Unterhalt 18 Geburtstag Titel löschen lassen?

  • Folgende Situation ist eingetreten:


    Die uneheliche Tochter meines Mannes wird im April 18 Jahre alt.


    Der Unterhalt ist damals tituliert worden.
    Es besteht eine Beistandschaft durch das Jugendamt.
    In den letzten Jahren kamen vom JA regelmäßig die Schreiben das sich dann und dann der Unterhalt erhöht ich glaube insgesamt 3 schreiben,mit dabei die Auflistungen ,wie hoch die Rückständen sind.
    Die Mutter hat in den letzten 11 Jahren nicht versucht den Unterhalt zu vollstrecken.
    Im Jahre 2003 war die Polizei da und wollte Kontoauszüge von meinen Mann.
    Dann im Jahr 2008 gab es einen Anhörungdtermin bei der Polizei weil vermutet wurde das mein Mann arbeitet und er sollte Kontoauszüge vorlegen.(Die Mutter hatte meinen Mann in Arbeitsachen gesehen,er hat unsere Wohnung renoviert).
    Die Unterhaltschulden liegen bei ca.40.000 Euro.


    Mein Mann ist nie in der Lage gewesen den Monatlichen Unterhalt für das Mädel zu zahlen.
    Wir haben 3 gemeinsame Kinder.


    Nun hat die Mutter zum ersten Mal den Gerichtsvollzieher beauftragt den offenen Unterhalt einzufordern.
    Das schreiben kam heute.
    Das Datum bis wann die Forderung gezahlt werden soll liegt nach dem 18 Geburtstag des Mädels.


    Darf der Gerichtsvollzieher da ,dann überhaupt noch für die Mutter tätig werden?


    Soweit ich es verstanden habe geht der Anspruch doch mit dem 18 komplett an das Mädel über?


    Mein Mann und seine Tochter haben ein relativ gutes Verhältniss zu einander.
    Das Mädel hat verstanden das sein Vater im Leben diese 40,000 Euro nicht aufbringen kann und möchte nach ihrem 18 dahin gehen auch nicht tätig werden?


    Nun die Frage die uns hier alle gerade beschäftigt:


    Wenn die Mutter den Titel hat ,geht der am 18 Geburtstag automatisch auf das Mädel über ,oder muss das Mädel diesen einfordern?


    Besteht rechtlich die Möglichkeit diesen Titel dann löschen zu lassen für die entstandenen Unterhaltschulden?



    Lg

  • Hallo,


    der Anspruch geht mit den 18. Lebensjahr auf das Kind über. Die KM kann dann nichts mehr veranlassen.


    Wenn jetzt die Vollstreckung von der KM betrieben wird und das Kind ist noch nicht volljährig, ist das völlig in Ordnung.


    Titel löschen kann man nicht. Das volljährige Kind könnte eine Verzichtserklärung auf Ansprüche aus dem Titel abgeben. Dann wäre das erledigt.


    Dann hätte Vati echt was gespart.


    Ich hab´meiner Ex-Frau auch neulich eine titulierte Forderung in Höhe von 400€ erlassen, weil ich weiß, dass sie das nie in ihrem leben wird aufbringen können.


    LG chico