BAB Anspruch?

  • Hallo Liebe Forenmitglieder,


    ich habe mich hier angemeldet weil ich Momentan sehr plan- und ratlos bin.
    Es geht um folgende Situation:


    Ich, 35J bin aktuell seit ca. 2,5 Jahren bei einer Zeitarbeit beschäftigt. Da ich aber dort keinerlei Zukunft sehe und kein Weiterkommen im Leben und jeden Monat nur am harten Sparen bin um über die Runden zu kommen, habe ich mich entschlossen noch eine Ausbildung zu absolvieren. Meine Idee war über eine Umschulung/ Weiterbildung zu gehen. Anspruch auf ALG1 habe ich ja. War auch schon beim Amt und habe mich erkundigt. Nun hieß es dort, dass ich nur gefördert werden könne, wenn die Schule für den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zertifiziert wäre... Ich würde gerne die 2 Jährige staatlich annerkannte Ausbildung zur Heilerziehungsassistentin machen (ehemals Heilerziehungspflegehelferin in Baden-Württemberg). Jetzt wurde mir allerdings bei der Schule gesagt, dass sie eben nicht zertifiziert wären und ich obendrein noch 100 Euro im Monat Schulgeld zahlen müsste. Habe mir überlegt was ich sonst noch für Möglichkeiten hätte. Da ich schon vor Jahren mal eine schulische Ausbildung zur Erzieherin angefangen hatte aber abgebrochen, hätte ich also schonmal keinen Anspruch auf Bafög (hatte ich damals erhalten). Auserdem bin ich mit 35J. eh zu alt.


    So, dann habe ich mich etwas über Berufsausbildungsbeihilfe schlau gemacht, aber ich steige da nicht so recht durch. Für mich ist es halt wichtig das ich einigermaßen über die Runden komme. Ich wohne alleine (Ohne Partner oder Kinder), und meine Miete beträgt 410 Euro warm. Dann Strom 29 Euro, Telefon + Internet 45 Euro und die Kosten für mein Auto.
    So, nun weiss ich zum einen nicht ob ich überhaupt BAB berechtigt bin. Mein Problem ist, dass ich gelesen habe, das man bei 3 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung keinen Anspruch auf BAB mehr hat (Zuvor habe ich nur Mini-Jobs gehabt da ich keinen Führerschein hatte und auf dem Land wohnte ohne gute Verkehrsanbindung). Am 15.08.17 wären es bei mir nämlich genau 3 Jahre (die Ausbildung würde am 1. September anfangen). Wenn ich jetzt also bis zum Ausbildungsbeginn komplett durcharbeiten würde (also bis zum 15.08.17), dann hätte ich ja wegen den 2-3 Wochen keinen Anspruch mehr??? Wenn ich das also richtig verstehe und ich mit meiner Vermutung recht habe, wie würdet ihr vorgehen? Einen Monat vorher mit der Zeitarbeitsfirma reden, ob sie den Vertrag auflösen? Kündigen kann ich ja nicht, denn dann hätte ich eine Sperre vom ALG1....
    Dann meine zweite Frage: Da ich ja 35 bin und alleine wohne, haben meine Eltern mit dem Ganzen doch nichts zu tun oder? Also müsste ich doch Elternunabhängiges BAB beantragen können? Und selbst wenn, mein Vater ist Rentner und bekommt Netto 1100 Euro Rente + ca. 320 Euro Pflegegeld, da er schwer krank ist. Meine Mutter pflegt ihn und bekommt nichts (war vor 2 Jahren auch schon so). Da könnte das Amt doch eh nichts holen, oder?


    Die dritte Frage: Wie wird das Ganze eigentlich gerechnet bzw. mit welcher Summe könnte ich ungefähr Rechnen?
    Also wenn ich jetzt 410 Miete zahle, 300 Euro von der Praxisstelle bekomme, ich müsste zweimal die Woche zur Schule 78,9 KM fahren und an den restlichen 3 Tagen 17,5 Km (alles beide einfache Fahrt). Würde das Ganze natürlich mit meinem Auto fahren. Außerdem würde ich mir einen Nebenjob suchen, von dem ich WELCHE? Summe anrechnungsfrei behalten kann?


    Wenn ich so andere Beiträge lesen, und was die BAB bekommen dann wird mir elend zumute. Deshalb brauche ich im vorab mal so eine ungefähre Richtung ehe ich das Amt darauf anspreche und die versuchen mir vielleicht einen Bären aufzubinden....


    Welche Möglichkeiten hätte ich eigentlich sonst noch? Wohngeld? Mietbeihilfe? Ich möchte jede Möglichkeit ausschöpfen um endlich auch mal im Leben was zu erreichen.


    Ich danke euch schonmal für eure Hilfestellung/ Tipps!



    Grüße, Flora


  • Hallo,


    solange du beabsichtigst Heilerziehungsassistentin (dies ist eine schulische Ausbildung) zu machen, gibt es kein BAB.
    BAB gibt es nur für betriebliche Ausbildung.


    dms

  • BAB kommt definitiv aus den von dms genannten Gründen nicht in Frage.


    Bafög bekommst du wegen deines Alters nicht.


    Was also kannst du machen? Ggf. auf die Ausbildung aufbauen, die du anscheinend schon hast. Dich also da weiterbilden, z. B. nach einer Facharbeiterausbildung dann den Meister oder Ingenieur oder was auch immer als Aufstiegsfortbildung möglich ist und dann Meisterbafög beantragen.


    ALG 2 ginge theoretisch auch, allerdings bist du in Arbeit d. h.: brichst du die ab, hättest du vorrangigen ALG 1 Anspruch und verwirkst du den, weil du darauf bestehst, diese zweite, unnötige Ausbildung zu machen, dann machst du dich kostenersatzpflichtig, d. h.: alles, was an ALG 2 gezahlt wird während dieser Ausbildung, wirst du später zurückzahlen müssen. Und die 100 Euro Schulgeld bezahlt dir auch niemand.

  • Also ich habe doch gar keine Ausbildung! Ich hatte ein halbes Jahr Erzieherin angefangen und nach dem Probehalbjahr musse ich notenmäßig aufhören.
    Für mich kommt auch nur eine Ausbildung im sozialen Bereich in Frage und da Kinderpflegerin flach fällt aufgrund der 2 Jahren Schule wollte ich in den Behindertenbereich weil ich auf jedenfall mit Menschen arbeiten will.
    Das ist auch keine rein schulische Ausbildung! Wieso kann das also nicht doch über BAB gefördert werden??

  • Weil diese Gesundheitsberufe (bis auf einen Teil der Altepflegerausbildung) nunmal dem Bafög zugeordnet wurden. Wenn du noch keine Erstausbildung hast, dann fällt natürlich eine Aufstiegsfortbildung weg. Wieso hast du denn nach der angefangenen Erzieherausbildung nichts weiter gemacht? Bafög kann es m. W. n. auch noch geben, wenn man z. B. wegen Kindererziehung nicht früher anfangen konnte. Allerdings arbeitest du ja jetzt seit geraumer Zeit, da wird das evtl. nicht greifen.


    Irgendwie hast du dein Leben falsch herum angefangen und das fällt dir jetzt auf die Füße.

  • Mit 35 Jahren hast du auch keinen Anspruch mehr auf eine Ausbildung. Da du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast, sehe ich keine Möglichkeit, dass du noch eine Ausbildung machen kannst. Das könntest du nur, wenn du während der Zeit nicht auf Sozialleistungen angewiesen wärst.