Frage zu Krankenversicherung

  • Können ihr mir freundlicherweißer meine Frage beantworten.


    Folgendes Szenario dazu möchte ich mal eine Expertenmeinung bekommen.


    Wenn man 23 Jahre alt wird fällt man wenn man ohne Arbeit ist (jedoch eine erfolgreich Abgeschlossene Ausbildung hat, Ausbilung war bereits mit 19 Jahren abgeschlossen) und in der Familienversicherung der Eltern versichert war ja heraus, da ich gehört habe das man mit diesem Alter aus der Familienversicherung fällt. Da hier in diesem Fall unter 1. Jahr gearbeitet wurde in diesem Beispiel sogar nur 6 Monate, hat man ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 , möchte man einen Arbeitslosengeld 2 Antrag stellten sagt das Jobcenter das die Eltern bis 25 Jahre Unterhaltspflichtig sind und man keinen Anspruch auf ALG2 (Hartz4) hat.
    Wie soll man hier krankenversichert sein, wenn man keine Arbeit hat (trotz über 100 Bewerbung) bzw. über keine monatlichen Einnahmen verfügt auch keinen Minijob hat und sich die Krankenversicherung nicht leisten kann. Ist zwar schon ein etwas älterer Fall aber mich für das mal interessieren.


    Vielen Dank für Eure Antwort

  • Richtig. In dem Fall greift die Regelung U25. Also ist man in jenem Fall (23- Jähriger + Eltern) eine sogenannte BG (Bedarfsgemeinschaft). Entweder werden Alle als Genzes ALG II beziehen oder eben nicht. Dabei werden der Gesamtbedarf und die Gesamteinkommen gegenübergestellt.


    Der Jugendliche sollte sich freiwillig versichern. Denn sonst häufen sich Schulden auf. Kostet ca. 150 EUR / Monatlich. Sollte die BG als Ganzes ALG II beantragen, kann sie die Ausgaben für die KV aber geltend machen. M.a.W., diese Kosten finden Beachtung, wirken also Bedarfserhöhend.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Was ab 2016 auch beachtet werden sollte, ist das hier:


    http://www.versicherungsbote.de/id/4827514/Hartz-ALG-II-Empfaenger-verlieren-Schutz-der-Familienversicherung/



    Wobei, für deine Frage ist das nicht relevant.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Danke für deine Antwort du hast geschrieben -Der Jugendliche sollte sich freiwillig versichern. Denn sonst häufen sich Schulden auf- das habe ich auch schon gehört dieses Gesetz gibt es glaube ich seit 2010 (dort gab es auch noch ein Gesetz das man ein Säumniszuschlag bezahlen muss wenn man ohne Krankenversicherung war und wieder einer beitreten will, das wurde ja geändert)
    Doch wenn man das Geld nicht hat oder es reicht nicht ist es blöd, das alte Gesetz war dar besser. Es heißt ja oft die Reichen werden noch reicher und die Armen werden noch Ärmer.

  • Wird schon reichen. Denn die Eltern sind unterhaltsverpflichtet. Haben diese aber auch nicht das Geld, sind sie mit Sicherheit bedürftig und die BG hat Anspruch auf Sozialleistungen. In diesem Rahmen kann dann das JC doch noch in die Lage geraten, die KV- Beiträge zu zahlen.


    Wenn keine Bedürftigkeit vorliegt, ist das Geld da. Im Übrigen: Schulden für z.B. Auto, Haus, Konsum & co. sind dem Unterhalt nachrangig.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: