Leistungsanspruch?

  • Hallo,


    mein Mann moechte sich kuendigen lassen um Hartz 4 zu bekommen. Wenn er das macht, bekommt er ohne weiteres das Hartz4? Denn wir sind seit kurzem getrennt und ich befürchte, dass ich dann dem Jobcenter Unterhaltsgeld fuer ihn zahlen muss. Aber das alles ist doch absichtlich herbeigeführt und kommt er damit durch?


    Lg genome

  • Bist du nicht langsam Expertin in Unterhalt? Du fragst ja nicht das erste Mal: http://www.sozialleistungen.in…nungsunterhalt-17248.html


    Außerdem: wieso seid ihr noch nicht geschieden nach so langer Trennung? Und in wieviel Foren willst du noch nachfragen? Der Bezug von ALG 2 ist unabhängig von der Verschuldensfrage. Wenn das JC also möglichen Unterhalt errechnet, du aber meinst, aus den genannten Gründen bestünde kein Unterhaltsanspruch deines Mannes, wird man dich verklagen und das Familiengericht entscheidet über den Anspruch. Ganz einfach.

  • Wie "nicht getrennt"?! Wenn ihr nicht getrennt seid, dann seid ihr ja ein BG. Oder meinst du "geschieden"? Nach dem Trennungsjahr ist es doch egal, ob er will oder nicht. Welche Gründe sollte es also geben? Du willst doch augenscheinlich keinen Trennungsunterhalt zahlen, also ist es in deinem Interesse, die Scheidung schnellstmöglich über die Bühne zu bringen.


    Auch in einem anderen Forum wurde dir geantwortet, dass er ALG 2 bei Vorliegen der Voraussetzungen bekommt. Halt mit Sanktion und ggf. Kostenersatzforderung. Und was anderes kann man dir auch gar nicht antworten.