Wohnberechtigungsschein Alleinerziehend mit 1 Kind

  • Hallo zusammen,


    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin wenn nicht Thread bitte verschieben. :)


    Es geht um folgendes.. Ich beziehe kein Alg2 oder sonstiges.


    Zurzeit wohne ich in Mecklenburg Vorpommern und möchte nun zurück mit meiner Tochter nach Berlin ziehen.


    Zurzeit wohne ich mit meiner Tochter in einer 3 Zimmer Wohnung mit 68qm in MV für 368,-warm miete.. So eine "günstige" Wohnung würde ich in Berlin nicht bekommen. Daher möchte ich gerne einen WBS beantragen. Nun habe ich gelesen das mir mit dem Schein dann nur eine 2 Zimmer Wohnung zusteht. Ich möchte aber nicht das mein Wohnbereich gleichzeitig mein Schlafbereich ist. Und mit meiner Tochter in einem Zimmer schlafen möchte ich auch nicht da sie auch schon 11 Jahre ist.


    Desweiteren habe ich noch eine weitere Tochter die aber bei Ihren Papa wohnt aber regelmäßig bei mir ist und es auch sein kann das diese früher oder später zu mir kommt (wohnt). Dann würde ich zu dritt in einer 2 Zimmer wohnung wohnen aber auch wenn meine jüngere Tochter zu Besuch bei mir ist, wird das doch ziemlich eng..


    Ich kann das nicht ganz nachvollziehen.. 2 Personen (Mutter und kind) stehen eine 2 Zimmer wohnung zu und eine Ehepaar mit 3 Kindern stehen eine 5 Zimmer wohnung zu. Jedes Kind sein eigenes Zimmer, die eltern ein schlafzimmer und ein gemeinsames WOhnzimmer.. Das finde ich irgednwo nicht fair..
    AUsserdem kostet in Berlin ja eine 2 Zimmer fast genauso viel als wie eine 3 Zimmer wohnung.



    Gibt es eine Möglichkeit einen WBS schein für 3 Zimmer zu bekommen? Hat jemand erfahrung?


    LG

  • Es gibt generell eine einfache Möglichkeit: Such dir von MV aus eine Arbeit und ziehe dann in eine dir genehme Wohnung, die du dir dann selbst mit deinem Einkommen leisten kannst.


    Ansonsten ist der soziale Wohnungsbau nunmal nur dazu da, ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen. Und keine Wunschvorstellungen, wie es genehm und bequem wäre. Wenn Berlin da nicht deinen Vorstellungen entspricht, sollte das doch für dich ein Anreiz sein, deine Situation dergestalt zu ändern, als dass du dir selbst aus eigener Kraft leisten kannst, was dir vorschwebt.

  • Es gibt generell eine einfache Möglichkeit: Such dir von MV aus eine Arbeit und ziehe dann in eine dir genehme Wohnung, die du dir dann selbst mit deinem Einkommen leisten kannst.


    Ansonsten ist der soziale Wohnungsbau nunmal nur dazu da, ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen. Und keine Wunschvorstellungen, wie es genehm und bequem wäre. Wenn Berlin da nicht deinen Vorstellungen entspricht, sollte das doch für dich ein Anreiz sein, deine Situation dergestalt zu ändern, als dass du dir selbst aus eigener Kraft leisten kannst, was dir vorschwebt.


    Ich brauche mir von MV aus keine Arbeit suchen weil ich mich von meinen jetzigen Arbeitgeber "versetzten" lasse. Ich habe arbeit und werde auch nicht zusätzlich Hartz4 oder ähnliches beantragen oder besser gesagt beziehen was ich auch gut so finde. Klar könnte ich mir eine 3 Zimmer Wohnung leisten aber dann bleibt nicht mehr viel für meine Tochter, evtl für meine kleine Tochter und mich zum leben übrig.
    Leider Gottes wird alles teuer aber die Gehälter werden nicht mehr.


    Wenn 2 Personen Anspruch für eine 2 Raum Wohnung haben, diese haben dann ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer.
    Wenn 3 Personen mit Kind Anspruch für eine 3 Raum Wohnung haben da hat auch das Kind ein Kinderzimmer die Eltern ein Schlafzimmer und ein gemeinschafliches Wohnzimmer und immer so weiter


    Ein alleinerziehende mit Kind hat kein Schlafzimmer und alles spielt sich dann im Wohnzimmer/Schlafzimmer ab. Ich schlafe da, ich verbringe tagsüber (wenn ich nicht gerade arbeiten bin) dort Zeit evtl wird dort auch noch gegessen, mit den Kindern gespielt und und und. Es kann auch sein das meine jüngere Tochter früher oder später sagt ich möchte jetzt zu dir (was sie eigentlich auch jetzt schon möchte ist aber eine andere Geschichte). Diese ist ja auch regelmäßig bei mir das alles in 2 Zimmer?
    Es geht mir nicht um genehm und bequem es geht mir ums Prinzip die hier aufgezählten Varianten haben alle genug Platz bzw. eine faire raumaufteilung aber eine alleinerziehende ist mal wieder total angeschissen

  • Natürlich geht es dir um Bequemlichkeit, du schreibst es ja selbst. Es geht nicht um menschenwürdiges Leben, denn das ist nunmal in einem Zimmer möglich, in dem kann man leben und schlafen. Das aber möchtest du nicht, du möchtest ein Zimmer fürs Leben haben und eins fürs Schlafen. Das ist bereits Luxus und wenn du den möchtest, musst du dir den selbst finanzieren. Neidgedanken hinsichtlich: Aber Eheleute/Paare haben ein Zimmer mehr. bringt da gar nichts. Die Voraussetzungen für den WBS sind so festgeschrieben und die wirst du wohl kaum ändern können, nur, weil du das ungerecht findest.

  • Natürlich geht es dir um Bequemlichkeit, du schreibst es ja selbst. Es geht nicht um menschenwürdiges Leben, denn das ist nunmal in einem Zimmer möglich, in dem kann man leben und schlafen. Das aber möchtest du nicht, du möchtest ein Zimmer fürs Leben haben und eins fürs Schlafen. Das ist bereits Luxus und wenn du den möchtest, musst du dir den selbst finanzieren. Neidgedanken hinsichtlich: Aber Eheleute/Paare haben ein Zimmer mehr. bringt da gar nichts. Die Voraussetzungen für den WBS sind so festgeschrieben und die wirst du wohl kaum ändern können, nur, weil du das ungerecht findest.


    Naja gut. Dann ziehe ich in eine 2 Zimmer Wohnung und paar Monate später ziehe ich dann wieder um weil meine jüngere Tochter zu mir zieht..
    Die Vorraussetzungen sind so festgeschrieben naja teilweise kosten 2 Raumwohnung mehr als 3 RWohnungen (auch mit WBS) aber gut.. und ausserdem war es einmal anderes da hieß es 60-65 qm oder 2 zimmer. Das heißt die wohnung hätte auch 4 Zimmer haben können hauptsache die qm wurden nicht überschritten. Aber irgendwie wurde das leider geändert.
    Mir geht es ja nicht darum einen riesen Wohnung zu haben wenn die wohnung nur 65qm hat ist das ok.

  • Hallo Sweety258,


    lasse Dich von Turtle1972 nicht irritieren. Es geht ihr weniger darum, Dir Deine Rechte aufzuzeigen als vielmehr, deutlich zu machen, was sie von Menschen hält, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Nämlich: Nichts. Da wundert man sich schon, warum sie sich in verschiedenen Sozialhilfeforen herumtreibt. Aus sozialem Engagement sicherlich nicht. Ignoriere sie einfach. Und lass Dich nicht provozieren. Streit lohnt sich nicht. Damit haben sich schon andere vergeblich herumgeschlagen. Google einfach mal ihren Nickname.


    Zur Sache:


    Eine gute Info zum WBS, gerade für Berlin, bietet: Wohnberechtigungsschein. Ich hoffe, der Link funktioniert. Es handelt sich um die Seite des Berliner Mietervereins.


    Ich denke, Du kennst sie, wie Dein Beispiel zu den Wohnungsgrößen vermuten lässt.


    Danach stünde Dir und Deiner Tochter in der Tat nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung zu.


    Allerdings:


    Bei Dir könnte durchaus ein besonderer Grund für die Anerkennung eines weiteren Raumes vorliegen. Stichwort: Ermöglichung des Umgangsrechtes bezüglich Deiner zweiten Tochter. Wenn Deine Tochter regelmäßig zu Besuch kommt und sogar in absehbarer zeit bei Dir einzieht, ist das durchaus ein zu berücksichtigender Aspekt. Den regelmäßigen Umgang kannst Du ja belegen. Ob das alleine reicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Hängt sicherlich auch von der Häufigkeit der Besuche ab. Da lässt sich ggf. die Rechtsprechung zur Angemessenheit von Wohnraum im SGB II-Bereich zu Rate ziehen. Und wenn die Aufnahme Deiner zweiten Tochter in Deinen Haushalt nicht nur eine vage Vorstellung, sondern konkret geplant ist, dann lässt sich die zuständige Stelle vielleicht überzeugen.


    Versuch doch einfach mal Dein Glück. Nachfragen kostet ja nichts.


    Viel Erfolg wünscht
    P.



    P.S.: Egal, worauf Du einen Rechtsanspruch hast. Dein Wunsch nach einer 3-Zimmer-Wohnung ist nachvollziehbar und verständlich.

  • Ja, ist ja auch nicht so einfach, das mit dem SGB II und der Wohnbauförderung auseinander zu halten... Wobei es selbst im SGB II doch ein bisschen anders ist, als es unser guter Hr. Möchtegernanwalt behauptet: https://openjur.de/u/282228.html


    Aber Hauptsache, wir haben blöden Senf abgegeben und den Gutmenschen rausgekehrt. Die TE konnte bestimmt nicht selbst nach der verlinkten Berliner Seite googeln, weil sie yahoo benutzt.


    Blöd nur, dass die Gutmenschelei nicht helfen wird, da die TE eben nunmal nur einen Anspruch auf einen WBS für 2 Zimmer hat. Weil die TE als NICHTSOZIALLEISTUNGSEMPFÄNGERIN ihr sauer verdientes Geld nicht für eine ihr genehme Wohnung ausgeben will. Das soll Väterchen Staat regeln. Wunschgemäß und mundgerecht.

  • Ja, ist ja auch nicht so einfach, das mit dem SGB II und der Wohnbauförderung auseinander zu halten... Wobei es selbst im SGB II doch ein bisschen anders ist, als es unser guter Hr. Möchtegernanwalt behauptet: https://openjur.de/u/282228.html


    Aber Hauptsache, wir haben blöden Senf abgegeben und den Gutmenschen rausgekehrt. Die TE konnte bestimmt nicht selbst nach der verlinkten Berliner Seite googeln, weil sie yahoo benutzt.


    Blöd nur, dass die Gutmenschelei nicht helfen wird, da die TE eben nunmal nur einen Anspruch auf einen WBS für 2 Zimmer hat. Weil die TE als NICHTSOZIALLEISTUNGSEMPFÄNGERIN ihr sauer verdientes Geld nicht für eine ihr genehme Wohnung ausgeben will. Das soll Väterchen Staat regeln. Wunschgemäß und mundgerecht.


    Was wird das hier? Ich habe hier nach Erfahrungen gesucht/gefragt, stattdessen wird man hier blöd angemacht.... Ich bitte vielmals um Entschuldigung das ich Arbeiten gehe und nicht wie manch einer sich von Vater Staat das leben finanzieren lässt.. Und es gibt genug Menschen die keine Lust haben ihr eigenes Geld zu verdienen, wozu auch gibt ja alles Vergünstigt oder wird ganz vom Staat bezahlt (GEz befreit,ÖffentlicheVerkehrsmittel sind günstiger, Kita/Schulessen wird übernommen, Klassenfahrten,Betriebskostennachzahlungen und und und) und die Regelsätze steigen auch von Jahr zu Jahr. Aber meine Gehalt bleibt gleich!!!!


    Ich will im Luxus leben weil ich gerne 3 zimmer hätte als 2 Zimmer, das ist wahrer LUXUS, jeder HArtz4 empfänger hat mehr Wohnraum und auch fette plasma´s in jeden Zimmer zu stehen.. Alles finanziert von Vater staat. Nicht jeder Hartz4 Empfänger sind so aber sehr viele.. Und ich werde hier blöd angemacht weil ich einen WBS beantragen möchte mit 3 statt 2 Zimmern wo kein Alleinerziehende ein "eigens Schlafzimmer hat", (sich ein Raum komplett teilen muss für alles) aber Familien und Paare schon.


    Und hier spricht nicht der Neid oder sonstiges, es ist einfach nur Unfair das die Leute die arbeiten gehen meistens die angearschten sind und zusehen können wie sie mit dem arsch an die Wand kommen und gerade Menschen die ihre Kinder alleine aufziehen.


    Aber so was kennst du wohlmöglich nicht und lässt dir auch den A.. von Vater Statt pudern.


    Ich werde sehen was bei meinem Antrag raus kommt, zur Not werde ich mir dann auch alles vom Staat finanzieren lassen, sogar den Umzug..


    Aber nein so jemand bin ich nicht, leider. Ich bin stolz darauf mein eigenes Geld zu verdienen und das wird auch so bleiben.
    Hier braucht auch nicht mehr geantwortet zu werden der, der Meinung ist mich hier blöd anmachen zu müssen.

  • Hallo erstmal,


    das Thema ist zwar nicht mehr so frisch aber ich kann folgendes dazu sagen ( so habe ich es gemacht in NRW).


    Die Aufgangslage, lebe in Scheidung meine Tochter 7Jahre lebt im Wechselmodel 2 Wochen bei mir (Alleinerziehend) und 2 Wochen bei der Mutter. (Alleinerziehend). Meine derzeitige Wohnung 3 Raum 79qm in Essen NRW. Diese Wohnung ist auch eine wo man einen WBS braucht.


    Also sind wir zum Jugendamt habe dort gefragt wie die Rechtslage ist und haben mit denen das Wechselmodel durchgesprochen. Das Jugendamt unterstützt das Wechselmodel wo das Kind in JEDEM Haushalt ein eigenes Zimmer hat. Uns wurde mitgeteilt das das Kind einen Rückzugsraum benötigt und auch das Elternteil ein Rückzugsraum benötigt. Also erine 3 Raum Wohnung. Dieses haben wir schriftlich bekommen. Auf nachfrage wurde uns gesagt das BSG diesbezüglich schon geurteilt hat.


    Also wäre ja meine Wohnung nicht zu gross für mich und meiner Tochter. Da aber der alte WBS für 3 Personen war musste ein neuer beantragt werden. Dieses haben ich sowie auch meine noch Ehefrau gemacht. Mit dem Schreiben vom Jugendamt.
    Herraus ist gekommen, das jeder von uns nun berechtigt ist, eine 3 Raum Wohnung bzw. 80qm anzumieten. Das wäre ja eine grösse für 3 Personen. Auf nachfrage wurde uns genau das gleich gesagt wie beim Jugendamt mit dem Schlafräume sogar mit dem hinweis. Man beachte:
    Wir sind zwar nur 2 Personen aber kein Paar. Ein Paar würde sich ja den Schlafraum teilen. Dieses auch auf Alleinerziehend anzuwenden wäre eine Diskriminierung somit ehr als Wohngemeinschaft zu behandeln.


    Also das was ich im bis jetzt rausgefunden habe ist das das Wohnungsamt bei soetwas immer plus 1 person rechnet.