neues gesetz???

  • nabend....


    ich habe gehört, dass es ein neues gesetz gibt, wo drin steht, dass man die differenz zu der miete selber zahlen kann.... sprich, es sind 45qm vorgegeben und die wohnung hat 47qm....


    kann mir jemand dazu was sagen??


    lg suse

  • hi suse
    ich weiß auch nicht, bei mir sieht das noch schlimmer aus, ich bin allein und habe 60 qadratmeter, muß 334 euro zahlen und ab 1.1.07 sind das hier keine sozialwohnungen mehr und ich muß bestimmt 50 euro mehr miete zahlen, weiß auch keiner wie das gehen soll, ich hoffe es kann uns jemand helfen

  • Hallo ihr zwei,


    zu den KdU ist grundlegend zu sagen:


    Die tatsächlichen KdU müssen ja anfangs in tatsächlicher Höhe übernommen werden, bis zu 6 Monate. Das Amt muss euch darauf hinweisen, das die KdU eventuell unangemessen sind und es wird euch auffordern die Kdu zu senken...eventuell auch durch einen Umzug. Solltet Ihr zum Umzug aufgefordert werden und trotz "ernsthafter und intensiver Bemühungen" es euch nicht gelinegen eine billigere Wohnung zu finden, muss die Miete weiterhin in der tatsächlichen Höhe übernommen werden.


    "ernsthafter und intensiver Bemühungen" heißt, ihr müsst dies schriftlich belgen (jedes Wohnungsangebot). Könnt ihr das nicht, dann wird die Miete nur noch nach angemessenheit bezahlt und ihr müsst die differenz aus dem regelsatz begleichen.


    Ich hoffe ich konnte euch weiter helfen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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