zurück ins Elternhaus ???

  • Hallo Leute,


    hab eine Frage; hoffe einer von Euch kann mir helfen:


    Ich bin 28 und habe noch eine eigene Wohnung, die ich aber zum Ende August aufgeben möchte, weil ich es mir nicht mehr finanzieren kann. Meine Eltern sind arbeitslos und beziehen Hartz IV. Ich würde eine 1Zimmer-Whg bekommen. Da ich selber mit der Regelleistg. ihv. 345 ? nicht aureichen würde, habe ich mir vorgestellt, mich an allen anfallenden Kosten an der Whg. meiner Eltern mitzubeteiligen; sprich Miete,Unterkunft,Lebensmittel etc; mit mtl. von ca. 200 ?. Würde in diesem Fall mein Vater eine Kürzung bekommen? Meine Eltern bekommen ca. 800 ? Arbeitslosengeld II; davon 600 ? Miete. ????


    Auf eine rasche Antwort würde ich mich freuen.


    MfG

  • wie, du bekommst eine 1 zimmer wohnung. handelt es sich hierbei um ein mehrfamilien haus oder ein haus mit mehreren wohnungen? gint es einen untermietvertrag oder wie wird das mit der beteiligung an den kosten geregelt?


    gruß

  • Es ist so, dass ich 1 Zimmer bekomme bei meinen Eltern. Die Frage ist: Bekommen meine Eltern eine Kürzung, wenn ich mich an den Kosten für die Wohnung mitbeteilige sprich Strom,Miete,Telefon,Internet etc. ? Untermietvertrag gibt es noch nicht?

  • Die Einnahmen aus der Untervermietung werden deinen Eltern als Einkommen angerechnet.


    Gruß
    Kätzchen


    P.S. Strom, Telefon, Internet usw. zählen NICHT zu den KdU

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!