Wird Unterhalt auf ein fiktives Einkommen berechnet?

  • Hallo zusammen,


    ich bin ziemlich ratlos und hoffe das es hier jemanden gibt der mir helfen kann.


    Vor ca. 10 Jahren habe ich mich von meinem Mann getrennt und war damals mit meinen Kindern komplett mittellos. Meine RA damals war eine absolute Katastrophe. Meine zwei Kinder,damals 5 und 8 Jahre standen auf der Straße und nur durch Hilfe von guten Bekannten kam ich wieder auf die Beine.
    Mein Ex-Mann hat bis vor kurzen nur den Mindestunterhalt bezahlt,obwohl er Bezirksschornsteinfegermeister ist und wirklich ein Wahnsinnsgeld verdient. Ich habe mich die ganze Zeit als mobile Friseurin durchgeschlagen. Jeder weiß das man in dem Beruf nicht reich werden kann. Ich konnte immer nur so arbeiten wie es mit den Kindern möglich war da ich keine Familie habe die mich unterstützen konnten.


    Nun hab ich endlich jemanden kennen gelernt, der es gut mit uns meint,aber meine Tochter hat es vorgezogen zu ihrem Vater zu ziehen und mein Sohn, der jetzt 18 Jahre ist, ist zu der Mutter meines Ex- Mannes gezogen, da sie ziemlich kränklich ist. Mein Sohn ist selbst in einer Ausbildung und verdient schon eigenes Geld.
    Mein Ex- Mann hat mich natürlich sofort aufgefordert Unterhalt für beide Kinder zu zahlen!!!.


    Mein Partner wird mich als Friseurin einstellen. Da er selber Friseurmeister ist und das Geschäft in einem kleinen Dorf ist, kann er mir natürlich keinen Meisterlohn zahlen. Er wird mir ca. 1300,00 Euro Brutto zahlen.
    Gestern war ich zur Beratung bei einer RA, die sagte mir, das ich ein fiktives Gehalt angerechnet bekommen kann, auch wenn ich das nicht verdiene, da der Meistertarif höher liegt und ich um eine Unterhaltszahlung nicht herum kommen werde.


    Meine Tochter ist zur Zeit jedes Wochenende bei uns und möchte weiterhin alles von mir bezahlt bekommen. Vom Schulgeld über Handy bis Klamotten und Hygieneartikel. So wie die Jahre davor. An sich ja kein Problem . Ich mache das ja gerne, aber nicht wenn ich dem auch noch Unterhalt zahlen soll.


    Das kann doch nicht wirklich wahr sein???....oder etwa doch???:confused::mad:



    Ich hoffe, jemand kann mir helfen und wird aus meinem riesigen Text den ich geschrieben habe, schlau :-)


    liebe Grüße

  • Natürlich ist das wahr. Deine Tochter ist 15 Jahre alt, lebt beim Vater, er erfüllt daher seine Unterhaltspflicht durch die Erziehung und Betreuung und du bist barunterhaltspflichtig. Die Kosten des Umgangsrechts (also die Kosten, wenn das Kind dich besuchst) hast du extra zu zahlen. Genauso wie Sonderausgaben wie Schulgeld.
    Und ja: wenn du mehr verdienen könntest, du das aber nicht willst, weil du partout die schlechter bezahlte Stelle bei deinem Freund anfangen willst, kann das Gericht von einem fiktiven Einkommen ausgehen.

  • Natürlich ist das wahr. Deine Tochter ist 15 Jahre alt, lebt beim Vater, er erfüllt daher seine Unterhaltspflicht durch die Erziehung und Betreuung und du bist barunterhaltspflichtig. Die Kosten des Umgangsrechts (also die Kosten, wenn das Kind dich besuchst) hast du extra zu zahlen. Genauso wie Sonderausgaben wie Schulgeld.
    Und ja: wenn du mehr verdienen könntest, du das aber nicht willst, weil du partout die schlechter bezahlte Stelle bei deinem Freund anfangen willst, kann das Gericht von einem fiktiven Einkommen ausgehen.


    Danke für deine Antwort,aber ich habe dieses Jahr schon einmal für einige Zeit bei einem sehr renommierten Friseur gearbeitet. Auch da habe ich nur 600,00 Euro brutto für 2 volle Tage bekommen. Das bedeutet das ich auch woanders nicht das große Einkommen hätte. Im Gegenteil. Da müsste ich sogar noch die Fahrtkosten und die zusätzliche Zeit bedenken.
    Da frage ich mich, warum mein Ex-Mann in den letzten 10 Jahren nie mehr als den Mindestunterhalt zahlen brauchte,obwohl er einen eigenen Bezirk hat ?!