Mietkauf (Haus) mit Harz4 möglich ?

  • Hallo eine Familie bittet mich, das für sie zu klären.


    Die haben also einen Mietkauf für ein Haus abgeschlossen mit dem Eigentümer des Hauses.
    Sie haben also die 800 Euro vom JC an den Hauseigentümer und gleichzeitig Vermieter monatlich bezahlt.
    Als dann 2016 die letzte Rate fällig war, hätte nach diesem Vertrag das Haus dann Ihnen gehört.


    Dann gab es Probleme mit dem Hauseigentümer und Vermieter und der Vertrag wurde vom Vermieter dann nicht
    mehr als gültig betrachtet. Da aber das JC nichts davon wusste, fragt mich jetzt die betroffene Familie, ob Sie dagegen
    Widerspruch oder Klage einreichen kann oder (die habe Angst) das Sie vom JC da noch bestraft werden können
    oder anderweitige Probleme von Seite des JC kommen können.


    Nun die Frage: Hätte das JC den Mietkauf zustimmen müssen ?
    Und kann die Familie und noch was ändern, an der Nichteinhaltung des Vertrages von Seiten
    des Hauseigentümers und Vermieter in einer Person ?


    Danke für Infos dazu.

  • Holla, die Waldfee. Schick die Familie zu einem Anwalt. Einem sehr guten. Wie haben Sie es geschafft, dass das Jobcenter monatlich den Kaufpreis als Miete gezahlt hat, obwohl es Mietkauf war und Tilgungsleistungen nicht bezahlt hätten werden dürfen, weil Alg 2 nicht der Vermögensbildung dienen darf? Mietvertrag gefälscht? Das riecht nach Betrug.