HILFE!!! Anspruch auf Wohngeld?

  • Hallo :)
    Ich hoffe hier kann mir Jemand meine Frage beantworten, weil ich weiß nicht wo ich sonst nachfragen könnte....


    Erstmal zu meiner Person:
    März 2016 eine neue Arbeitsstelle angetreten
    April 2016 krank geworden (Fibromyalgie)
    Seit 16.4.16 krankgeschrieben
    Mai Kündigung bekommen
    über Kündigung hinaus krankgeschrieben daher seitdem Krankengeldbezug
    Juni Reha beantragt und noch in Warteposition
    JETZT
    Trennung von meinem Lebensgefährten :(


    Im Moment bin ich in einer Notsituation. Mein Lebensgefährte besitzt ein Haus in das ich 2014 von Hessen in die Vulkaneifel mit eingezogen bin.
    Da wir uns jetzt getrennt haben, ich krank bin und wieder zurück nach Hessen möchte weiß ich garnicht wo ich als Erstes anfangen soll..


    Nun hab ich sehr große Angst das ich aus finanzieller Sicht es nicht schaffen könnte wegen Krankengeldbezug.
    Habe ich eventuell Anspruch auf Wohngeld oder ähnliches? Wenn ja wieviel wäre dies für mich alleine? Kann mir auch eventuell eine Stelle bei der Kaution helfen?


    Ich danke Euch schonmal im Voraus und hoffe es kann mir Jemand weiterhelfen.


    Freundliche Grüße
    Julia

  • Frage: Kündigung. Betriebsbedingte Ordentliche Kündigung? - Angabe eines Grundes?


    Du meinst nach dem Umzug nach Hessen? Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. Du kannst dazu noch Wohngeld beantragen oder auch ALG II.
    Trennungsunterhaltsanspruch oder Anspruch auf einen Ausgleich prüfen (lassen) und ggf. einfordern, notfalls auch einklagen.


    Wie hoch diese Leistungen sein werden, hängt von der Höhe des Krankengeldes ab und von der Miete, die dann bezahlt werden muß.


    Das müßtest du mal an Hand entsprechender Rechner prüfen. Die gibts im Netz.


    So es möglich ist, ist es vorteilhaft, bei der Reha auf die aktuellen Problematiken in deiner Biographie einzugehen (Problembereiche: Arbeit, Familie).


    Tipp:


    http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Nichtehel_Lebensgemein/nichteheliche_lebensgemeinschaft.htm

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Dem Grunde nach könntest du selbiges auch vor dem Unzug an deinen jetzigen Standort beantragen. Das wird aber in mehrererlei Hinsicht problematisch:


    Wohngeld: Hast du dort überhaut Miete zu zahlen ? Bei einem Lastenzuschuss ist dein "Ex" als Besitzer leistungsberechtigt.


    ALG II: Wahrscheinlich sieht euch das JC erst ein mal als Bedarfsgemeinschaft. Eine BG seid ihr, wenn mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt ist:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html


    Das also müßte widerlegt werden. Ein Widerlegungsargument ist der Wille zum daurnden Getrenntleben. Da ihr nicht verheiratet war, scheint mir, daß der Auszug diesen angemessen bezeugt. Und damit nach dem Umzug am neuen Wohnort staatliche Leistungen beantragen.


    Mögliche Ansprüche gegen den "Ex" sind zu prüfen.


    http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Nichtehel_Lebensgemein/nichteheliche_lebensgemeinschaft.htm

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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