Auszug ehemaliger Pflegesohn

  • Hallo, mein ehemaliger Pflegesohn ist jetzt in eine WG gezogen. Er hat vorher schon, nach einer Therapie, ALG 1 plus ergänzende Hartz4 Leistung bezogen. Jetzt droht das Amt mit Sanktionen,er hätte ohne Zustimmung nicht ausziehen dürfen. Wir sind nicht unterhaltspflichtig, zu den leibl. Eltern besteht kein Kontakt, die zahlen auch nicht für ihn.
    Der Auszug war absolut notwendig und sinnvoll auch für seine Verselbständigung.
    Wie die Stellungnahme begründen?

  • Naja, Sanktion nun nicht gerade. Auf die Bewilligung des Regelsatzes hat das ja nun erst einmal keinen Einfluß. Was die anteiligen KDU betrifft, da ist es in der Tat so, daß das Amt lediglich die preiswertere Variante übernimmt.


    Die alten KDU, so sie geringer sind, als die neuen KDU. Ist die neue Unterkunft preiswerter, gibt es natürlich nur diese.


    Gibt es ärztliche Atteste, Bescheinigungen etc.? Hier wäre es hilfreich, mal beim Amt vorzusprechen. Ich denke, das läßt sich relativ unkompliziert und entspannt klären. Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um eine Anhörung. Und da schreibt ihr rein, daß die Notwendigkeit bestand.


    Sollte ein Sanktionsbescheid ergehen, wovon ich allerdinmgs nicht ausgehe, kann man immer noch Rechtsmittel einlegen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: