Hallo,
mein Vater ist Ende Oktober 2006 verstorben. Meine Mutter erhält Hartz 4 und jetzt dann auch Witwenrente! Wird die Witwenrente nun angerechnet oder nicht? Und wie verhält es sich mit den 3 Monatsrenten meines Vaters die sie nach dessen Tod noch erhält? Ausserdem interressiert mich wie es mit der Krankenversicherung weitergeht, zahlt das jetzt Hartz 4 oder muß sie die von der Witwenrente selbst bezahlten? Wer kann mir Auskunft geben?
Gruß Dani2003
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Hallo Dani2003,
Witwenrente ist Einkommen und wird somit bei der Berechnung als solches berücksichtigt. Krankenversicherung läuft über den ALG II Träger, wenn sie Anspruch auf ALG II hat.
Zitat: "Und wie verhält es sich mit den 3 Monatsrenten meines Vaters die sie nach dessen Tod noch erhält?"
Hierbei scheiden sich wohl noch die Geister. Hierbei handelt es sich eventuell um ein zweckbestimmendes Einkommen/Einnahme. Man könnte davon ausgehen, das diese Leistungen zur Vermeidung der wirtschaftlichen Notlage geleistet wird, die durch die Deckung von besonderen Aufwendungen, im Zusammenhang mit dem Todesfall eintreten könnte.
Also diesbezüglich solltest du mal eine rechtsberatung in Anspruch nehmen. Beantrage dazu beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein und mit diesem suchst du dann mal einen RA für Sozialrecht auf................bzw. deine Mutter.
Liebe Grüße
Kätzchen -
Hallo Kätzchen,
ich habe mich mittlerweile auch ein wenig schlau gemacht und unter der Rubrik ALGII -Was ist kein Einkommen- nachgelesen, (Spalte links) dass es sich bei der Witwenrente nicht um Einkommen handelt! Es ist jedoch einigermaßen verwirrend, da man es einmal so und einmal anders liest. Dennoch vielen Dank für die super schnelle Antwort! Freue mich über noch mehr hilfreiche Infos und Tips!Lieben Gruß
Dani -
Zitat
ich habe mich mittlerweile auch ein wenig schlau gemacht und unter der Rubrik ALGII -Was ist kein Einkommen- nachgelesen, (Spalte links) dass es sich bei der Witwenrente nicht um Einkommen handelt!
Ich gebe gern zu, dass es etwas verwirrend ist, aber die Witwenrente IST NICHT zu verwechseln mit der Hinterbliebenenrente!
Gruß
Philipp
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Hallo,
bei mir ist das so in etwa auch. Meine Mutter starb Ende Juli 2006 und mein Vater erhält jetzt ihre Rente. Was ist der Unterschied zwischen Hinterbliebenenerente und Witwenrente?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Danke!
Gruß -
meiner Meinung nach ist die Witwenrente nach den Weisungen der BA zu § 11 SGB II bis zur Höhe von 372,00 € (Grundrente nach dem BVG) privilegiertes Einkommen und darf nicht angerechnet werden.
Siehe hierzu die DA zu § 11 SGB II Abschnitt 3.1 Ziffer 11.34 in Verbindung mit der Anlage 1!http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
(es kommen die Seiten 1-6,dann kommt wieder eine Seite 1,da wirst du fündig, habe neulich mir das SGB III mit auszügen aus dem SGB II in einem Buchladen kostenlos nachgelesen dort ist hinter dem Wort Grundrente in Klammern auch Witwen und Waisenrente eingeschlossen. In der PDF Datei fehlt es leider)Ahso, die Witwenrente im Sterbevierteljahr also die 3Monate die du meinst werden allerdings in voller höhe der regulären Rente auf das ALGII angerechnet,leider.
Jogi -
Hallo Leute,
ich bin mit meinen Recherchen ein wenig weiter gekommen und habe nachgelesen, dass die Witwenrente oder auch Hinterbliebenenrente (Grundrente nach dem BVG) die nicht angerechnet wird sich nur auf das Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer usw.) bezieht! Ich bin natürlich nur Leie aber wen es interessiert der kann ja im Bundesversorgungsgesetz selbst nachlesen. Ich verstehe es so.
Falls noch jemand was anderes weiß, bitte schreiben, man lernt ja nie aus!
Gruß Dani 2003
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