Wie wird in der WG aufgerechnet ohne Mietvertrag?

  • Hallo,


    ich wohne seit 6 Jahren mit einem Kumpel in einer WG zusammen, ich war seitdem immer berufstätig. Bin letztes Jahr jedoch arbeitslos geworden und rutsche in drei Monaten in Hartz4 wenn ich nichts finde.


    Die Wohnung hat 90qm, jeder hat ein eigenes kleines Bad, ich nutze 2 kleine Zimmer der Kumpel 1 großes. Dazu als Gemeinschaftsraum Küche und Wohnzimmer.


    Da ich den Kumpel seit meiner Kindheit kenne haben wir seinerzeit keinen Mietvertrag aufgesetzt, dass läuft alles mündlich ab. Jeder nutzt etwa gleich viel Quadratmeter, somit teilen wir einfach sämtliche Kosten durch 2. Das sind inkl. Strom, Heizung, Wasser, Internet und allem was halt dazugehört 500 Euro pro Person warm.


    Jetzt stellt sich mir die Frage was ich in 3 Monaten beim Amt vorlegen muss wenn die nach einem Mietvertrag fragen, reicht da der Nachweis das ich jahrelang 500 Euro an Miete direkt an den Vermieter überwiesen habe?
    Und was übernehmen die dann letztendlich an Kosten?



    Das Ganze macht mich sehr nervös, ich war noch nie arbeitslos und war auch noch nie in Hartz4 Situation.

  • na der Hauptmieter wird wohl einen Vertrag haben, oder? Aber das dürfte nicht dein Problem sein. Wenn du mit ihm 6 Jahre unter einem Dach wohnst, wird das Jobcenter nicht von einer Hausgemeinschaft ausgehen, sondern von einer Bedarfsgemeinschaft. Das heisst im Klartext, dass du zusammen mit deinem "Kumpel" einen Hartz4-Antrag stellen musst. So wäre eigentlich die Rechtslage!


  • Da ich den Kumpel seit meiner Kindheit kenne haben wir seinerzeit keinen Mietvertrag aufgesetzt, dass läuft alles mündlich ab. Jeder nutzt etwa gleich viel Quadratmeter, somit teilen wir einfach sämtliche Kosten durch 2. Das sind inkl. Strom, Heizung, Wasser, Internet und allem was halt dazugehört 500 Euro pro Person warm. .... reicht da der Nachweis das ich jahrelang 500 Euro an Miete direkt an den Vermieter überwiesen habe?


    Der wichtigste Schritt überhaupt: Zahle deine Miete IMMER per Banküberweisung an deinen Kumpel! Dann hast du schon mal einen Beleg, dass du Miete zahlst.
    Falls dein Kumpel nur Quittungen ausgestellt hat, ist das zwar besser als nichts, aber man verliert extrem an Glaubwürdigkeit.


    Hebe alle Einkaufszettel auf, damit du belegen kannst, dass du für dich selbst wirtschaftest.
    Jeder von euch sollte seinen eigenen Wäschekorb haben und unterteile den Kühlschrank in deine Hälfte und die deines Kumpel oder wenn Platz vorhanden ist, stelle einen zweiten Kühlschrank auf. Natürlich sollte man auch sein eigens Zimmer haben. Wenn du Hausbesuche bekommst und es bei euch nicht nach "jeder wirtschaftet für sich" aussieht, dann hast du schlechte Karten! Nachbarn werden auch gerne befragt, daher sollte ihr auch nicht in der Öffentlichkeit als Paar aufgetreten sein.


    Zudem brauchst du eine Kopie des Mietvertrages von deinem Freund. Am besten auch Nebenkostenabrechnung beilegen. Das Amt kann mit gute Willen dann ausrechnen, wie hoch dein Anteil ist. Die Regelsätze sind normalerweise so hoch, dass abgesehen vom normalen Strom und überdurchschnittlichen Verbrauch alles übernommen wird.
    Am besten persönlich einen Termin mit dem Jobcenter vereinbaren, da Normalsterbliche nicht dazu in der Lage sind, die Anträge ohne Untermietvertrag und separate Nebenkostenabrechnung auszufüllen.


    Trotzdem nicht zu früh freuen: Eure Hürde wird vermutlich sein, dass ihr schon 6 Jahre zusammen lebt. Im Grunde spricht zwar nichts dagegen, allerdings wird es schwierig, glaubwürdig zu erscheinen. Irgendwo gibt es immer fiese Nachbarn, die einen beim Jobcenter anschwärzen. Es reicht schon, wenn ihr beim Einkaufen nicht getrennt bezahlt und jemand einen kennt, der einen kennt... (die Welt ist klein).


    Anmerkung: Ein Bedarfsgemeinschaft kann auch bei Gleichgeschlechtlichen unterstellt werden.
    Ausnahmen gibt es nur wie in meinem Fall: Meine ehemalige Mitbewohnerin war nicht geschieden, somit war eine WG kein Problem.


    Dann noch ein Tipp für deinen Kumpel: Er kann Ärger mit dem Finanzamt bekommt, weil er einen Untermieter hat und Einkünfte erzielt. Normalerweise muss man alle Einkünfte auf der Steuererklärung angegeben. Da er keinen Gewinn erzielt, sollte er dem Finanzamt diesbezügliche eine Erklärung abgeben!


    wenn es sich um zwei Freunde handelt, kann es doch eine Hausgemeinschaft sein, viele wohnen jahrelang in einer WG.


    Menschen die vom Staat etwas wollen, haben bei WGs schlechte Karten. Unmöglich ist es nicht, allerdings können Gerichtsprozesse, wenn man Widerspruch einlegt, sehr lange dauern und wenn das Jobcenter bis zum Urteil nichts zahlt, wird man schnell kapieren, dass man am besten gleich in eine eigene Wohnung zieht. Das kostet den Staat zwar mehr und man stiehlt anderen den Wohnraum, aber leider bleibt einem keine Wahl, wenn man den besserverdienenden Mitbewohnern nicht zur Last fallen will. Nur als Beispiel: Wenn du deinen Mietanteil nicht begleichen kann, dann muss der Hauptmieter der WG für dich bürgen. Da kommen ganz schnell schreckliche Summen zusammen. Ich habe auch schon mein Lehrgeld als Hauptmieter bezahlt. Hinterher könnt ihr mal versuchen, von jemanden das Geld zurück zu bekommen, dass er/sie nicht hat.

  • reicht da der Nachweis das ich jahrelang 500 Euro an Miete direkt an den Vermieter überwiesen habe?
    Und was übernehmen die dann letztendlich an Kosten?




    Hallo,


    besteht Anlaß zur Vermutung, daß Ihr Partner wärt? Falls Ihr das nicht seid,
    dann seid Ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft.


    Normal wird die Miete kopfteilig gerechnet, d.h., die halbe Miete entfällt auf
    Dich. Das Jobcenter wird dann prüfen, ob diese Miete angemessen ist. Bei
    einer WG muß das Jobcenter Dir dabei die Kosten einer Einzelwohnung aner-
    kennen. Nicht die halben Kosten einer Zweipersonen-Wohnung.


    Und Du darfst auch Vermögen haben: 150 Euro je Lebensdazu, dazu 750 Euro
    als Ansparbetrag. Auto wird nicht gezählt, sofern es weniger als 7.500 Euro
    Wert hat.


    Viele Grüße


    Johannes

  • Denke auch, dass wenn da keine Partnerschaft besteht, es keine großen Probleme geben dürfte ... einen Untermietvertrag kann man ja notfalls noch anlegen und rückwirkend datieren. Da du die Miete ja seitdem bezahlst sollte das kein Thema sein.


    Die regelmäßige Zahlung als solches ist ja auch schon ein guter Nachweis