Unterhaltsberechnung

  • Guten Tag. Mein Exmann möchte nicht wirklich für seine 18 jährige Tochter bezahlen, die Ihr Berufskolleg absolviert. Nuni st seine Frau arbeitslos geworden und er hat an seinem Unterhaltsrelevanten Einkommen 900Euro Unterhalt für seine Frau abgezogen. Ist das so rechtens?
    ICh habe noch 2 kleine Kinder aus meiner jetzigen Ehe, kann ich die an meinem Einkommen auch irgendwie abziehen, ich muss ja für Sie auch sorgen. Er hat sein Einkommen runtergerechnte bis zum geht nicht mehr...
    Danke vorab für ANtworten.....

  • Das ist nicht korrekt, der Unterhalt des Kindes ist vorrangig. Im Gegensatz zur Ehefrau kann die Schülerin nämlich nicht arbeiten gehen (Erwerbsobliegenheit). Und selbst, wenn Ehefrau und Tochter gleichrangig wären, kann er es sich nicht aussuchen, lieber der Frau 900 Euro Unterhalt zu leisten und der Tochter nix.


    Was die Frage für deinen Unterhalt soll, verstehe ich nicht. Wohnt die Tochter in einer eigenen Wohnung? Willst du jetzt auch keinen Unterhalt mehr zahlen? Soll das Mädel verhungern?

  • okay..nein nei, Dein Einwand ist natürlich berechtigt. Natürlich unterstütze ich Sie, sie lebt auch bei mir und muss natürlich nichts bezahlen hier. Unser Problem ist nur daß mein lieber Exmann sich komplett runterrechnen lässt und nun nach Abzug des Unterhalts seiner Frau noch 1600 frei hat und es bei mir mehr ist, weil bei mir keine unterhaltspflichtigen Angerechnet werden....verstehst du was ich meine? Ich steh voll und ganz hinter meiner Tochter..;)