Nebenkostenabrechnung - Gutschrift

  • Hallo Zusammen ...


    erst einmal grüße ich euch alle ... denn ich bin erst seit heute bei euch. Hier mein aktuelles Thema:


    Für meine Bedarfsgemeinschaft (Ehemann, 2 Kinder) und mich beziehe ich ALG-2. Gleichzeitig sind wir hoch verschuldet, und unser „Einkommen“ wurde während der letzten Monate immer in den Minus-Bereich unseres Kontos eingezahlt, da wir einen Dispositionskredit von 4000 Euro auf dem Konto hatten, der immer bis zum Anschlag und darüber hinaus ausgeschöpft wurde.


    Während des letzten Bewilligungszeitraums haben wir wegen einer günstigen Nebenkostenabrechnung eine Gutschrift von über 500 Euro von unserem Vermieter erhalten, die auch von unseren Schulden „verschluckt“ wurde. Das betreffende Konto haben wir inzwischen „still gelegt“, da wir nicht einmal den Dispo von 4000 Euro einhalten konnten. In Kürze werden wir die Verbraucherinsolvenz beantragen.


    Wir verwenden nun ein anderes Konto, das ich bis dahin nur nebenher geführt hatte und sind dadurch endlich wieder im „grünen Bereich“, sodass wir unsere laufenden Rechnungen wieder bezahlen können und „nur“ das andere Konto von der Insolvenz betroffen sein wird.


    Das Jobcenter verlangt jetzt Nachweise über unsere Miete und die Gutschrift. Ist das Jobcenter berechtigt, uns die 500 Euro oder einen Teil davon von der kommenden Hilfe zum Lebensunterhalt abzuziehen, obwohl das bedeutet, dass wir dann in Bezug auf unsere Fixkosten wieder zahlungsunfähig sein werden?


    Nützt es etwas, wenn ich gleich mit Einreichung der Nachweise einen Antrag auf Stundung beifüge?

  • Zitat

    Nützt es etwas, wenn ich gleich mit Einreichung der Nachweise einen Antrag auf Stundung beifüge?


    Kannst du versuchen. § 43 SGB II schreibt jedoch ZWINGEND die Aufrechnung von Überzahlungen in Höhe von 10% vor. Bei euch allerdings wohl eher 30%, da als Grundlage der Rückforderung aufgrund des Verschweigens § 48 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 SGB X greift und nicht § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X.


    Strafe muss halt sein.