Anspruch Hartz 4, kein Mietvertrag

  • Hallo,


    ich habe bisher für einige Monate ALGI bezogen (bin über 35 Jahre alt). Nun wird dieses bald ausgehen und ich muss ALGII beantragen.


    Ich wohne zzt. in einer 3-Zimmerwohnung, in der ich ein Zimmer bewohne. Die Wohnung gehört einem Freund, der auf Dauer im Ausland lebt und über das nötige Kleingeld verfügt. Ich kenne ihn seit meiner Kindheit und wir verstehen uns sehr gut. D.h. ich muss keine Miete zahlen, Strom usw. zahlt er auch. Er will nur das die Wohnung nicht leersteht und jemand darauf aufpasst. Im Prinzip habe ich da Glück gehabt, für ca. die nächsten zwei Jahre. Die Zimmer werden strikt voneinander getrennt genutzt. Ich habe meine Sachen alle in meinem Zimmer und nutze dazu nur noch das WC und die Küche. Im Prinzip habe ich nicht viel im Zimmer (kein TV in der gesamten Wohnung).


    Wie verhält es sich nun mit einem Antrag auf Hartz 4 da ich weder Miete noch Betriebskosten zahlen muss. Ich habe auch keinen Mietvertrag.


    Ich gehe davon aus, dass ich einen Antrag auf Hartz 4 stellen, logischerweise keine Miete und Betriebskosten angeben kann.
    Erhalte ich dennoch den Grundbeitrag bis ich einen neuen Job finde?
    Kann das dem Jobcenter seltsam vorkommen, dass ich keinen Mietvertrag habe und mich jemand so in seiner Wohnung leben lässt?


    Danke für eure Hilfe!!!

  • Kein Problem. Du bekommst deine Regelleistung bezahlt und da du mietfrei wohnst keine Kosten der Unterkunft. Das JC freut sich, da dadurch kommunale Gelder gespart werden.

  • Kein Problem. Du bekommst deine Regelleistung bezahlt und da du mietfrei wohnst keine Kosten der Unterkunft. Das JC freut sich, da dadurch kommunale Gelder gespart werden.


    Danke für die Rückmeldung. So in der Art habe ich mir das gedacht, war mir nur nicht ganz sicher. Schönes WE.

  • Kein Problem. Du bekommst deine Regelleistung bezahlt und da du mietfrei wohnst keine Kosten der Unterkunft.


    Mir stellt sich doch noch eine Frage. Und zwar, ich wohne zzt. mietfrei und nutze nur ein Zimmer, Badezimmer und ab und zu die Küche in der 3-Zimmerwohnung. Meine Anschrift lautet auf Herr Mustermann, c/o Beispielfamilie, Musterstr. 1234, ... D.h. ich, Herr Mustermann, wohne in der Wohnung von Beispielfamilie.


    Ich habe familienmäßig oder partnerschaftlich nichts mit der Beispielfamilie zu tun. Mein Problem ist, falls ich irgendwelchen Papierkram besorgen muss, die Beispielfamilie wohnt tausende Kilometer von Deutschland entfernt und ich werde nichts vorweisen bzw. kurzfristig von denen besorgen können.


    Muss ich dem Jobcenter irgendwelche Nachweise erbringen hinsichtlich Bedarfsgemeinschaft o.ä.?
    Oder evtl. fragen beantworten warum c/o?
    Wohnen Sie alleine o.ä. etc. etc.?

  • Wo hat der Freund plötzlich die Familie her? Eingangs war es doch nur eine Person, bei der du wohnst? Da ich davon ausgehe, dass es so ist und da es auch Partnerschaften gibt, bei denen ein Partner über Monate berufsbedingt im Ausland ist (Soldat, Bohrinsel, Matrose etc...), kann das durhcaus passieren, dass man nach der Art der Beziehung fragt.

  • Wo hat der Freund plötzlich die Familie her? Eingangs war es doch nur eine Person, bei der du wohnst? Da ich davon ausgehe, dass es so ist und da es auch Partnerschaften gibt, bei denen ein Partner über Monate berufsbedingt im Ausland ist (Soldat, Bohrinsel, Matrose etc...), kann das durhcaus passieren, dass man nach der Art der Beziehung fragt.


    Nein, habe ich eingangs nicht erwähnt da ich dachte es wäre eh egal ob ich schreibe eine Person mit oder ohne Familie und lebt im Ausland. Also die Wohnung gehört dem Freund (Eigentümer), das wollte ich damit hervorheben. Er hat Frau und Kind und wohnt im Ausland (Nicht-EU), kommt vlt. 2 mal im Jahr vorbei.

  • Hallo,


    wenn du unter dieser Adresse gemeldet bist, warum steht denn dein Name nicht auf Klingelschild/Briefkasten? So kann der Zusatz "c.o. Freund" ganz legal fehlen.


    wevell

  • Hallo,


    wenn du unter dieser Adresse gemeldet bist, warum steht denn dein Name nicht auf Klingelschild/Briefkasten? So kann der Zusatz "c.o. Freund" ganz legal fehlen.


    wevell


    Weil ich nur ein Zimmer nutze, der Eigentümer/ Freund "gelegentlich" vorbeikommt und er das so möchte.

  • Modus SCHMUNZEL_AN


    Weil ich nur ein Zimmer nutze, der Eigentümer/ Freund "gelegentlich" vorbeikommt und er das so möchte.


    Hallo,
    wie war es in einer Toyota-Werbung "Nichts ist unmöglich - Toyooooooota".


    Allerdings

    .... Also die Wohnung gehört dem Freund (Eigentümer), das wollte ich damit hervorheben. Er hat Frau und Kind und wohnt im Ausland (Nicht-EU), kommt vlt. 2 mal im Jahr vorbei.


    Modus SCHMUNZEL_AUS


    Hoffentlich nimmt das nicht noch eine (un-)erwartete Änderung.


    dms


    PS: egal wie, sollte deine Story glaubhaft rüberkommen, und nicht so wie hier, immer zu Nachfragen führen
    Es ist ja nicht unmöglich, aber evtl. deine Wortwahl etwas unglücklich gewählt
    (bei 2 mal im Jahr von gelegentlichen Vorbeikommen/ Besuchen zu sprechen, erzeugt zumindest bei mir Fragezeichen)

  • PS: egal wie, sollte deine Story glaubhaft rüberkommen, und nicht so wie hier, immer zu Nachfragen führen
    Es ist ja nicht unmöglich, aber evtl. deine Wortwahl etwas unglücklich gewählt
    (bei 2 mal im Jahr von gelegentlichen Vorbeikommen/ Besuchen zu sprechen, erzeugt zumindest bei mir Fragezeichen)


    Wieso Fragezeichen? Wenn er in Südamerika mit seiner Familie lebt, kommt er 1- max. 2 mal im Jahr vorbei. Die Flüge sind halt teuer.