Noch eine Frage zum Umziehen

  • Hallo zusamen!
    Ich habe hier zwar schon einiges gelesen wegen Umziehen aber habe trotzdem noch Fragen.
    Ich habe ein Arbeitsangebot in einem anderen Bundesland. Bin jetzt in Schleswig- Holstein und kann in Hessen anfangen zu arbeiten.


    Nun meine Fragen. Die Arbeit beginnt am 01.11 eine Wohnung in Hessen hätte ich auch schon. Nur muß ich aus meiner jetzigen Wohnung dann raus bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wenn ich keinen Nachmieter finde muß ich dann die Miete weiter zahlen oder übernimmt das die Arbeitsgemeinschaft(so heißt bei uns die Stelle die für ALG II und Hartz IV zuständig ist) ?

    Doppelt zahlen kann ich nicht. Wovon auch, ich habe nichts mehr. In der neuen Wohnung muß ich eine Mietkaution zahlen was ich hier nicht mußte. Würde das dann auch von der Arbeitsgemeinschaft bezahlt werden? Und die Kosten für den Umzug kann ich leider auch nicht aufbringen. Da ich hier komplett alleine bin müßte ich eine Firma beauftragen, LKW fahren kann ich auch nicht. Übernimmt die Arbeitsgemeinschaft das?
    Liebe Grüße
    danih

  • Hola,
    wenn du keinen Nachmieter findest mußt du wohl oder übel die Kosten tragen.Ich glaube auch nicht das die ARGE dafür aufkommt da du dann nicht mehr in dem Zuständigkeitsbereich fällst.Red doch mal in aller Ruhe mit deinem Vermieter,vielleicht hat er Verstädniss für den Umzug.Wenn nicht,was hast du für ein Mietvertrag?Sollte es sich um ein befristeten Vertrag handeln,melde dich nochmal.Denn dann hab ich eine Idee.Dann wirst du auf die harte Tour ausziehen.Aber das muß nicht unbedingt sein,deshalb rede mal mit deinem Vermieter.
    Was deine Kaution betrifft,melde dich mal beim Sozialamt und frage nach einem Einmaldarlehn.Das bekommt jeder.Aber wie der Name schon sagt,einmal.
    Dieses Darlehn ist extra für solche Sachen,Kaution,Mietrückstände...usw.Das mußt du aber zurückzahlen,wird aber nicht verzinst,keine Angst.Mit dem Umzug kann ich dir auch nicht helfen,sorry.
    Gruß,schronny

  • Hallo,


    soweit ich weiß, kannst Du einfach kündigen, da es sich um einen beruflichen Wechsel handelt und es Dir nicht zumutbar ist für 2 Wohnungen zu zahlen! Dagegen kann dein jetziger Vermieter nichts einwenden! Soweit ich noch weiß, handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung gem. BGB... frag einfach mal beim Amt nach, meine nämlich, dass sie Dir den Umzug aus berufsbedingten Gründen zahlen!


    LG
    Britta