Selbstständig mal 2 plus minus Student plus ALG 2

  • Hallo zusammen,


    die Überschrift liest sich wahrscheinlich verwirrend, ist aber zusammengefasst genau das, was uns gerade betrifft.


    Wir (Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) sind beide selbstständig - ich mit einem Kleinunternehmen, mein Freund in einer GbR mit seinen Partnern. Mein Kleinunternehmen wirft monatlich leider nicht mehr als 100 Euro ab, daher bekomme ich aufstockend Hilfe zum Lebensunterhalt, da auch sein Einkommen (BaföG und maximal 250 Euro monatlich durch die Selbstständigkeit) nicht für uns ausreichen bzw. nur minimal angerechnet werden. Zudem haben wir ein gemeinsames Kind, welches in meinen Bezug fällt. Nun bin ich schwanger (habe leider ein Beschäftigungsverbot bekommen) und erwarte im März/April unser zweites Kind. Zu diesem Zeitpunkt ist mein Freund auch mit dem Bachelor fertig und ebenso soll/muss/darf der Antrag auf Weiterbewilligung an das Jobcenter gestellt werden.


    Nun ist meine Frage die, inwieweit mein Freund nun "gezwungen" wird, für unseren gemeinsamen Lebensunterhalt aufzukommen. Er wird im Wintersemester seinen Master beginnen und zwischenzeitlich seinen Aufträgen nachgehen, aber es ist ja nicht garantiert, dass er monatlich so viel verdient, dass es für uns 4 ausreicht (leider ist das auch in seiner Branche kaum kalkulierbar. An Bafög bekam er ca. 600 € + maximal 250 Euro Verdienst durch die Selbstständigkeit. Wenn er also nach dem Bachelor monatlich 850€ durch seine Selbstständigkeit verdient, werden diese dann bei mir angerechnet, obwohl es ja theoretisch der gleiche finanzielle Betrag ist wie der Bafög-Bezug? Werden da Unterscheide gemacht? (Er fällt übrigens nicht in meinen Bezug - Leistungsbezieher sind nur unsere Tochter und ich).
    Und wäre es möglich, dass das JC verlangt, dass er seine Selbstständigkeit aufgeben muss (obwohl er im September den Master beginnt) um sich eine Stelle als Angestellter zu suchen?


    Leider ist das alles bei uns so komplex, dass mich die Befragung von Google nur immer mehr verwirrt und verunsichert statt aufzuklären.


    Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung, Erfahrungen, oder kennt einen neutralen Ansprechpartner der einen unvoreingenommen beraten kann (das können die Sachbearbeiter vom JC leider eher selten.)



    Viele Grüße und schon mal lieben Dank!

  • 1. Wenn sein Studium endet, wird er auch ALG 2 berechtigt und daher ganz normal in der BG geführt. Das heißt, dass er dann auch ALG 2 bekommt.
    2. Natürlich muss er sein Einkommen für euch alle einsetzen.
    3. Natürlich kann es sein, dass man ihm "richtige" Arbeit anbietet. Und dann kann es natürlich sein, dass man ihn sanktioniert, wenn er die ablehnt.