Antrag auf Harz4 bzw arbeitslos stellen

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und würde gerne einige Fragen stellen, auf die ich noch keine richtigen Antworten finden konnte.


    Welche Unterlagen brauch ich bzw muss ich mitnehmen um einen Antrag auf Harz4 zu stellen? Wie sieht das aus mit Kontounterlagen? Muss ich Auszüge vorweisen? In welcher Art können sie einsicht in Kontounterlagen verlagen? Ich habe mal gelesen das sie bei ihren Automatischen abfragen nur die vorhandenen Konten sehen können aber nicht das geld dararuf. Wie ist das mit Sparvermögen? Viel Geld hab ich net drauf. Das ich Einzelperson max um die 4800euro haben darf habe ich hier im Forum lesen. Müssen diese auf einem Sparbuch sein oder reicht das Girokonto? Können sie verlagen diese erste mal zu verbraten?


    danke euch im voraus?

  • Na, es ist doch noch etwas komplexer.


    Die Fragen findest du auf der Anlage VM. Die kannst du dir ja schon mal im Vorfekld anschauen. Denn diese ist auf jeden Fall auszufüllen und mit dem Erstantrag einzureichen.


    https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdcw/~edisp/l6019022dstbai378219.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378222


    Wichtig ist zu beachten, es gibt verschiedene Art von Vermögen.


    Grundlage ist der § 12 SGB II


    https://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html


    Barvermögen. Also, alles was relativ schnell versilbert werden kann.


    Schonvermögen. Das kann z.B. eine Altersvorsorge sein. Sofern ein Verwertbarkeitssuschluss vertraglich vereinbart wurde, gibt es höhere Freibeträge. Auch ein KFZ ist geschützt, sofern der aktuelle Wert 7.500 EUR nicht übersteigt. Aber auch eine andere Versicherung ist nicht zu verwerten, wenn der Rückkaufswert 90% der eingezahlten Beträge nicht übersteigt. Eigengenutzter Wohnraum zählt dazu.


    Dann gibt es auch noch nicht verwertbres Vermögen. Aber gut, die Detaills kann man klären, wenn es soweit ist.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Spejbl ()

  • Aus deiner Eingangsfrage ist ersichtlich (Beitragstitel), daß du erst einmal dich "arbeitslos" melden mußt. Da wird allerwahrscheinlichkeit nach erst einmal der Antrag auf ALG I zu stellen sein. Und dafür ist die BA für Arbeit zuständig. Dann kann zudem noch ergänzend ALG II beantragt werden. Ob Anspruch besteht, hängt neben dem Vermögen vor allem vom Bedarf und vom Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ab.


    Grundsätzlich ist es eben nicht identisch "Hartz IV" zu beantragen oder sich "alo" zu melden.


    Bei "alo- Meldung" geht es erst einmal Richtung ALG I. Und dafür ist das Vermögen irrelevant. Man kann also durchaus das Reichstagsgebäude in Berlin (incl. Bundestag nebst Inventar), einige Rolexes etc. besitzen. Das ist für ALG I unschädlich.


    Man kann trotz Arbeit, auch in einem ungekündigtem und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, ergänzend Anspruch auf ALG II haben. Da ist man nicht "alo", hat aber u.U. als "Aufstocker" Anspruch auf ergänzende Leistungen. Da allerdings greift der § 12 SGB II. Da spielt das Vermögen sehr wohl eine Rolle.


    Hier sollte erst mal geklärt werden, reden wir über ALG I oder ALG II.

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  • Also, ich war ich lange Zeit arbeitslos, habe dort eine Leistung bezogen, es war die Zeit vor der Harz Reform. War leider aber nicht richtig gesund, was damals ein Grund war keinen Job zu bekommen nebst anderen von mir mehr oder weniger beeinflussbaren Dingen. Durch die H4 Regelungen habe ich leider die Leistungen damals verloren. Kurze Zeit später wurde ich wegen unvermittlerbarkeit aus dem Vermittlungsprogramm genommen, es hatte mit meiner Gesundheit zu tuen. Ich hatte Glück das mich meine Familie damals aufgefangen hat und mich unterstützt hat bis heute. Nun bin ich wieder Gottseidank endlich gesund und kann mich endlich wieder um mich selbst kümmern und ich will mich "alo" melden. Keine Ahnung ich ALG1 oder 2 bin? Ich weiss auch ehrlich gesagt nicht in welches der beiden Ämter ich jetzt gehen muss. Da wir bei uns einmal das Job Center haben und einmal das Gebäude der BAfA. Ich musste schon eine Versicherung kündigen da wir diese nicht mehr bezahlen konnten, das Geld daraus muss wohl im Jan kommen, wie habe ich das zb abzugeben?


    Danke schon mal für die ersten Antworten.

  • So, wie du es schreibst, ist das JC zuständig. Also ALG II.

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  • Danke dir spejbl für die guten infos


    Ich habe noch eine Frage zu dem Thema, Schonvermögen. Ende 2016 musste ich eine alte Versicherung kündigen, da ich sie mir nicht mehr leisten konnte. Diese hat nun das Geld auf mein Girokonto überwiesen. Wie muss ich mich jetzt verhalten, wenn ich mich alo melde. Da ich ja wohl Kontoauszüge verweisen muss um mein vermögen zu belegen. Ist das nur eine Vermögensaufstellung oder müssen das Auszüge sein die x Monate zurückliegen? Endschuldige meine plumpen Fragen. Ich bin leider sehr unbedarft was das aktuelle Wissen bzgl. der sache betrifft und ich möchte mich "optimal" Verhalten um keinen Stress zu bekommen. Können die an das Geld dran oder darf ich das zur Absicherung verwenden?

  • Das fällt dem Vermögen zu. Selbst in dem Fall, daß die Versicherung Januar 2017 zur Auszahlung kam und noch im Januar ALG II beantragt werden sollte. Hier wäre es eine Vermögensumwandlung. Mit Ausnahme irgendwelcher Boni, Gratifikationen etc.


    Es wird also sinnvoll sein, die detailierte Abrechnung bzw. den Ausweis der Versicherung, wie sich diese in Summe zusammen setzt nachweisen zu können. Denn Boni und Extragratifikationen zählen in dem Monat als Einkommen, in welchem sie zufließen. Sollte man beachten, wenn die Auszahlung in einen Zeitraum fällt, der als Bewilligungszeitraum in Frage kommt. Wird erst im Folgemonat oder später der ALG II Antrag abgeeben, ist alles, was dann vorhanden ist, dem Bar-Vermögen zugerechnet.

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