Erwerbsunfähig, Wohngeld und Minijob

  • Das Jobcenter möchte mich zur Erwerbsunfähigkeitsrente drängen. Hört sich ja erstmal nach weniger Stress an. Da ich jedoch nur ca. 570 € bekommen werde, müsste ich Sozialhilfe beantragen. Da Wohngeld hier den vorrang hat, würde dieses greifen. Ich vermute nur, das ich dann nicht einmal mehr, wie momentan bei ALG2, einen abzugsfreien 100 € Job ausüben könnte. Hat jemand damit Erfahrung?


    PS: Würde ich dann noch eine "GEZ" Befreiung bekommen?

  • Die Freibeträge im SGB XII werden anders berechnet. Das steht in § 82 SGB XII. Da den Punkt (3) lesen.
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/82.html


    Zumindest im SGB II ist es so, daß Wohngeld u.U. keinen Vorrang hat. Das ist in §12a SGB II so geregelt.
    https://dejure.org/gesetze/SGB_II/12a.html


    Aber auch im SGB XII gilt minimum: Wenn Wohngeld gezahlt wird, mindert es den Betrag der Sozialhilfe. Aber in der Sozialhilfe sind eben auch, wie im ALG II die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Wohngeldanspruch besteht da nicht mehr.
    http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr441.php

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: