WG-Gründung Berechnung

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir ja einer auf die Schnelle weiterhelfen bzw genaue Auskunft geben.



    Ich möchte mit einer sehr guten Freundin eine WG gründen. In Berlin


    Ich bin 31 Jahre bekomme ALG2. Sie ist 20 Jahre und bekommt auch ALG2


    Sie ist im Moment schwanger und wird das Kind im Dezember bekommen.
    Bis dahin wollen wir aber schon umgezogen sein.
    Sie hat auch noch eine Tochter die noch bei der Pflegemutter wohnt.
    Diese wird dann bei Bedarf ein Schreiben fertig machen in dem erklärt wird das eine stückweise Rückführung vereinbart wird. Was auch schon der der Fall ist.


    Ich habe schon hier und da nachgeschaut aber noch nicht das gefunden was mir sagt was wir genau bekommen an ALG2. Wie das dann gesehen wird zwecks 3- oder besser 4-Raumwhg.
    Wie hoch wäre da die Maximalmiete und welche würde das Amt dann eher bezahlen?


    Klar ist bisher nur das jeder von uns beiden erstmal seinen normalen Regelsatz erhält und die Miete dann jeder die Hälfte.
    Oder ist das anders weil sie noch unter 25 ist?
    Und wie viel bekommt sie dann für das bzw die Kinder? Wie gesagt das Ungeborene bleibt bei ihr und das andere Kind soll in ein oder 2 Jahren endgültig bei ihr leben.


    Vielleicht kann mir ja einer das mal Auflisten. Würde mich sehr darüber freuen weil am Telefon wurde uns nur die ein oder andere Seite genannt aber dort wird meist bei den Rechnern eine BG genannt bzw da ist nichts zu finden wo man es als WG plus Kind(er) ausrechnet.


    Möchte mich da einfach absichern bevor wir intensiv nach Wohnungen suchen und dann wird uns die nicht gestattet.....


    Viele Fragen und in meinen Augen auch ziemlich kompliziert, weshalb ich mich ans Forum wende ;)


    Erstmal danke im Voraus für jede Hilfe und Grüße an alle hier.....

  • Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft, nicht Wohngemeinschaft geführt. Die Regelsatzstufen:
    https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-23-hoehere-grundsicherung-ab-2016.html


    Durch das/die im Haushalt lebenden Kinder werdet ihr sofort als BG veranlagt. Der Unterschied liegt u.a. in den Regelsätzen.


    Richtlinien für die Kosten der Unterkunft:
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Nach dem, was ihr schreibt, werden die Kriterien für einen Vierpersonenhaushalt zur Anwendung kommen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • ganz sicher?


    weil erstens ist das ungeborene nicht meins. und das andre ist nachweislich auch nicht von mir. da kannten wir uns noch nicht.


    das mit dem regelsatz für BG kenn ich ja aber wie gesagt jeder macht ja seins. essen und so alles getrennt. daher halt keine BG

  • Na da guck mal ganz unauffällig hierher:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html


    Und es wird schwierig das hier zu widerlegen: ... eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. ...


    Wird vermutet, wenn:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen


    Dabei reicht es, wenn eine der Bedingungen erfüllt ist. Ist nicht so zu verstehen, daß alle Bedingungen erfüllt sein müssen.


    Punkt 1 - fällt zunächst weg.
    Punkt 2 - fällt zunächst weg (Kinder gehören nicht zu dir).
    Punkt 3 - Frage: Versorgst du das Kind (später dann die Kinder) mit?
    Punkt 4 - Darüber wird das JC einiges schriftliche von euch verlangen. Und das JC macht da mal sicher eine Prüfung.


    aber wie gesagt jeder macht ja seins. essen und so alles getrennt. daher halt keine BG


    Das müßt ihr ggf. nachweisen.


    Ich möchte das mal nur so als Plausibilitätscheck verstanden wissen. Weil, wenn man (sich im Sinne der Gesetze) falsch verhält, kostet das Geld, und das hast du ja richtig erkannt. Aber denkt daran: Spätestens nach 1 Jahr seid ihr automatisch eine BG.


    Frage zur Freundin: Sie ist 20. Da greift also u.U. die U25- Regel. Ist sie allein oder wohnt sie noch bei den Eltern? Dessen aber ungeachtet, da sie in ALG II Bezug ist (ab für sich allein oder mit ihren Eltern als Ganzes eine BG bildet), das JC wird eine Zustimmung geben müssen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • ich hab eig nich vor ihr zu helfen beim großziehen. klar mal aufpassen is logisch. aber wie gesagt allgemein ist es ihr ding und ich hab mein ding.


    sie wohnt momentan bei mir. weil sie bei ihrem exfreund ausziehen musste. das amt weiss das auch und sie soll sich da erst melden wenn sie eine whg bzw wg gefunden hat. sie bekommt daher momentan nur den regelsatz. alleine wird sie halt keine bekommen und ihre eltern werden ihr auch nicht helfen, da kein kontakt besteht.
    und das mit dem 1jahr hab ich schon rausbekommen bzw erfahren aber es geht ja um jetzt.


    einer vom jobcenter erzählt es so der andere wieder so. und ihr wurde es ganz anders erzählt....is schon sehr komisch wenn keiner weiß wie und was...