Prüfung zur Haushaltsgemeinschaft

  • Guten Tag,


    kurzes Vorwort zur Sache: Ich bin 25 Jahre alt, habe im September mein Studium abgeschlossen und bin zwecks Jobsuche wieder bei meinen Eltern eingezogen. Den ALG2-Antrag habe ich im September eingereicht und auch vor Kurzem schon die Zahlungen für die letzten beiden Monate (404 € + 100 € Miete) erhalten. Mit dem Bescheid (Bewilligungszeitraum Oktober 2016 - September 2017) über die Höhe meines ALG2 kam auch ein Brief mit dem Betreff Aufforderung zur Mitwirkung. Ich soll meine Kontoauszüge für Oktober und die Anlage HG + Fragebogen (Prüfung zur Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 5 SGB II) ausfüllen.


    Ist das soweit alles in Ordnung? Ich bin etwas verwundert, da ich meine, schon beim Erstantrag die Anlage HG ausgefüllt zu haben. Ich bin eine eigene Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft. Ich zahle Miete an meine Eltern für das Zimmer und bekomme kein Geld von ihnen. Natürlich benutze ich die Küche und das Bad mit, und esse meist mit ihnen zusammen bzw. habe keinen eigenen Kühlschrank.


    Dem Schreiben nach muss ich den Fragebogen wohl ausfüllen. Aber bevor ich hier was falsches mache und gegebenenfalls weniger gezahlt bekomme frage ich lieber einmal hier nach. Wie soll ich weiterverfahren? Und welche Konsequenzen hat es?

  • 1. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft sind verschiedene Sachen.


    2. Aber schau mal genau den Abs. 5 der § 9 SGB II an. Da geht es um die Unterhalts- bzw. Unterstützungsvermutung. Ja, daaaas muß natürlich geklärt werden.


    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: