Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    Ich werde vermutlich in nächster Zeit einen Hartz IV-Antrag stellen müssen und würde gerne wissen ob ich, wenn ich in dem Haus meiner Mutter lebe als sog. Bedarfsgemeinschaft angesehen werde.


    Zur Info: Ich wohne in der oberen Wohnung, meine Mutter in der untern, ich bezahle einen Betrag X an meine Mutter als Miete. Selber bin ich 40 Jahre alt, meine Mutter ist bereits in Rente.

  • bernd66 schrieb:


    Hallo zusammen,


    Ich werde vermutlich in nächster Zeit einen Hartz IV-Antrag stellen müssen und würde gerne wissen ob ich, wenn ich in dem Haus meiner Mutter lebe als sog. Bedarfsgemeinschaft angesehen werde.


    Zur Info: Ich wohne in der oberen Wohnung, meine Mutter in der untern, ich bezahle einen Betrag X an meine Mutter als Miete. Selber bin ich 40 Jahre alt, meine Mutter ist bereits in Rente.


    Sobald der Antrag auf ALG II nach dem 01.07.2006 gestellt wird, wird es als Bedarfsgemeinschaft angesehen.
    War bei mir jedenfalls so.

  • Sobald der Antrag auf ALG II nach dem 01.07.2006 gestellt wird, wird es als Bedarfsgemeinschaft angesehen.
    War bei mir jedenfalls so.
    [/quote]


    No so ganz einfach ist das aber nicht.


    Nur bis zur vollendung des 25.Lebensjahres zählt man in solch einer Konstelation zur BG. Anderwaltig NICHT!!!


    Bernd
    Du schreibst du bist 40 Jahre..........somit bildest du deine eingene BG.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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