ALG 1 + 165 € Einkommen + aufstockende Leistungen ALG 2?

  • Hallo,


    mein Bruder hat letzte Woche seine Ausbildung bestanden, leider ist im Unternehmen kein Platz mehr für ihn und somit ist er nach der Ausbildung arbeitslos. Seinen ALG 1 Bescheid hat er schon bekommen, er hat Anspruch auf 158 €, nebenbei arbeitet er noch für 165 € im Supermarkt, nun wurde ihm gesagt, er könnte noch aufstockende Leistungen beantragen. Wie sieht das da mit anrechnen usw aus? Ich weiß das man bei ALG 2 wohl irgendwie einen Freibetrag von 100 Euro hat (ist das korrekt?) aber bei dem Rest kenne ich mich auch nicht aus, hat da jemand Ahnung?

  • Beides wird eingerechnet. Abzugsbetrag vom ALG II:


    158 EUR ALG 1 - Da kein Abzug, 165 EUR Freibetrag Erwerbseinkommen
    52 EUR Anrechenbarer Abzug nach Freibeträge für Erwerbseink. im ALG II auf Nebenjob 165 EUR abzgl. (100 EUR + 20% von 65 EUR => 113 EUR)


    210 EUR vom ALG II - Bedarf abzuziehen.


    Geht aber nur, wenn er selbst eine BG bildet (z.B. Über 25). Ist er unter 25, lebt mit seinen Eltern zusammen, sieht die Sache schon anders aus, da dann noch das Problem Bedarfsgemeinschaft steht.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Denn dann bekommen er (wenn er unter 25 ist) und seine Eltern entweder insgesamt oder keiner ALG II. Das hängt von den Einkommen und Vermögen der BG ab.


    Generell: Ist das JC im Spiel, wegen Leistungen ALG II, dann ist das JC zuständig auch hinsichtlich der Arbeitsvermittlung. Sonst im Allgemeinen die BA für Arbeit.

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  • Okay, damit ich es nicht falsch verstanden habe. Die 158 € sind Anrechnungsfrei? Und 113 € werden von den 165 € abgezogen oder 113 € darf er behalten? Von den 404 € sind dann 210 abzuziehen?


    Da muß zwischen ALG I und ALG II unterschieden werden. Im ALG I hat er keine Abzüge. Wohl aber im ALG II.


    Im ALG II werden ihm vom Bedarf 210 EUR angerechnet. Die angerechneten 210 EUR setzen sich aus den 158 EUR ALG I und dem Rest nach Abzug der Freibeträge im ALG II für Erwerbseinkommen zusammen.


    Hat er z.B. einen ALG II- Bedarf von 600 EUR (Regelsatz 404 EUR + 196 EUR KDU), dann hat er aufstockend 390 EUR ALG II. Dazu natürlich noch das ALG I und seine 165 EUR aus dem Nebenerwerb. Summa Sumarum wachsen dann 713 EUR.


    Und das ist ja auch logisch, denn unter dem Strich verdient er besagte 113 EUR dazu. Das sind die Freibeträge auf das Erwerbeinkommen. Das ALG I wird voll gegen das ALG II angerechnet. Damit ist eben die Summe der ausgezahlten Beträge für ALG I + ALG II der Bedarf nach ALG II. Da wächst kein Freibetrag.

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  • Er wohnt alleine mit seiner Freundin zusammen, die bekommt selber derzeit Leistungen.


    O.K. Waren also beide vorher schon eigenständig, also nicht mehr bei der Eltern wohnhaft. Wie lange leben sie in der Wohnung zusammen? Haben sie mindestens ein gemeinsames Kind?

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