht viel mehr zahlen als jetzt .


    zurzeit kostet meine warmmiete 268€ und die neue wohnung sollte nicht über 500€ warm kosten , da wir uns alles teilen würden wäre es also nicht mehr kosten und auf umzugs und renovierungskosten würde ich auch verzichten.


    meine frage nun : würde das amt es erlauben? und wenn nicht kann ich einfach umziehen? ich habe schon mehrmals gelesen das wenn ich einfach umziehen würde unter 25 jahre das ich garkein geld mehr kriegen könnte. und wenn es so ist ,was kann ich als grund angeben damit man es erlaubt?


    und wichtig wäre noch ob ich erst mit mietangebot zum jobcenter müsste oder schon dafür die zustimmung holen?


    lg laura


    p.s. sorry für die rechtschreibfehler ;)

  • Hallo,


    wenn du jetzt schon nicht mehr bei den Eltern wohnst, kannst du auch mit Zusicherung des JC umziehen. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages muss das JC zustimmen. Die Miete muss angemessen sein.


    wevell

  • Ich hoffe doch sehr, dass sich dein Freund nicht nur beim Bürgeramt angemeldet hat, sondern dass du seinen Einzug beim JC angegeben hast. Sonst kommt noch gewaltiger Ärger auf dich zu. Dir steht nämlich nur die Hälfte der Miete vom Zeitpunkt des Einzugs von deinem Freund zu. Für die andere Hälfte muss dein Freund aufkommen. Dafür bekommt er ja auch BAB.

  • ja das ich ihn beim jobcenter anmelden muss weiß ich..


    was ist aber wenn das jobcenter mir keine zusicherung gibt wenn ich den grund nenne das ich mit meinem partner zusammen ziehen will ?


    lg und danke für die antworten =)

  • Hallo,


    das JC hat die Zusicherung zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, m.M.n. sind 22 m² für 2 Personen ein wichtiger Grund.


    wevell

    Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von wevell () aus folgendem Grund: Tipp-Fehler

  • Das wage ich nach der Aussage:


    Zitat

    zurzeit lebe ich in einer kleinen wohnung. mein partner hat sich vor kurzem bei mir angemeldet damit er bab bekommt und wohnt auch seit einem jahr bei mir.


    zu bezweifeln. Offensichtlich betrügt man das JC wegen der Miete schon seit einem Jahr und möchte das jetzt auch noch weiter machen, da man offiziell erst mit Umzug "zusammenzieht", damit das Amt ja noch mind. ein Jahr ("Probephase") weiterzahlt.


    Bäh, kotz.... :mad: