Unterhaltsvorschuss + vereinfachtes Unterhaltsverfahren + Ausbildung + Insolvenz

  • Hallo Leute,


    ich brauche mal einen Rat und einen Tipp zum weiteren Vorgehen, da ich nicht weiß ob mich das Jugendamt verschaukeln möchte oder nicht.


    Folgende Situation:


    Ich (30 Jahre alt) habe zwei Söhne. Beide Kinder leben bei Ihren Müttern (zwei verschiedene).

    Dem (3 Jahre) einen geht es soweit gut, jedoch habe ich keinen Kontakt (die Mutter hat mich nach dem scheitern meiner Selbstständigkeit verlassen).


    Dem anderen (7 Jahre) geht es ebenfalls gut, hier besteht auch ein super Kontakt zwischen der Mutter, dem Kind und mir.

    Um den großen Jungen geht es hier. Die Mutter fordert von mir kein Geld (früher zu meiner "besten Zeit" hat Sie von mir auch Unterhalt bekommen.
    Den Unterhalt habe ich anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet und Ihr freiwillig gezahlt, es gab keine Probleme.


    Nachdem ich wirtschaftlich gescheitert bin konnte ich meiner Pflicht nicht mehr nachkommen. Das war mit ihr geklärt und auch soweit gut.

    Seitdem bekommt sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.


    Damit ich wieder richtig Fuß fassen konnte, befinde ich mich nun in einer Ausbildung und beginne bald das zweite Ausbildungsjahr.

    Mein Einkommen liegt bei zirka 950 Euro (715 Euro netto Ausbildungsvergütung + 230 Euro ALG II zum aufstocken).

    Damit komme ich gerade so über die Runden.


    Das Jugendamt forderte nun vor kurzem die aufgelaufenen Schulden zurück (rund 2.500 Euro) und hat über ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren
    meine Zahlungsverpflichtung feststellen lassen. Das ist auch O.K. und dem habe ich nicht widersprochen. Der von mir zu zahlende Unterhalt liegt bei 205 Euro.


    Jetzt fordert das Jugendamt aber, dass ich trotz meines geringen Einkommens diesen Unterhalt zahlen soll. Das Jugendamt hat alle Unterlagen zu meinen
    wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegen und weiß wie viel ich verdiene. Zuletzt hatte ich das Jugendamt noch einmal darauf hingewiesen, dass die
    aufgelaufenen Schulden bei meinem Insolvenzverwalter eingereicht werden sollen (ich befinde mich seit dem 13. März 2018 in der Regelinsolvenz).


    Zusätzlich erzählte mir ein Mitarbeiter des Jugendamtes, dass - während ich mich in der Ausbildung befinde - eine Ausfallleistung bestünde,
    welche von mir nicht zurück gezahlt werden müsse, da ich gar keine andere Möglichkeit hätte mein Einkommen aufzubessern.


    Nun schrieb mir die Sachbearbeiterin (eine andere, als mit dem ich telefonierte) jedoch wieder, dass ich durch die Titulierung dennoch zur Zahlung
    verpflichtet bin. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, habe ich einen Selbstbehalt von rund 1.100 Euro, der mir zur Verfügung stehen muss.


    Mir ist eigentlich auch bekannt, dass die Unterhaltsschulden der Gegenwart weiterhin auflaufen werden und ich diese eigentlich nach der Ausbildung
    vermutlich abzahlen werden muss.


    Soviel zur Vorgeschichte, nun meine Fragen an euch:

    Kann mir jemand genaueres zu der Ausfallleistung und dem Zusammenhang mit der Titulierung geben? Ist das wirklich keine Ausfallleistung?

    Wie gesagt, ich habe ja generell keine andere Möglichkeit und befinde mich in einer Vollzeitausbildung.


    Hat das Jugendamt das Recht dies so einzufordern oder muss eigentlich das Kind bzw. die Mutter die Forderung durchsetzen?

    Kann das Jugendamt trotz meines geringen Einkommens die Zahlung fordern? Was würde passieren, wenn ich nicht zahle (weil ich nicht kann)?


    Ich weiß einfach nicht welche Auslegung des Jugendamtes (Ausfallleistung - welche nicht zurückgezahlt werden muss
    ODER Mangelleistung - welche zurückgezahlt werden muss -) richtig ist und was sie nun fordern dürfen oder nicht.


    Ich freue mich auf tolle Ratschläge von euch oder hinweise wo ich mich weiter schlau machen kann. Insbesondere zum Thema "Ausfallleistung" habe
    ich erschreckend wenig bis gar nichts im Internet finden können.


    Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag wünsche ich euch!

    Grüße,

    Montgomery

  • Wenn du im vereinfachten Verfahren in die Formblätter "Vorschlag xxx" Euro eingetragen hast, obwohl du wusstest, dass du gar nicht leistungsfähig bist, dann bist du doch daran Schuld, dass der Titel so in die Welt gesetzt wurde. Der Unterhaltstitel besteht jetzt und ist bestandskräftig. Zahlst du nicht, laufen Schulden auf. Du müsstest jetzt ein Abänderungsverfahren betreiben.


    Natürlich ist das Jugendamt berechtigt, den Unterhalt geltend zu machen, es zahlt ja derzeit UVG, weil du nicht zahlst, obwohl du müsstest. Der Anspruch auf Unterhalt ist daher in Höhe des Unterhaltsvorschusses an das Jugendamt übergegangen.


    Zu Unterhaltsschulden und Insolvenz lies bitte hier, da aus deinem Beitrag nicht klar wird, ob es Schulden von vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind oder danach: http://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-von-a-bis-z/unterhalt.html