Bitte um Infos

  • Hallo ich bin neu hier und steige durch den ganzen wirrwar und Harz 4 nicht mehr so richtig durch.


    Ich lebe noch mit meinem Freund zusammen, habe mich aber getrennt von Ihm, da ich ein ein Kind erwarte( von jemand anderen). Mein Ex Freund ist gleichzeitig mein Arbeitgeber wo ich teilzeitbeschäftigt bin, gleichzeitig habe ich ein Nebengewerbe ( Kosmetik) . So mein Ex Freund kündigt mich und habe mich ausgerechent an einem Online Rechner das ich 220 ALG bekommen würde das reicht ja nicht zum Lebensunterhalt und ich werde mehr bekommen. Meine Selbständigkeit möchte ich beibehalten wobei ich da circa nur 200 Euro im Monat verdiene.


    Was bin ich dann ALG2 , Harz4 BEzieher???
    Wie hoch darf das eigene Vermögen sein und man darf es behalten? Nicht das das bei mir berauschend ist.



    Wieviel Wohnraum steht mir zu? Darf ichnur 45 qm haben als schwangere oder darf ich 60 qm haben?


    Ich hoffe das hier ein paar gute Antworten finde.

  • Hola,
    ...ich kann dir nicht alle deine Fragen beantworten aber ich denke ein bisschen weiterhelfen kann ich dir schon.


    Mal ehrlich,das mit dem nebenbei selbstständig würde ich dem Amt garnicht sagen.Ich denke mal das dein Gewerbe nicht angemeldet ist und somit tust du einigen Freunden nur ein Gefallen und kriegst Geld dafür.Oder?


    Du bist schwanger,wenn dein Kind unter uns weiht kriegst du auf jeden Fall mehr ALG2.Zudem noch andere Leistungen,Kindergeld...usw.Nur das ist abhängig davon,in welchem Monat du bist.
    Was dein Wohnraum betrifft,habe ich keine Ahnung wieviel dir zusteht.


    Das Amt müsste dir,nach meiner Rechnung,dann 430? inklu.Miete im ersten halben Jahr zahlen.Jetzt kommt es noch darauf an was du an Vermögen hast und in welcher Form und in welchem Umfang.Wird aber alles mitberechnet!


    Was ist das für ein Vermögen(Art und Umfang)?Manche Sachen kann man umgehen,deshalb frage ich.Kannst dich auch per PN melden wenn du es nicht im Forum beantworten willst.


    Übrigens ist ALG2 und Hartz4 das Gleiche.Die Reform heißt Hartz4 und die Leistung dazu ALG2.Du bist dann also Hartz4/ALG2 Empfänger.


    Ich hoffe das reicht fürs Erste.
    liebe Grüße,schronny