ALG2 reicht nicht aus

  • Hallo liebe Gemeinde.


    Erst einmal stelle ich mich kurz vor. Ich bin Nieke, 32 Jahre als und komme aus Krefeld. Zur Zeit mache ich eine Umschulung zur ReFa welche vom Jobcenter gefördert wird.
    Ich lebe mit meinem Freund zusammen, er arbeitet in einem Mobilfunkladen.


    Ich bekomme monatlich insgesamt 245€ vom Jobcenter, davon muss ich alles bezahlen (Mietanteil, Telefonanteil, NK- Anteil: Strom, Gas, Wasser und Sonstige Zahlungen wie Schulden, Versicherungen etc.) Sprich, wenn ich alles bezahlt habe, habe ich nichts mehr zum leben! Ich habe keinen Handyvertrag mehr, ich rauche nicht, gehe nicht feiern und mache auch eigl. sonst eigl. so gut wie nichts in meiner Freizeit (wovon auch..)
    Mein Freund bezahlt seinen Anteil von allen Kosten und leider muss ich mir regelmäßig Geld von ihm leihen damit ich meinen Anteil am Lebensunterhalt tragen kann.
    Wir sind nicht verheiratet, verlobt oder sonst etwas. Das Jobcenter führt uns aber als BG, da wir schon jahrelang zusammen wohnen, rechnet also sein Gehalt mit an. Aber es reicht einfach nicht zum leben. Wir haben schon von allem das günstigste (Strom etc.).


    Man sagte uns einmal, dass man uns gar nicht als BG führen darf, da wir eben nicht verheiratet sind und keine Einstehensgemeinschaft sind. Er ist mir gesetzlich nicht zu Unterhalt verpflichtet. Er zahlt mir auch keinen Unterhalt, weil er das Geld dafür gar nicht aufbringen kann.


    Was können wir jetzt machen, damit die unsere BG auflösen und ich mal den Betrag bekomme, mit dem ich meine Lebenskosten auch wirklich decken kann??
    Das Jobcenter hat einen kompletten Neuantrag abgelehnt.

  • Wenn ihr als BG berechnet werdet, dann kann das schon hinkommen. Dann musst du aber nicht noch die Hälfte von allem bezahlen. Das muss dann dein Freund machen. Wie lange lebt ihr denn schon zusammen und wie lange bekommst du Hartz IV? Ob man im Nachhinein sagen kann, wir sind jetzt keine BG mehr, weiß ich nicht. Klingt unglaubwürdig.

  • Wir leben jetzt seit 4 Jahren zusammen und ich mache seit einem Jahr die Umschulung und so lange bekomme ich auch ALG2.
    Ja aber ich möchte mich halt nicht aushalten lassen, er hat ja keine gesetzliche Unterhaltspflicht.
    Wir sparen ja wo es nur geht und machen keine großen sprünge, trotzdem ist es extremst eng. Laut ALG2 rechner stehen mir trotz seinem Gehalt 250€ mehr zu als jetzt!! Und das macht sich eben schmerzlich bemerkbar.


    Haben auch schon überlegt, uns räumlich zu trennen. Eigl. möchten wir weiterhin zusammen wohnen, aber würden in getrennten Wohnungen finanziell weitaus besser auskommen :(

  • Zitat

    Ja aber ich möchte mich halt nicht aushalten lassen, er hat ja keine gesetzliche Unterhaltspflicht.


    Ob du das möchtest oder nicht, ist dein Problem. Du kannst ja auch einen Job suchen und die Umschulung abbrechen, wenn dir das zuviel ist, dass dein Lover dich aushält. Der Steuerzahler wäre dir lieber, weil der anonym ist, oder?


    Es gibt in Deutschland kein Recht, dass Paare ohne Trauschein besser gestellt werden dürfen als Eheleute, im Gegenteil. Nach dem Grundgesetz ist die Institution der Ehe geschützt. Das heißt, dass Ehepaare in vergleichbarer Situation nicht weniger in der Tasche haben dürfen als ihr.


    Wenn er nicht für dich mit aufkommen will, solltet ihr euch eben trennen.

  • Wozu mache ich denn dann die Umschulung? Ich muss mich beruflich anders entwichkeln, da ich in meinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Und Irgendwelche Aushilfsjobs bringen mich nicht weiter.


    Es geht sich nicht um´s wollen, sondern können. Es ist eben kaum Geld da, was er für mich aufbringen kann. Ich bekomme 250€ weniger, als mir MIT seinem Gehalt zustehen würde. Warum? Keine Ahnung diese Frage können (oder wollen) die vom Amt mir auch nicht beantworten!!

  • Stell dir vor: so geht es ganz vielen Menschen, weil sie eben als Paar, ob nun mit oder ohne Trauschein, zusammenleben! Im Gegenteil: ihr habt sogar noch mehr, weil er einen Freibetrag auf sein Erwerbseinkommen erhält, andere Paare ohne jegliche Arbeit, voll im ALG 2 oder nur mit ALG 1, Krankengeld usw. bekommen mind. 100 bis 200 Euro weniger! Wieso kommen die klar und ihr nicht? Das ist doch die Frage, die du dir stellen müsstest!


    Du brauchst ja auch die Umschulung nicht abbrechen. Wie wäre es z. B. mit einem Nebenjob, am Wochenende oder abends? Auch das wäre schon eine Lösung. Einfach sich hinzustellen und rumzujammern, finde ich, gelinde gesagt, albern.

  • Allerdings hat der Gesetzgeber vergessen, ein Gesetz zu erlassen, das der Partner zahlen muß.
    Es gibt keine Unterhaltspflicht zwischen unverheirateten (sofern keine Kinder da sind) UND der Partner kann NICHT gesetzlich verpflichtet werden zu zahlen.
    Jede Klage würde von vorneherein ins Leere laufen.
    Beispiel:
    Ihr seid mal verkracht, der Partner will nicht zahlen, Du bekommst NICHTS, weil der Partner nicht verklagt werden kann.
    Das Jobcenter zahlt auch nichts!!
    Wärest Du offziell verheiratet, könntest Du durch die Unterhaltspflicht Unterstützung geltend machen.


    Die unverheirateten werden zwangsverheiratet, dann aber vorse4tzlich benachteiligt in diversen Rechten.
    Der Partner hat nur Pflichten, aber keine Rechte!!
    z.B. Familienversicherung
    Steuerklasse
    Erbschaftsrecht
    Rentenrecht
    usw. usw.
    Es wird lediglich ein "Zahlmeister" gesucht, dem aber alle Rechte von verheirateten aberkannt werden.


    Grundsätzlich sehe ich auch eine BG, dann aber mit ALLEN Pflichten und RECHTEN, wie bei verheirateten. Solange aber die vorsetzliche Benachteiligung gigantischen Ausmaßes besteht, ist ein Wehren absolute Pflicht gegen die Zwangsheirat!!


    Selbst wenn man 20 Jahre zusammen lebt, muß keine BG vorhanden sein!! Sollte finanziell ALLES getrennt sein, keine gegenseitige Verfügungsberechtigung, keine Erbberechtigung bestehen, besteht selbst dann KEINE BG. Bei einer BG MUSS man FREIWILLIG alles TEILEN (Einstehensgemeinschaft sagt aus, das man einsteht!).


    Turtle hat zwar geschrieben, das verheirateten nicht benachteiligt werden sollen gegenüber unverheirateten Paaren (was ich durchaus als korrekt ansehe). dann aber auch genauso anderherum!! Daran ist aber weder die Regierung noch der Gesetzgeber interessiert, er sucht lediglich eine der zahlt!!


    Beispiele:
    Paar lebt 20 Jahre zusammen, eine Person stirbt,
    Witwer-/Witwenrente: Fehlanzeige, selbst wenn über 20 Jahre die RV für den Partner gezahlt wurde!
    Erbschaft: Fehlanzeige, wenn kein Testatment vorhanden, es erben die Verwandten, selbst wenn der Partner dieses Vermögen aufgebaut hat.
    Vor dem Tod:
    Krankenversicherung: KEINE Familienversicherung
    Steuerklasse, : weiterhin Klasse 1 und nicht Klasse 3, zwar kann man theoretisch steuerlich die Untertstützung als Steuerfreibetrag absetzen, ABER die Steuerrückerstattung wird VOLL auf HartzIV angerechnet, man bekommt also NICHTS.


    Solange alle Benachteiligungen bestehen, lehne ich die BG ab, da der Gesetzgeber überhaupt keine BG eingerichtet hat.


    Gruß
    Ernie

  • Reitet auf Gesetze hin und her...... Turtle leicht festgefahren....
    Ich würd offiziell beim freund ausziehen, eigene Wohnung suchen, die wird bezahlt und der Lebensunterhalt auch...
    Wie oft und lange man den Freund besucht? Geht ja wohl keinen was an.


    Turtle , locker bleiben.