Sperrzeit in der Vergangenheit Auswirkungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute (Samstag) einen Brief von der Agentur für Arbeit erhalten indem bei mir eine Sperrzeit in der Vergangenheit eintritt. Ich bin jetzt total in Panik da ich nicht weiß was das für Auswirkungen hat und ob ich jetzt kein Arbeitslosengeld erhalte.


    Kurz zum Verständnis. Ich habe zum 31.12.2014 ein unbefristetes Arbeitsverhältniss gekündigt. ua. wegen 56 Wochenstunden (bei einer 40 Stunden Woche) wobei alle Überstunden weder finanziell noch in Freizeit ausgeglichen wurden (bei einem Jahresgehalt von ca. 30.000). Zum 14.01.15 habe ich ein neues Arbeitsverhältnis gestartet was ich bereits unterschrieben hatte als ich das alte gekündigt habe. Ich habe bewusst erst das neue Arbeitsverhältniss zum 14.01.15 gestartet da ich für den neuen Job mehr als 500 km umziehen musste. Dieses war wie fast alle Arbeitsverträge in der heutigen Zeit vorerst auf 1 Jahr befristet. Arbeitslosengeld habe ich für die 14 Tage nicht beantragt. Nun ist mir am 05.06 innerhalb der Probezeit vom neuen Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Daraufhin habe ich Arbeitslosengeld beantragt. Ich habe davor 7 Jahre ohne Unterbrechung sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Nun hatte ich vor ca. 1 Woche einer vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten sowie die Aufforderung einer Begründung warum ich das alte Arbeitsverhältniss gekündigt habe mit Hinweis einer sonst ggf. eintretenden Sperrfrist.


    Dies habe ich auch gemacht und am nächsten Tag zurückgesandt. Nun habe ich heute einen Brief erhalten mit folgenden Wortlaut. "Eintritt einer Sperrzeit vom 1 Januar 2015 bis 25 März 2015.... in dem oben aufgeführten Zeitraum ist eine Sperrzeit eingetreten. Während dieser Zeit ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld."


    Weiter heißt es ich hätte das Beschäftigungsverhältnis durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst gelöst (was schonmal falsch ist da ich Form und Fristgerecht gekündigt habe). Die Kündigung lag auch der Agentur für Arbeit vor. Und ich voraussehen musste das ich dadurch arbeitslos werde (ich hatte schon einen neuen Job und habe auch während der Sperrzeit sozialversicherungspflichtig geabeitet).


    Ich habe jetzt totale Panik das ich für den Juni kein Arbeitslosengeld erhalte, was ziemlich verherrende Folgen hätte. Ich weiß das ich gegen die Sperrfrist Widerspruch einlegen kann jedoch hilft mir das nichts wenn ich erstmal kein Geld kriege um Miete, Versicherungen, und Kredite bedienen zu können.


    Hat jemand mit sowas Erfahrungen oder kann mir einer sagen was die Sperrzeit in der Vergangenheit bedeutet.


    Ich habe ab August bereits wieder eine neue Stelle. Jedoch brauche ich das Arbeitslosengeld im Juni und Juli um nicht total am Arsch zu sein (auf gut Deutsch).

  • 1. Die Sperrzeit ist m.E. nicht gerechtfertigt, da du dein Arbeitsverhältnis gekündigt hast, nachdem du bereits einen neuen Arbeitsvertrag hattest. Die Kündigung des neuen AV in der Probezeit war nicht voraussehbar, somit hast du deine Alo nicht schuldhaft verursacht. Also unbedingt Widerspruch/Klage.
    2. Die Sperrzeit ist bereits abgelaufen. Da du in dieser Zeit sowieso keinen Alg-Bezug hattest, läuft sie quasi erst mal ins Leere. Du brauchst also keine Angst zu haben, dass du jetzt kein Geld bekommst. Aber: Dein Alg-Anspruch verkürzt sich um die Dauer der Sperrzeit, d.h. die Anspruchsdauer ist nur noch 9 Monate. Deshalb auch unbedingt Widerspruch einlegen, damit du die volle Anspruchsdauer bekommst.

  • Bist du dir bei 1. sicher? Ein unbefristeter AV wurde für eine befristete Beschäftigung gekündigt...


    Die Befristung habe ich übersehen, aber nach den DA und Rechtsprechung führt das nicht automatisch zur Sperrzeit. s. RZ 159.100
    http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtay/~edisp/l6019022dstbai407897.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI407900
    Man müsste also mehr Details wissen.