Größere Wohnung wegen kontakt mit dem Kind als Vater?

  • Hallo zusammen.Ich habe folgende frage:Ich beziehe zur Zeit Arge Leistung.Lebe in einer 38qm Wohnung.Ich bin Vater von 2Kindern. Da Ich engeren Kontakt aufbauen möchte(Übernachtung zum We).Bräuchte ich eine etwas größere Wohnung.Wenigstens 2 Zimmer.Ich suche zur Zeit und will wissen ob es ein Gesetz und Umzugsgrund im Sozialgesetztbuch dafür gibt.Auch ob dadurch Kosten für die Kautoin übernommen werden müssen.Ich währe euch sehr dankbar für Hinweise.Lieben Gruß Marc

  • Hallo Marc!


    Alle Deine Ansprüche gegen das Jobcenter richten sich nach dem SGB II. Das gilt selbstverständlich auch für die Kosten der Unterkunft und alles, was mit der Wohnung zusammenhängt. Also auch für einen eventuellen Umzug, konkret für die Frage der Erforderlichkeit eines Umzuges in eine größere und im Zweifel auch teurere Wohnung.


    Das Stichwort für Dein Anliegen, in eine größere Wohnung zu ziehen lautet:


    Realisierung des Umgangsrechtes mit Deinen Kindern.


    Im Zweifel hast Du Anspruch auf eine Wohnung, die es Dir nach der Größe und den räumlichen Verhältnissen ermöglicht, den Umgang mit den bei dem anderen Elternteil lebenden Kindern zu pflegen. Und wenn Deine aktuelle Wohnung dies nicht zulässt, ist der Umzug in eine angemessene, das Umgangsrecht ermöglichende Wohnung erforderlich. Dann muss das Jobcenter die erforderliche Zusicherung zur Kostenübernahme für die neue Wohnung, ggf. einschließlich des Umzugs und des Kautionsdarlehen unter Beachtung der Angemessenheitskriterien erteilen.


    Das Ganze ist aber recht kompliziert und eignet sich eher weniger für ein (Diskussions-) Forum.


    Du solltest Dir vor Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter sachkundigen Rat vor Ort einholen. Und wenn Dein Nickname auf Deinen Heimatort schließen lässt, empfiehlt es sich sicherlich, zu diesem Zweck mal dort vorbeizuschauen:


    Beratung und Unterstützung durch T A C H E L E S


    Café T A C H E L E S & Sozialzentrum


    Ansonsten eine andere Erwerbsloseninitiative oder ein Sozialverband.


    Die Frage der örtlichen KdU-Richtwerte kannst Du unabhängig davon - zu gegebener Zeit - hier klären:


    Bundesweite kommunale Verwaltungsanweisungen zum SGB II

    Gruß
    Krause


    P.S.: Ich soll Dich von P. grüßen! :)